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Der Mensch als Welterbe
Die UNESCO hat eine Deklaration zur Gentechnik beschlossen: Manch schönes Wort verbirgt den technokratischen Zugang zum Themenkomplex.Die Bioethik der UNESCO
Die UNESCO hat eine Deklaration zur Gentechnik beschlossen: Manch schönes Wort verbirgt den technokratischen Zugang zum Themenkomplex.Die Bioethik der UNESCO
Eine allgemeine Erklärung zum menschlichen Genom und zu den Menschenrechten („Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights”) hat die UNESCO bei ihrer 29. Generalkonferenz in Paris - sie ist Mitte November zu Ende gegangen - beschlossen. Ethische Normen und Regeln für die wissenschaftliche Forschung im Bereich der menschlichen Erbinformation wurden festgelegt.
Das Anliegen ist fraglos von vorrangiger Bedeutung, agiert die Bio-Forschung doch derzeit in einer Grauzone: Getrieben vom Erkenntnisdrang und von wirtschaftlichen Interessen entdeckt sie Grundstrukturen der Steuerung von Lebensprozessen. Die Nutzung dieses Wissens verletzt nur allzu leicht die Menschenwürde.
Ist die Erklärung der UNESCO da ein hilfreiches Werkzeug? Artikel 1 hält fest, das menschliche Genom stelle die fundamentale Basis für die Einheit, Würde und Vielfalt aller Mitglieder der Menschenfamilie dar. Es gehöre zum „Erbe der Menschheit”.
Es folgen Artikel, in denen klargestellt wird: Der Mensch dürfe nicht auf seine genetischen Merkmale reduziert werden; genetische Forschung, Diagnose und Behandlung bedürften der Zustimmung des Betroffenen; Informationen, die das Erbgut betreffen, müßten vertraulich behandelt werden und dürften nicht zu Diskriminierungen führen.
Eine Reihe von Artikeln nehmen spezifisch auf die Forschung Bezug. Den Forschern wird Vorsicht, intellektuelle Redlicheit und Integrität ans Herz gelegt. Praktiken, die gegen die Menschenwürde verstoßen, werden verworfen. Den Staaten wird aufgetragen, eine Gesetzgebung zu schaffen, die diesen Prinzipien Rechnung trägt, und pluralistische Ethikkommissionen einzurichten. Diese sollen Hilfestellung geben bei den rechtlichen, sozialen und ethischen Fragen, die von der biologischen Forschung und Entwicklung aufgeworfen werden.
Vage Formulierungen
Einiges an dieser Deklaration ist sicher begrüßenswert. Wohlwollend daher auch die Darstellung, die „L'Osservatore Romano” von der Erklärung gibt. Und dennoch ist sie -wie andere Äußerungen zu diesem Thema - in entscheidenden Punkten so vage, daß der Forschung nicht wirklich Grenzen gezogen werden.
Schon der erste Artikel ist im Grunde genommen eine Katastrophe: Das menschliche Genom als „Erbe der Menschheit” zu bezeichnen, klingt zunächst gut - - aber was bedeutet es ei -gentlich? Bisher hat man die Welt rund um uns, die Meere, die Urwälder, die Bodenschätze als Erbe bezeichnet, um ihre schonungsvolle Nutzung zu betonen. Treten wir nun offiziell in das Zeitalter der schonungsvollen „Nutzung” der Erbsubstanz des Menschen ein? Wird sie zum Rohstoff des 21. Jahrhunderts erklärt?
Bisher galt der Mensch als unverfügbar und seine Erbmasse war Teil seiner Persönlichkeit, hatte Sinn in be-zug auf die Besonderheit der Person. Nach dem Willen der UNESCO aber wird sie vergesellschaftet!
Diese Interpretation bietet sich umso mehr deswegen an, als in mehreren Artikeln der Deklaration die Länder zur Erforschung der Erbsubstanz animiert werden. Die Freiheit der Forschung wird ebenso hervorgehoben wie die Vorteile ihrer Ergebnisse für die menschliche Gesundheit (Art. 12b). Wirklich problematisch wird es spätestens dann, wenn zur Förderung der Erkenntnis und Prävention von genetisch bedingten Erkrankungen aufgerufen wird (Art 17). Derzeit geschieht solche Prävention durch Abtreibung. Und später wohl durch Eingriffe in die Erbsubstanz?
Aber gerade in dieser Frage war man sich zumindest bisherig in Erklärungen einig: Das genetische Schicksal zukünftiger Generationen sollte tabu bleiben. Bemerkenswerter Weise schweigt sich die Deklaration aber in diesen zentralen Fragen (Klonen und Keimbahntherapie) aus!
Die UNESCO - sie versteht sich als ethisches Gewissen der Staatengemeinschaft- handelt somit genauso wie Europarat und EU (siehe die EU-Pa-tent-Richtlinien in Furche 48/1997): Dem Forscherdrang und den Interessen der Lobbys werden nicht wirklich Grenzen gesetzt. Typisch dafür die schwammige Formulierung von Artikel 5e: Nach der feierlichen Betonung der Forderung, Forschung nur zuzulassen, wenn der Betroffene zustimmt, wird die übliche Hintertür bei den Menschen geöffnet, die nicht zustimmungsfähig sind. An ihnen darf herumgeforscht werden, selbst wenn dies für den Betroffenen keinen Vorteil verspricht! Damit ist eigentlich alles erlaubt, wird aber - wie üblich - auch wieder hinter wohlklingenden Einschränkungen versteckt.
Gewebe basteln
Die UNESCO-Deklaration folgt damit dem mittlerweile bekannten Schema: Schöne Worte, die bei oberflächlicher Lektüre in Sicherheit wiegen, in der Sache aber den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen Tür und Tor öffnen.
Wie wichtig wirksame Grenzen für die Gentechnik aber sind, sei an einem Bericht in „Die Zeit” illustriert: John Gearhart von der Johns Hopkins Uni-versity hat in Kulturschalen erstmals pluripotente menschliche Zellen gezüchtet. Sie können sich zu einer Vielzahl verschiedener Gewebe entwickeln und somit maßgeschneiderte
Ersatzteile für den menschlichen Organismus. Auch die Schaffung gentechnisch veränderter Menschen wäre durch dieses Verfahren möglich.
Selbstverständlich beteuert Gearhart, er beabsichtige keineswegs, die Gene zukünftiger Generationen anzutasten. Nur um Ersatzorgane und die Heilung angeborener Leiden gehe es ihm.
Bei Mäusen funktioniere das Verfahren schon. Bei Menschen deute alles auf dieselben Erfolge hin. „Es ist solide Wissenschaft, und die Chromosomen sehen gut aus”, zitiert „Die Zeit” den Biologen Peter Grass vom Max-Planck-Institut in Göttingen.
In vielen Ländern ist solche Forschung illegal. Bisher herrschte die Ansicht, Forscher würden vor solchen Verfahren zurückschrecken. Offensichtlich wird auch dieses Tabu langsam beiseite geschoben. Und die UNESCO-Deklaration wird zu einer weiteren Enthemmung der Wissenschaft beitragen.
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