Assizisterter Suizid: Kann Töten fürsorglich sein?

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Die FURCHE lud den Philosophen Peter Kampits und den Medizin-Ethiker Matthias Beck zum Streitgespräch.

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Die FURCHE lud den Philosophen Peter Kampits und den Medizin-Ethiker Matthias Beck zum Streitgespräch.

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DIE FURCHE: Wie empfinden Sie den Fall Terri Schiavo?

Peter Kampits: Ich finde es grässlich, dass an einem Menschenleben hin- und hergezerrt wird. Ich finde es auch furchtbar, dass man nicht früher abgewogen hat, dass hier offenbar nach der Aussage des Ehemanns die Willensäußerung da war, in einem solchen Fall keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu setzen. Und was mich natürlich stört, ist die Tatsache, dass hier jemand verhungern wird, dass also ein tagelanger Sterbeprozess einsetzt. Wenn ich sehr wagemutig wäre, würde ich sagen: das ist ein Anlassfall, darüber nachzudenken, ob nicht in einem solchen Fall die Verabreichung einer Überdosis eines Medikaments menschenwürdiger wäre.

Matthias Beck: Auch ich halte das für einen ganz tragischen Fall. Diese Frau ist zum Objekt von unterschiedlichen Rechts-Auffassungen - vielleicht sogar von unterschiedlichen Ideologien - geworden. Im konkreten Fall kommt man aber in Entscheidungsnot. Dieser Mensch ist nach unserer Auffassung ein lebendiger: Er ist nicht hirntot - wir in Österreich und Deutschland haben den Ganzhirntod als Todesdefinition. Und er ist obendrein auch kein Sterbender: Wir wissen von den Apallikern, dass sie leben können - wie man sieht sogar 15 Jahre. Nun ist die Frage: Darf ich einen Lebenden töten - ob durch eine aktive Spritze oder durch Nahrungsentzug, also durch aktive Sterbehilfe oder passive Sterbehilfe?

DIE FURCHE: Streitpunkt ist hier vor allem, ob man sich an den vor über 15 Jahren vermeintlich geäußerten Willen von Terri Schiavo halten muss.

Kampits: Grundsätzlich sollte man das. Ich möchte hier eine Lanze für die Autonomie unserer Lebensentscheidungen brechen - weil wir uns auch in anderen Lebensakten dagegen wehren würden, fremdbestimmt zu werden. Sei es, dass jemand verfügt, welchen Beruf ich ergreifen soll oder wie ich zu leben habe. Warum sollte das beim Sterben, das ja noch ein Lebensakt ist, anders sein? Mir ist andererseits wohl bewusst, dass man immer eine Änderung der eigenen Willensentscheidung ins Kalkül ziehen muss. Es ist übrigens sehr interessant, dass nach den Befragungen über eine Gesetzesänderung hinsichtlich aktiver Sterbehilfe in Österreich der größte Prozentsatz der Bejaher Jugendliche sind bzw. Menschen, die in einem mittleren Lebensalter sind. Der Wunsch wird kleiner, je höher das Lebensalter ist. Eine befriedigende Lösung wird es hier nicht geben. Ich glaube aber, dass der Respekt vor der Autonomie auch für die Ärzte verpflichtend sein sollte.

Beck: Die Autonomie des Patienten ist natürlich zu respektieren. Es ist auch einheitliches ärztliches Ethos, dass man gegen den Willen des Patienten niemanden behandeln darf. Jede ärztliche Intervention ist ja Körperverletzung. Nur haben wir im Fall von Terri Schiavo das Problem, dass diese Patientin nicht mehr zustimmen kann, weil sie im Wachkoma liegt. Also wäre es gut, wenn sie eine Patientenverfügung verfasst hätte - und zwar eine schriftliche. Das hat sie aber nicht. Außerdem läge diese schriftliche Patientenverfügung 15 Jahre zurück und man wüsste nicht, wie sie heute entscheiden würde. Dazu kommt, dass zwei Parteien an dieser Patientin zerren: hier der Ehemann - der seit Jahren mit einer anderen Frau zusammenlebt -, und dort die Eltern. Hier muss man genau schauen, ob möglicherweise nicht andere Interessen ins Spiel kommen, die nicht dem Patientenwillen entsprechen. Der österreichische Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung sieht jedenfalls ausdrücklich eine schriftliche Bekundung des Patientenwillens vor, und zwar unter Zeugen - damit man auch sieht, dass es nicht unter Druck zustande gekommen ist. Eine mündliche Äußerung von vor 15 Jahren reicht meiner Meinung nach nicht aus.

Kampits: Natürlich sind wir hier in einem Grenzgebiet. Die derzeitige Praxis in Österreich ist ja die, dass eine Patientenverfügung nur eine Art Entscheidungshilfe für den Arzt ist, der sich danach richten kann, aber nicht muss. Wobei es hier unter den Ärzten sehr große Unterschiede gibt: Es gibt Ärzte, die sich voll und ganz auf die Apparatemedizin verlassen oder den Patienten gar nicht mehr angreifen. Der gute alte Hausarzt, der die Familie kannte, den gibt es ja nicht mehr.

Beck: Deshalb ist die Regelung über die Patientenverfügungen auch so notwendig, damit es mehr Rechtssicherheit gibt. Aber noch etwas zur Autonomie: Wir haben in der Medizin zwei Prinzipien, die beide der Würde des Menschen entspringen: das Prinzip der Autonomie und das Prinzip der Fürsorge, zwischen denen man einen Ausgleich finden muss. Wir kommen hier auch ganz nah an die Frage des assistierten Selbstmords heran: Soll ich einem Menschen helfen, wenn er sich umbringen will? In Österreich ist die Beihilfe zum Selbstmord strafbar, in Deutschland nicht. Wenn Sie erwähnen, dass viele Jugendliche den Wunsch äußern, eine solche Patientenverfügung zu verfassen oder auch sich töten zu lassen, wie das in Holland schon im Alter von zwölf Jahren mit Zustimmung der Eltern und ab 16 ohne Zustimmung möglich ist, dann frage ich mich: Soll der Arzt das tun? Soll er dem Wunsch des Patienten, der in der Pubertät oder in einer Depression sein kann,entsprechen, oder muss er nicht auch den Patienten vor sich selbst schützen? Es würde ja auch jeder intuitiv versuchen, einen Menschen zurückzuhalten, der aus dem Fenster springt...

Kampits: Man muss differenzieren: Selbstmord ist ja nicht gleich Selbstmord. Ihr Beispiel von einem, der aus dem Fenster springt, kann ja noch ergänzt werden mit dem Beispiel eines jungen Buben, der Liebeskummer hat und deshalb von einem Arzt verlangt, dass er ihn umbringt. Diesem Wunsch zu entsprechen, würde ich in jedem Fall ablehnen. Anders jedoch in Fällen, wo Menschen am Ende ihres Lebens den eindeutigen Wunsch geäußert haben, nicht mehr leben zu wollen. Es muss also eine Extremsituation vorliegen und hier könnte es auch innerhalb der Fürsorgepflicht liegen, diesen Menschen zu einem schmerzlosen, guten Tod - eu thanatos heißt ja: der gute Tod - zu verhelfen.

DIE FURCHE: Sie würden also die Beihilfe zum Selbstmord legalisieren?

Kampits: Ja. In Deutschland ist sie ja auch nicht unter Strafandrohung. Wobei es dort aber zur absurden Situation kommt, dass ein Arzt, der einem Patienten auf dessen Wunsch eine Überdosis Schlafmittel aufs Nachtkästchen stellt, das der Patient später trinkt, wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden kann. Das sind Absurditäten - ähnlich wie im Fall Schiavo - wo ich sagen würde: Hier hat der Staat nichts am Sterbebett verloren.

Beck: Noch einmal: Kein vernünftiger Arzt stellt sich dagegen, einen Menschen im terminalen Stadium sterben zu lassen. Terri Schiavo lebt aber und wird direkt in den Tod befördert.

DIE FURCHE: Schiavos Fall erhält zusätzlich Brisanz, als unter Experten strittig ist, was sie selbst empfindet. Nach Meinung des Wiener Neurologen Franz Gerstenbrand spürt sie alles und hat auch Emotionen...

Kampits: Vom medizinischen Gesichtspunkt her kann ich das nicht beurteilen, aber die Frage ist die: Erschöpft sich das, was ein menschliches Leben ausmacht, in seinen vegetativen Funktionen?

Beck: Dazu möchte ich einen Fall schildern: Ein 53-jähriger Vater von drei Kindern verunglückt und fällt in ein Wachkoma. Der Mann hat in Spanien ein Projekt angefangen und ist sehr daran gehangen. Die Frau aber hat nie gewusst, was er dort gemacht hat. Dann fährt sie nach Spanien und schaut sich das an. Sie kommt zurück und sagt ihrem Mann, der angeblich nichts wahrnimmt: Jetzt verstehe ich, dass du so daran hängst. Eine Woche später ist er tot. Hier war ein Prozess zwischen dem Mann und der Familie noch nicht abgeschlossen. Diesen Aspekt möchte ich im Fall Schiavo hineinnehmen, nämlich: Warum ist diese Patientin bisher nicht gestorben? Was ist zwischenmenschlich noch unaufgearbeitet? Ich glaube, ein Mensch stirbt dann, wenn die Dinge aufgearbeitet sind. Das ist natürlich eine persönliche und keine wissenschaftlich-ethische Ansicht. Aber man weiß: Wachkomapatienten nehmen mehr wahr, als man denkt.

Kampits: Ich nehme das sehr ernst, was Sie sagen: Zumal es mich daran erinnert, dass wir auch philosophisch durchaus die Meinung vertreten können, dass Sterben ein Herausfallen aus Beziehungen bedeutet. Wie sich aber gewisse psychische Faktoren wie der Wille zum Weiterleben oder das Wissen, dass etwas unaufgearbeitet ist, auf die Lebensfähigkeit oder die Lebensenergien auswirkt, da tappen wir im Dunkeln. Ich gebe zu, dass hier noch ein weites Feld von Ungewissheit vor uns liegt.

Sollten Sie sich in einer ausweglosen Situation sehen, finden Sie Hilfe unter www.suizid-praevention.at sowie rund um die Uhr bei der Telefonseelsorge unter der Nummer 142.

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