Sterbehilfe: Wie aussagekräftig sind Umfragen?

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Kurz vor dem dieswöchigen „Dialogforum Sterbehilfe“ hat eine Befragung von "Integral" für Aufsehen gesorgt. Eine andere des Ludwig-Boltzmann-Instituts kommt zu differenzierteren Aussagen, wie Menschen sterben wollen. Ein Gastkommentar.

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Kurz vor dem dieswöchigen „Dialogforum Sterbehilfe“ hat eine Befragung von "Integral" für Aufsehen gesorgt. Eine andere des Ludwig-Boltzmann-Instituts kommt zu differenzierteren Aussagen, wie Menschen sterben wollen. Ein Gastkommentar.

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Seit einem Jahr ist das Thema Sterben im Zentrum der medialen Berichterstattung. Zum einen werden wir täglich über die Anzahl der an oder mit Covid verstorbenen Personen informiert – zum anderen hat der Verfassungs­gerichtshof durch sein Erkenntnis zur Suizidbeihilfe eine Diskussion über "Sterbehilfe" in Gang gebracht. Große Einigkeit herrscht dahingehend, dass die Menschen nicht an Covid versterben möchten, nicht einsam und um Luft ringend. Doch was bedeutet Sterben in Würde, wie es die Patientencharta in Artikel 15 normiert, wonach in stationären Einrichtungen ein „Sterben in Würde“ zu ermöglichen ist? Und: Welcher Bedeutung kommt hier der „Beihilfe zum Suizid“ zu, deren ausnahmsloses Verbot vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde?

Mit letzterer Frage beschäftigt sich diese ­Woche ein „Dialogforum“ im Justizministerium. Dabei hat im Vorfeld eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Integral für Aufsehen gesorgt: 80 Prozent (von tausend Befragten) würden die VfGH-Entscheidung begrüßen, 32 Prozent gehe die Entscheidung sogar zu wenig weit. Jeder Zweite könne sich vorstellen, einmal selbst Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, und 23 Prozent würden sogar Tötung auf Verlangen („aktive Sterbehilfe“) erlauben.

Bemühen um Objektivität

Die Umfrage wurde im Auftrag der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende erstellt – die ein klares Ziel verfolgt, nämlich eine möglichst liberale Regelung. Etwas anders sehen die Zahlen jener repräsentativen Umfrage aus, die das Ludwig Boltzmann Institut für „Digital Health and Patient Safety“ zusammen mit dem Institut für Ethik und Recht in der Medizin soeben präsentierte – und bei der man sich ganz bewusst um möglichst neutrale („non-direktive“) Fragen bemühte. Hier befürworten 61 Prozent die Entscheidung des VfGH. Sie führen dabei Gründe an wie „ein selbstbestimmter Mensch kann auch den letzten Weg selber bestimmen“, „jeder sollte sterben können, wann er will“ oder „Selbstbestimmung und Autonomie darf nicht kriminalisiert werden“. 22 Prozent lehnen das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ab, da „über Leben und Tod nur Gott entscheiden solle“, „keiner das Recht habe, einem anderen das Leben zu nehmen“ oder dies „Missbrauch Tür und Tor öffne“.

Zwar können sich immerhin 47 Prozent der Österreicher(innen) vorstellen, Beihilfe zum Suizid selbst in Anspruch zu nehmen – jedoch nur 34 Prozent, selbst Beihilfe zum Suizid zu leisten. Etwa ein Drittel der Befragten ist hierbei unschlüssig und weder zu einer bejahenden noch zu einer verneinenden Antwort bereit.

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