Werbung
Werbung
Werbung

Das Ziel war Transparenz: Der diffuse Graubereich am Lebensende - zwischen sterben, sterben lassen und töten - sollte endlich ausgeleuchtet werden. So lautete zumindest der Wunsch der niederländischen Regierung, als sie im April 2002 die Tötung auf Verlangen erlaubte.

Zweieinhalb Jahre später kann von Transparenz keine Rede sein. Im Gegenteil: Obwohl man sich peinlich genaue Dokumentation wünschte, wurde nur die Hälfte der - auf 4000 geschätzten - jährlichen Euthanasie-Fälle gemeldet. Obwohl die Tötung auf Verlangen nur nach mehrfacher Äußerung des Sterbenswunsches geleistet werden dürfte, waren rund 1000 der "euthanasierten" Personen gar nicht einwilligungsfähig.

Prekäre Entwicklungen

Und was ist die Konsequenz? Das Gesetz wird den prekären Entwicklungen angepasst. Wie sonst wäre jener Vorschlag zu verstehen, mit dem eine niederländische Regierungskommission vergangenen Donnerstag für Aufsehen sorgte: So sollte künftig - in Ausnahmefällen! - auch Lebensmüdigkeit als Grund für Sterbehilfe akzeptiert werden. Eine Gesetzesänderung sei dafür gar nicht nötig, so die Experten: Man müsste Lebensüberdruss nur als "unerträgliches Leiden" interpretieren.

So viel Pragmatismus in einem der heikelsten bioethischen Bereiche macht Angst. Nicht nur, weil Leute wie der Schweizer Europarats-Delegierte Dick Marty, der letzten Freitag wieder die europaweite Zulassung aktiver Sterbehilfe forderte, Morgenluft wittern. Sondern auch, weil der Druck auf eine kostengünstige "Entsorgung" der immer zahlreicheren alten Menschen steigt. Wenn die neue "Sterbetafel" ein weiteres Ansteigen der Lebenserwartung dokumentiert, dann braucht es neue Konzepte für eine humane Pflege und ein humanes Sterben. Nur Entsorgungsgesetze unter dem Deckmantel der Transparenz zu erlassen, zeugt von lebensmüder Politik.

Sollten Sie sich in einer ausweglosen Situation sehen, finden Sie Hilfe unter www.suizid-praevention.at sowie rund um die Uhr bei der Telefonseelsorge unter der Nummer 142.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung