Mehr als die Summe der Gene

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Immer wenn es heißt "der Mensch ist nichts anderes als ..." zeigt sich ein reduktionistisches Menschenbild. Die Folge ist eine Spaltung der Menschen in jene, die instrumentalisierbar sind, und solche, die es nicht sind.

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Immer wenn es heißt "der Mensch ist nichts anderes als ..." zeigt sich ein reduktionistisches Menschenbild. Die Folge ist eine Spaltung der Menschen in jene, die instrumentalisierbar sind, und solche, die es nicht sind.

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Im Gefolge der Verheißungen, die in den Medien anlässlich der Entschlüsselung des menschlichen Genoms verbreitet wurden, werden nun alte reduktionistische Menschenbilder wiederbelebt.

Wir stellen solches fest etwa in theoretischen Modellen der modernen Soziobiologie, die von der Annahme ausgehen, dass der Mensch nichts anderes sei als die Summe seiner genetischen Funktionen; alle menschlichen Phänomene bis hin zur Kultur, zur Moral und Religion werden aus dem Zusammenspiel der egoistischen Gene erklärt. Aber nicht nur in solchen Modellen, sondern immer dann, wenn es heißt, "der Mensch ist nichts anderes als ..." - ein Bestandteil von Interaktionseinheiten eines Systems, das Ergebnis physiologischer Vorgänge, das Spiegelbild der ihn umgebenden Natur und so weiter - immer dann, wenn dieses "nichts als" drinnen steckt, zeigt sich ein reduktionistisches Menschenbild: Dann wird der Mensch nicht mehr als weltoffenes, auf das Sein im Ganzen erschlossenes Wesen wahrgenommen. Dann kommt es mit fast innerer Logik zur Spaltung der Menschen in solche, die instrumentalisierbar sind und in solche, die nicht instrumentalisierbar sind. Anhand von fünf konkreten Bereichen soll diese Gefahr verdeutlicht werden.

Erster Bereich: Gentechnik ist aus der Arzneimittelproduktion und generell aus der Medizin nicht mehr wegzudenken. Hoffnungen auf rasche Gentherapien hingegen haben sich bisher noch nicht erfüllt. Aber es werden zunehmend prädiktive Tests angeboten für genetisch bedingte Dispositionen für bestimmte Krankheiten. Dem phänotypisch gesunden Menschen kann mit mehr oder weniger großer Wahrscheinlichkeit eine Krankheit vorausgesagt werden, was enorme Erwartungsängste auslösen kann. Es entsteht durch diese Möglichkeit gleichsam eine neue Gruppe von Menschen, nämlich die gesund-kranken. Zu fürchten ist, dass die Schere zwischen möglicher prädiktiver Diagnose und mangelnder Prophylaxe und Therapie in den nächsten Jahren noch größer werden wird. Diese Schere kann nun zu einer Spaltung des Menschlichen führen: In solche, die gute Gene und daher am Arbeitsplatz und bei der Versicherung gute Karten haben, und in solche, die schlechte Gene haben und daher schlechte Karten. Wir haben in Österreich diesbezüglich ein sehr gutes Gentechnikgesetz und sollten daran unbedingt festhalten. Aber wir sollten darüber hinaus auch versuchen, international diesen Standard einzumahnen, damit wir nicht eines Tages unter Druck kommen, unsere Gesetze zu ändern. Diese prädiktiven Tests dürfen nur nach angemessener Beratung und mit schriftlicher Zustimmung der Erwachsenen vorgenommen werden. Aber damit ist es noch nicht getan. Es bedarf nicht nur der Qualitätssicherung der Labors, sondern insbesondere der Qualitätssicherung der nichtmedizinischen Anteile der Beratung bei oft gravierenden existenziellen Entscheidungen. Prädiktive Tests bei Kindern sollten wegen des Rechts auf Nichtwissen nur dann vorgenommen werden, wenn diese für eine rechtzeitige therapeutische Intervention nötig sind.

Bei Tests vor der Geburt - also bei der Pränataldiagnose - handelt es sich gar um zwei Patienten, von denen nur einer zustimmen kann. Aufs Ganze gesehen ist die Pränataldiagnose Teil einer umfassenderen Pränatalmedizin und vielfach lebensdienlich. Tragische Probleme ergeben sich aber bei Nachweis einer Schädigung des Fötus. Nicht nur für die einzelne Frau stellt sich die Frage, ob sie vor der Zustimmung zum Test wirklich gut und qualitätsgesichert beraten wurde. Große Probleme ergeben sich auch für das gesellschaftliche Bewusstsein, wenn der österreichische Gesetzgeber im Paragraph 97 StGB die Tötung eines Ungeboren bis zur Geburt zulässt, wenn es genügt, dass "die ernste Gefahr" einer Schädigung des ungeborenen Kindes vorliegt. Eine klassisch eugenische Formulierung im österreichischen Gesetz. Sie heißt ja im Klartext: "Was, du hast schlechte Gene oder Chromosomen? - Weg mit dir!" Eine solche eugenische Formulierung geht gleichsam selbstverständlich von einer Spaltung der Menschen in solche mit guten und solche mit schlechten Genen aus. Eine schleichende Eugenik von unten ist eine sehr realistische Gefahr.

Zweiter Bereich: Ein eigenes Problem ist die Präimplantationsdiagnose, also ein Test vor dem Embryonentransfer. Auf den ersten Blick und für die unmittelbare Beziehung zwischen Arzt und der Frau, die ja noch nicht schwanger ist und meist auf ganz natürlichem Weg Kinder bekommen kann, sieht diese Diagnose in vitro vor dem Embryonentransfer bloß aus wie eine vorgezogene Pränataldiagnose. Die Sorgen bei einer entsprechenden Familienanamnese sind mehr als ernst zu nehmen. Aber ist die Präimplantationsdiagnose wirklich ohne (ethische) Alternative? Das einzige Ziel der Präimplantationsdiagnose ist derzeit nur die Selektion von Embryonen nach genetischen Gesichtspunkten. Jede solche Selektion bedeutet aber wiederum eine Spaltung des Menschlichen, wenn auch in der frühesten Phase unseres Daseins, die aber auch zu unserem Menschsein gehört. 1999 hat der "Hersteller des ersten Retortenbabys" bei einem EU-Projekt klipp und klar gesagt, dass es ihm von Anfang an nicht darum ging, mit der In-vitro-Fertilisation Paaren eigene Kinder zu ermöglichen, sondern das genetische Design dieser Kinder zu bestimmen. (...) Dass man nebenbei natürlich das Geschlecht bestimmt, ist völlig klar. Äußerungen solcher Spitzenwissenschafter sprechen Bände.

Dritter Bereich: Da die Medizin auf Dauer nicht Embryonenselektion betreiben, sondern heilen will, wird der Druck immer größer, auch die verbrauchende Embryonenforschung zu ermöglichen. In Deutschland und Österreich ist solches derzeit nicht möglich. Das Fernziel einer Therapie in diesem Stadium würde aber vermutlich eine Keimbahnveränderung bedeuten. Die Gesellschaft muss sich also jetzt bereits bei der Präimplantationsdiagnose überlegen, ob sie langfristig die Keimbahnmanipulation akzeptieren und damit alle künftigen Generationen den Plänen und dem Können heute lebender Wissenschafter ausliefern möchte. Die Menschenrechtskonvention des Europarates zur Biomedizin, die Österreich noch nicht unterzeichnet hat, verbietet in Artikel 18 die Erzeugung von Embryonen zur Forschungszwecken kategorisch.

Aber dann gibt es einen zweiten Absatz, wonach in jenen Staaten, in denen die Forschung an (überzähligen) Embryonen in vitro zugelassen ist, die Rechtsordnung einen adäquaten Schutz des Embryos zu gewährleisten hat. Was dies bedeutet, sehen wir in England. Der Schutz ist dann schon gewährleistet, wenn eine Ethikkommission, die fast nur aus Naturwissenschaftern besteht, zustimmt.

Weil bei den Versuchen oft Kern-klonen eine Rolle spielt, hat man in der EU-Grundrechtscharta (...) die Unterscheidung zwischen reproduktivem Klonen, das verboten bleibt, und so genanntem nichtreproduktivem Klonen eingeführt. Je nach Interesse des Forschers bekommt dann der eine Embryo den Implantationsbonus und damit eine Lebenschance und der andere den Forschermalus. Er wird vernichtet. Auch hier zeichnet sich eine Spaltung des Menschlichen in der Frühphase unseres Menschseins ab. Der Druck zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen wird immer größer in Hinblick auf künftig vielleicht mögliche Therapien. Der Verbund von Wirtschaft, Wissenschaft und Technik übt einen unheimlichen Sog aus, dem sich der einzelne Wissenschafter kaum entziehen kann. Eine prädiktive Medizin aber fordert eine vorausschauende Ethik, die die Forschung begleitet und Weichenstellungen rechtzeitig und nicht erst hinterher reflektiert. (...) Es gilt, rechtzeitig ethische Alternativen zu befürworten. -Diese Alternativen zur Vernichtung von Embryonen gibt es, etwa die Gewinnung von Stammzellen aus Nabelschnurblut oder erwachsenen Stammzellen. (...) Nicht der Weg über die Herstellung und Zerstörung von Embryonen, sondern der ethisch unproblematischere und auch zielführende Weg ist zu bevorzugen. Ethik hat nicht auf der Bremse zu stehen, sondern die sinnvollen, nachhaltigen Möglichkeiten ins Gespräch zu bringen, in ein Gespräch, an dem sich alle relevanten Wissenschaften und gesellschaftlichen Gruppen beteiligen sollten.

Vierter Bereich: Die entscheidende Frage ist hier jene nach dem anthropologischen Status der frühen Stadien unseres Mensch-seins. Eine seltsame Formulierung in der deutschen Fassung der EU-Grundrechtscharta von Nizza lässt aufhorchen. Artikel 1: Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. Artikel 2: Jede Person hat das Recht auf Leben. In der europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 heißt es in Artikel 2 noch: Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Was soll dieser Unterschied? Soll hier einer grundsätzlichen Spaltung des Menschlichen Vorschub geleistet werden, wie sie der australische und derzeit in den USA wirkende Ethiker Peter Singer vertritt, wenn er sagt, dass nur jene Menschen Personen sind, die ein gewisses Maß an geistigen und kommunikativen Fähigkeiten zeigen? Dieser Ethiker gehört zur Spielart der sogenannten Präferenz-Utilitaristen. Demnach wird nur jenen Menschen personale Würde und daher Lebensschutz zuteil, die Präferenzen, also Interessen zeigen und vertreten können. Hier tritt die Logik der Spaltung des Menschlichen, die sich sonst nur schleichend zeigt, klar zu Tage. Denn Peter Singer definiert die Person über ihre Eigenschaften. Aber er richtet ein Tabu auf, wenn man ihm die Frage stellt, wer denn derjenige ist, der diese Eigenschaften hat. Ungeborene haben kein Lebensrecht und behinderte Kinder bis zum ersten Lebensmonat können nach seiner Theorie getötet werden, um Platz zu machen für ein gesundes Kind.

Fünfter Bereich: Schließlich kommt es auch am Ende unseres Lebens zu einer Spaltung des Menschlichen. Die Euthanasiedebatte hat nicht nur eine medizin-ethische und rechtliche Dimension. In Europa gibt es seit geraumer Zeit ein gesellschaftliches Laboratorium: In den Niederlanden ist die direkte, aktive Tötung eines Schwerkranken und Sterbenden unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr strafbar.

"Sie wünschen, wir töten" - ab dem zwölften Lebensjahr mit Zustimmung der Eltern, ab dem 16. Lebensjahr ohne sie. Gefordert wird zwar eine so genannte autonome und freie Entscheidung des Sterbenden. Faktisch aber entscheiden die Ärzte und Angehörigen nach dem Urteil über Lebensqualität. Laut Gesetzestext genügt es ja, wenn der Arzt zur Überzeugung gelangt, dass der Patient sich die Tötung wünscht. Dieser Wunsch muss gar nicht nachweisbar sein. Es reicht, wenn der Arzt gemeinsam mit einem zweiten diese Schlüsse zieht. (...) Menschen, deren Lebensqualität noch einigermaßen gut eingeschätzt wird, dürfen leben. Andere gelangen so lange unter Druck, bis sie den Wunsch äußern, getötet zu werden - eine Spaltung des Menschlichen unter dem Vorwand der Lebensqualität.

Wiederum zeigt ein Text-Vergleich große Unterschiede. Der Satz der europäischen Menschenrechtskonvention, "dass niemand absichtlich seines Lebens beraubt werden darf", fällt in der EU-Charta ersatzlos aus. Mit welcher Absicht wohl hat der Konvent, der die EU-Charta ausgearbeitet hat, abweichend von der Menschenrechtskonvention so formuliert?

Anthropologischer Schluss: Wir haben Jahre irdischen Lebens hinzugewonnen und werden durch die moderne Wissenschaft und durch unseren Wohlstand weitere hinzugewinnen. (...) Zugleich geht der Glaube an die Vollendung dieses endlichen gebrochenen Lebens verloren, jeder stirbt in einer bestimmten Weise unvollendet. Wir gewinnen 20 und mehr Jahre und verlieren eine ganze Ewigkeit. Alles muss daher stresshaft in dieses Leben integriert werden. Diese Endlichkeit kann vermutlich nur dann angenommen werden, wenn der Mensch dieses endliche Leben mit seinen unvollendeten und gebrochenen Aspekten annehmen und zugleich in Frieden loslassen kann im Vertrauen darauf, dass ihm eine Vollendung über dieses Leben hinaus geschenkt wird. Wenn der Mensch sich nicht mehr als Ausdruck eines ihn in seinem einmaligen Personsein bejahenden Geheimnisses verstehen kann, ist die Gefahr eines reduktionistischen Menschenbildes groß - mit der logischen Konsequenz der Spaltung des Menschlichen. (...)

Wenn Ethik und Politik (...) sich von der Einsicht leiten lassen, dass es eine doppelte Wahrheit nicht geben kann; wenn sie sich von der Annahme leiten lassen, dass das ethisch Richtige in einer humanen Gesellschaft langfristig auch das für den Menschen Nützliche ist, dann muss man realistisch zwar damit rechnen, dass sich einzelne Gruppen durch ethische Grenzüberschreitungen kurzfristig Vorteile verschaffen wollen. Zum Vorteil der meisten Menschen und der Lebenswelt kommender Generationen wird es aber dann nicht sein.

Im Interesse der Sicherung der Humanität der gegenwärtigen und künftigen Gesellschaft müssen Politik und Ethik ihre Eigenständigkeit bewahren, dürfen aber niemals als Gegensatz gegeneinander ausgespielt werden - oder sich ausspielen lassen.

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