Lebens- und Sterbensethik

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Zur niederschmetternden Diagnose für den niederländischen Prinzen, neuen Entwicklungen im Bereich der Sterbehilfe in Frisos Heimatland und jüngsten terminologischen "Empfehlungen“ der österreichischen Bioethikkommission.

Der Unfall des niederländischen Prinzen Friso hat neben vielen anderen Aspekten, die zurzeit starke mediale Aufmerksamkeit erfahren, auch Fragen der Bioethik wieder in den Blickpunkt gerückt. Zusätzlich Nahrung erhält die schwelende Debatte durch die Nachricht, dass ab Anfang März eine niederländische Sterbehilfeorganisation mobile Teams auf Wunsch zu Schwerstkranken in die Wohnung aussendet, um deren Tod herbeizuführen. Und nicht zuletzt hat die österreichische Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt letzte Woche "Empfehlungen zur Terminologie medizinischer Entscheidungen am Lebensende“ herausgebracht.

Natürlich geht es hier um sehr unterschiedliche Dinge: Für den Fall, dass Prinz Johan Friso ein Wachkomapatient und dauerhaft pflegebedürftig werden sollte, ginge es hier um die Frage, die nach überkommener Begrifflichkeit unter "passiver Sterbehilfe“ verhandelt wird. Bei den mobilen Teams in der Heimat des Prinzen geht es indes eindeutig um "aktive Sterbehilfe“.

Bemühen um begriffliche Trennschärfe

Die Bioethikkommission wiederum wollte sich ausdrücklich "nicht mit aktiver Sterbehilfe und Fragen in Bezug auf Sterbetourismus“ befassen, wie sie in der Präambel ihrer Stellungnahme festhält. Ihr ist es vor allem um eine Darstellung der komplexen Problemlage auf Basis des heutigen Stands der Wissenschaft zu tun, woraus sie schlussendlich ihre Empfehlungen zur einschlägigen Terminologie ableitet. Diese sehen vor allem vor, die - auch hier eben zitierte - Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe aufzugeben und stattdessen von "Sterben zulassen“ zu sprechen, von dem "Tötung auf Verlangen“ bzw. "Mitwirkung am Selbstmord“ scharf abzugrenzen seien.

Man kann darin eine Relativierung der "passiven Sterbehilfe“ erkennen - "Sterben zulassen“ ist ja eindeutig positiv konnotiert und muss jedem als Gebot der Humanität schlechthin erscheinen. Andererseits wird durch diese neue Begrifflichkeit auch die Grenze zwischen "aktiv“ und "passiv“ deutlicher gezogen als das vor allem in der alltagssprachlichen, nichtwissenschaftlichen Debatte bisher der Fall war: Sterbehilfe ist Sterbehilfe, wurde da vielfach suggeriert - durch den Begriff wurden Dinge verklammert, die doch aus ethischen Gesichtspunkten sehr unterschiedlich zu bewerten sind. Dagegen markiert "Tötung auf Verlangen“ versus "Sterben zulassen“ diese Grenze terminologisch sehr deutlich.

Das prinzipiell begrüßenswerte Bemühen um Klarheit und Präzision der Begriffe kann freilich nicht darüber hinwegtäuschen - und dessen dürfte sich auch die Bioethikkommission bewusst sein - dass jede Grenzziehung in den Extremregionen menschlicher Existenz letztlich fiktiv ist; oder müsste man gar sagen: nur mit zitternder Hand strichliert werden kann? Die Unschärfe der Begriffe in diesen Debatten ist nicht nur intellektueller Unredlichkeit und/oder politischem Kalkül geschuldet - das gewiss auch - sie spiegelt auch eine letzte Ratlosigkeit angesichts der diffizilen Gemengelage wider.

Im Zweifel für das Leben

Bioethik, also Lebensethik muss immer auch Sterbensethik sein, so viel ist klar. Aber wann geht es um Lebensverlängerung und wann (nur noch) um Sterbensverlängerung? Eine Antwort kann wohl nur im je konkreten Fall gegeben werden - und sie wird immer schwierig sein; zumal sie nie ganz von externen Faktoren (psychologisch, ökonomisch) zu lösen ist.

Den Gesetzgeber freilich enthebt das nicht der Pflicht, das Feld für solche Entscheidungen legistisch abzustecken. Er tut das im Wissen darum, dass gerade in jenen Bereichen, in denen der Wunsch nach Klarheit und Eindeutigkeit besonders groß ist, diese nicht zu haben sind. Aus ethischer Sicht spricht einiges dafür, "im Zweifel für das Leben“ einzutreten, also den Begriff des Lebens an dessen Beginn und Ende weit zu fassen. Die Beweislast müsste demnach bei dem liegen, der Leben beenden will, nicht bei jenem, der es - oft wider den Anschein - zu bewahren trachtet.

Sollten Sie sich in einer ausweglosen Situation sehen, finden Sie Hilfe unter www.suizid-praevention.at sowie rund um die Uhr bei der Telefonseelsorge unter der Nummer 142.

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