6967653-1985_19_05.jpg
Digital In Arbeit

Ohne Gesetz geht's nicht

Werbung
Werbung
Werbung

Die modernen biomedizinischen Techniken, zu denen die Methoden der Zellbiologie, der Gen-Technik und der Reproduktionsmedizin gehören, haben in den letzten Jahren eine stürmische und geradezu explosionsartige Entwicklung genommen.

Sie bieten in der Humanmedizin ungeheure Chancen, sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie. Es lassen sich damit die einzelnen Erbträger feststellen, isolieren, geschädigte Gene gleichsam reparieren bzw. ersetzen oder fehlende Genstücke in jene Zellen, in denen sie fehlen, injizieren. Die Gen-Therapie schafft damit neue Möglichkeiten in der Bekämpfung von Erbkrankheiten oder von Blutkrankheiten.

Auf der anderen Seite entstehen auch Risken und Gefahren, vor allem bei einem Mißbrauch dieser neuen Technologien, wobei nur das Schlagwort der Gen-Manipulation erwähnt sei.

Gesellschaftspolitisch gesehen, fällt vor allem auf, daß der wissenschaftlich-technische Fortschritt dem gesellschaftlichen Bewußtsein und den Wertvorstellungen vorausgeeilt ist.

Immer besorgter wird daher heute die Frage gestellt, wo denn die Grenzen liegen zwischen dem, was medizinisch machbar ist, und dem, was ethisch vertretbar und verantwortbar ist. Dies vor allem deshalb weil die rasante Geschwindigkeit der Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Technik traditionelle Wertvorstellungen und gesellschaftliche Normen zu sprengen droht.

Allein die Möglichkeiten, die sich heute im Rahmen der Fortpflanzungsbiologie ergeben, gehen weit über das hinaus, was noch vor rund sieben Jahren eine Weltsensation war, nämlich die in-vitro-Fertilisation, publikumswirksam „Retortenzeugung” genannt. In einer Reihe von Klini-

„Die medizinische Entwicklung droht traditionelle Wertvorstellungen zu sprengen.” ken ist das heute fast zu einer Routineangelegenheit geworden.

Die Entwicklung auf diesem Gebiet weist jedenfalls eine ungeheure Eigendynamik auf. Mit der künstlichen Befruchtung, insbesondere der extrakorporalen Befruchtung, ist aber auch die Gefahr einer Manipulation des Menschen in seiner Entstehung gegeben.

Die Horrorvisionen reichen von tiefgefrorenen Embryonen, die vielleicht jahrzehntelang aufgehoben werden können, bis zur „Produktion” von Menschen mit maßgeschneiderten Eigenschaften bzw. von Menschen nach Katalog - Stichwort: Samenbank der Nobelpreisträger!

Die Schaffung völlig identer Menschen durch Zerlegung eines Embryos in einzelne Zellen (bis zum 4-Zell-Stadium) ist genauso möglich wie Experimente an Embryonen, bei denen einige Zellen herausgenommen und durch Zellen eines anderen Embryos ersetzt werden, wodurch ein Mosaik eines Individuums entsteht, das aus mehreren Eltern zusammengesetzt ist (!).

Der Phantasie sind kaum mehr Grenzen gesetzt. Auch wenn manches davon noch Zukunftsvision sein mag, die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, wie rasch in diesem Bereich die Utopie zur Wirklichkeit werden kann.

Verschärft wird das Problem dadurch, daß einerseits die medizinisch-wissenschaftliche Forschung nicht behindert werden soll, andererseits dem Experiment mit menschlichem Leben Grenzen gesetzt werden müssen. Dabei ist sicherlich richtig, daß die ethische Mißbilligung nicht zwangsläufig strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen muß.

Dennoch wird der Gesetzgeber um strafrechtliche Tatbestände bezüglich möglicher Manipulationen an befruchteten Eizellen nicht herumkommen. Denn eine Manipulation mit menschlichem Leben muß verhindert werden. Ein Embryo ist unverwechselbares menschliches Leben und muß daher vor Experimenten und vor Vermarktung geschützt werden.

Unbedenklich ist eigentlich nur die in-vitro-Fertilisation von genetischem Material von Ehepart-

„Wir müssen in all den Fragen ein gesellschaftliches Problembewußtsein schaffen,” nern, die sonst kinderlos bleiben müßten. Dagegen ist die Verwendung fremder Samen- oder Eizellen, die Heranziehung von Leih-und Mietmüttern und die Schaffung von Embryonen-Banken abzulehnen.

Dringend notwendig erscheint vor allem auch gesellschaftliches Problembewußtsein in diesen Fragen und die Uber-brückung des bestehenden Defizits zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Denn sicherlich ist auch der Hinweis von wissenschaftlicher Seite, daß in der medizinischen Praxis ein Konflikt zwischen Ethik und übertriebenen Wünschen kinderloser Personen besteht, zutreffend.

Im Ausland findet bereits eine intensive Befassung mit dem gesamten Themenkomplex statt. Vor mehr als zwei Jahren hat das britische Parlament die sogenannte Warnrock-Kommission eingesetzt. In Frankreich hat die von Staatspräsident Francois Mitterrand befaßte Ethik-Kommission einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Angesichts der Dynamik der Entwicklung ist es notwendig, nicht nur rasch auch in Österreich entsprechende gesetzliche Vorschläge zu präsentieren, die insbesondere Leihmütter, Experimente an Embryonen sowie den Handel mit Embryonen verbieten, sondern auch eine ständige parlamentarische Enquetekommission über Humangenetik einzusetzen.

Ein solche Kommission sollte insbesondere aus Vertretern der Medizin, der wissenschaftlichen Ethik und der politischen Parteien zusammengesetzt sein, als Plattform zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik fungieren und weitere gesetzliche Maßnahmen initiieren.

Der Autor ist Abgeordneter zum Nationalst und Gesundheitssprecher der OVP.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung