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Nachhilfe zum Selbstmord

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Die Gründung eines Österreichischen Vereins zur Förderung der Sterbehilfe wurde zunächst vertagt. Ein neuer Anlauf ist auch bereits für nächstes Jahr vorgesehen. Die folgenden zwei Beiträge zeigen auf, wie gefährlich und unmenschlich die Anerkennung von Sterbehilfe wäre.

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Die Gründung eines Österreichischen Vereins zur Förderung der Sterbehilfe wurde zunächst vertagt. Ein neuer Anlauf ist auch bereits für nächstes Jahr vorgesehen. Die folgenden zwei Beiträge zeigen auf, wie gefährlich und unmenschlich die Anerkennung von Sterbehilfe wäre.

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Der Verein wurde mit einem Schlag in Österreich bekannt: Bei einem Club 2 über Sterbehilfe war neben Hackethal auch der Gründer und Präsident der „Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben", Hans Henning Atrott, in Wien. Anlaß des Clubs war Hak-kethals „Sterbehilfe" an einer schwer krebskranken Frau: Auf ihren Wunsch stellte er ihr einen Becher mit aufgelöstem Zyankali auf das Nachtkästchen. Getrunken hat sie selber.

„Wir arbeiten an einer großen humanitären Aufgabe der Gegenwart ... Schließen Sie sich uns an und werden Sie Mitglied ... Auch für das Sterben — gerade weil man in dessen Verlauf so hilflos werden kann — muß vorgesorgt werden. Es kann später sein als man denkt

Mit solchen Slogans versucht die „Sterbe-Gesellschaft"

Deutschlands nun auch in Österreich Mitglieder zu werben. Besonderes Zuckerl: Ehepaare zahlen die Hälfte.

Der „Selbstmörder-Verein" versteht sich als Bürgerrechtsbewegung, die das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch für seinen letzten Lebensabschnitt verwirklichen will. Das heißt aber im Klartext, daß die Legalisierung der aktiven und passiven Sterbehilfe das Ziel der Gesellschaft ist.

Eingebettet in Forderungen nach humanen Sterbebedingungen in Spitälern und „schmerzfreiem Sterben" will die „todsichere" Gesellschaft eigentlich erreichen, daß jeder Mensch das Recht hat, den Freitod zu wählen und dabei auch von anderen beraten zu werden. In Österreich ist auf Grund der jetzigen gesetzlichen Lage (Hans Atrott hofft auf eine Änderung) die Beihilfe zum Selbstmord strafbar, Selbstmord selber nicht.

Dazu stellt der Strafrechtsexperte des Justizministeriums, Roland Miklau, fest: „Nach Paragraph 78 Strafgesetzbuch ist - im Gegensatz zum deutschen Recht — die Beihilfe zum Selbstmord verboten und wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Gäbe der Verein nun Broschüren mit guten Tips zum Selbstmord heraus und ließe sich dadurch nachweislich jemand zur Beihilfe zum Selbstmord animieren, so machte er sich des Vergehens nach Paragraph 282 Strafgesetzbuch schuldig."

Dieser Paragraph verbietet, daß jemand in einem Druckwerk, im Rundfunk oder einem sonstigen, der breiten Öffentlichkeit zugänglichen Medium zum Setzen strafbarer Handlungen auffordert.

Aus formalrechtlichen Gründen muß der Verein in seinen Statuten auch Auskunft darüber geben, welcher „Mittel" er sich zur Erzielung seiner Ziele bedienen wird. Auch müssen Ziel und Zweck des Vereins genau definiert sein, wie der Vereinsexperte des Innenministeriums Zechmeister feststellt. Derzeit findet man diesbezüglich jedoch nur die ziemlich vage Formulierung: „Vertretung jener Bürger, die sich das Recht auf eine Sterbensverkürzung aus humanitären Gründen sichern wollen."

Keinerlei Hinweise gibt es derzeit noch über die Mittel. Ist aber ein Verein in dieser Hinsicht zu vage, so könne dies seine tägliche Arbeit sehr erschweren, meint Zechmeister. Werde er nämlich in einer nicht in den Statuten vorgesehenen Weise tätig, so könne er von der Vereinsbehörde aufgelöst werden.

Vorläufig bleiben jedoch alle diese Überlegungen noch Theorie. Denn nach der plötzlichen Erkrankung des designierten Vereinspräsidenten und dem Abspringen der anderen Vorstandsmitglieder wurde die Konstituierung in das Frühjahr verschoben. Dennoch scheint es angebracht, sich jetzt schon mit den Aktivitäten des deutschen Vorbilds' des österreichischen Projektes auseinanderzusetzen. Für einen Mitgliedsbeitrag von 50 D-Mark (rund 350 Schilling) bietet der deutsche Verein seinen Mitgliedern Patientenverfügungen, die auf der Gesellschaftsbank gespeichert sind.

Diese Verfügungen „regeln das Einwilligungsrecht, das der Patient an und für sich für jeden ärztlichen Eingriff hat, für den

Fall seiner Äußerungsunfähigkeit schriftlich im voraus". Das Mitglied verbietet damit ab Einsetzen seines Sterbeprozesses überflüssige Therapien und stellt klar, daß es eine großzügige Schmerzbekämpfung wünscht.

Solche Verfügungen sind nach Auskunft von Roland Miklau recht unbedenklich und auch in Österreich rechtlich einwandfrei. Der behandelnde Arzt muß solche Verfügungen aber nicht als bindend anerkennen.

Auch für diesen Fall haben die „treuen Helfer" der Sterbegesellschaft vorgesorgt: Der Patient kann auf eigenen Wunsch in ein Krankenhaus eingewiesen werden, in dem ein „todsicherer" Arzt tätig ist, ein Mitarbeiter der Gesellschaft für humanes Sterben. Dem Sterben kann also nicht mehr entronnen werden, auch wenn sich der Patient nicht mehr artikulieren kann, aber doch noch am Leben bleiben möchte, gerade weil er jetzt die Dinge aus einem anderen Blickwinkel sieht. Keine Chance, die Patientenverfügung der Sterbe-Gesellschaft programmiert den Tod voraus.

Neben dieser todsicheren Verfügung bietet die Gesellschaft ihren Mitgliedern die Publikation

„Menschenwürdiges und selbstverantwortliches Sterben". Diese Broschüre enthält Hinweise für eine „humane Selbsterlösung". Alle Publikationen sind psychologisch sehr gut aufgebaut: immer wiederkehrende Aufrufe, dem Verein beizutreten, verbunden mit grauenvollen und erschütternden Schilderungen von Patienten, die dem Verein nicht beigetreten und nun unter qualvollen, unnötigen Schmerzen gestorben sind.

Neben dem Kampf um eine Legalisierung der Sterbehilfe fühlt sich Atrott anscheinend auch dazu berufen, einen Kampf gegen die Kirche zu führen. Atrott bei einem Vortrag in Wien: „Wir werden mit allen Mitteln gegen Kardinal König und Papst Wojtyla kämpfen. Christentum, Judentum und Islam sind die gewalttätigen Religionen. Aber der Klerus wird sich sowieso bald anpassen, weil das ist bei denen immer so."

Und was sagen die österreichischen Ärzte zu dem Projekt? Dazu der Ärztekammerpräsident Richard Piaty: „Unser Standpunkt ist im hippokratischen Eid klar definiert. Leben ist schützenswert vom Beginn bis zum Ende. Greift der Arzt ein, dann nur um zu heilen oder Schmerzen zu lindern, wo keine Heilung mehr möglich ist.

Es gibt viele Beispiele von Menschen, die klinisch tot ins Spital gebracht wurden und als Gesunde wieder gegangen sind. Es wäre eine furchtbare Unterlassung, diesen nicht mehr zu helfen", unterstreicht Piaty.

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