Wo bleibt das Wohl des KINDES?

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Kurz vor Weihnachten hat die Regierungsvorlage für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz den Gesundheitsausschuss des Parlaments passiert. Am 21. Jänner soll der umstrittene Gesetzesentwurf, der weit über die vom Verfassungsgerichtshof erzwungenen Änderungen hinausgeht, im Plenum abgesegnet werden (siehe unten). Um das zu verhindern, haben die größten katholischen Laienverbände und die "Aktion Leben Österreich" eine Protest-Plattform initiiert. In einem Round-Table-Gespräch erläutern zwei Vertreterinnen -KA-Präsidentin sowie FURCHE-Geschäftsführerin Gerda Schaffelhofer und "Aktion Leben"-Präsidentin Gertraude Steindl -zusammen mit der Kinderärztin und Psychotherapeutin Katharina Kruppa ihre Kritikpunkte.

DIE FURCHE: Sie alle stehen dem Entwurf für ein neues, liberales Fortpflanzungsmedizingesetz äußerst kritisch gegenüber. Wie realistisch ist es, dass sich die Parlamentarier noch zu Abänderungen der Regierungsvorlage durchringen?

Gertraude Steindl: Wir möchten nicht nur, dass das Gesetz geändert wird, wir möchten, dass es zurückgestellt wird! Der Diskussionsprozess war viel zu kurz, es gab ganze zehn Arbeitstage Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Das ist demokratiepolitisch äußerst bedenklich. Als Plattform engagieren wir uns deshalb bis zuletzt, dass das Gesetz in dieser Form nicht kommt.

Gerda Schaffelhofer: Ich möchte noch umfassender ausholen: Für uns Christen ist das Leben kein Produkt menschlicher Machbarkeit, sondern ein Geschenk, mit dem wir verantwortungsbewusst umgehen müssen - gerade in den sensiblen Phasen des Beginns und des Endes. So verständlich der Kinderwunsch von Paaren ist, so klar ist, dass es kein Recht auf ein Kind geben kann, schon gar nicht um jeden Preis! Der vorliegende Gesetzesentwurf geht aber nicht nur zu Lasten der Kinder, er degradiert auch Frauen zu Eizell-Lieferantinnen und Gebärmaschinen. Da müssten eigentlich alle Frauenorganisationen aufschreien! Dieses Gesetz ist deshalb mit allen Mitteln zu verhindern - zumal es letztlich auch zur Zulassung der Leihmutterschaft führen würde.

DIE FURCHE: Derzeit ist Leihmutterschaft im Gesetz implizit verboten

Schaffelhofer: Aber das könnte jederzeit beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden, und ich kann mir nicht vorstellen, dass er lesbischen Paaren ein Recht auf Kinder zugesteht, aber homosexuellen Männern nicht. Der einzige Weg, Leihmutterschaft zu verhindern, wäre ein Festschreiben des Verbotes in der Verfassung.

Steindl: Das deckt sich mit meiner Einschätzung. Und zum Thema Eizellspende: Wir kennen über unsere Beratungsstelle schon jetzt Frauen, die sich im Ausland mit einer fremden Eizelle befruchten haben lassen, aber nun massive Probleme haben, das Fremde in ihrem Bauch anzunehmen. Im Zuge der verpflichtenden Kurse für künftige Adoptiveltern verabschieden sich 30 bis 40 Prozent von ihrem Vorhaben. Doch bei der Eizellspende gibt es keine vergleichbare Vorbereitung, hier soll es laut Gesetzesentwurf sogar möglich sein, dass jener Arzt, der die Eizelle für seine Patientin braucht, auch die Spenderin berät. Das ist doch ein Wahnsinn!

DIE FURCHE: Frau Kruppa, können Sie im vorliegenden Gesetzesentwurf auch positive Aspekte entdecken?

Katharina Kruppa: Positiv ist zum Beispiel, dass man zumindest andeutungsweise verstärkt in Richtung Single-Embryo-Transfer geht (dabei wird nur mehr ein in vitro gezeugter Embryo in die Gebärmutter eingesetzt, um riskante Mehrlingsschwangerschaften zu verhindern; Anm.). Insgesamt bin ich aber kritisch. Aus meiner langjährigen Begleitung von Eltern und ihren Kindern weiß ich, dass es einen Unterschied macht, ob Kinder als Geschenk oder Produkt gesehen werden, wie Sie es vorhin ausgedrückt haben. Eltern, die ein Kind als Geschenk erleben, tun sich weitaus leichter, mit seiner Individualität umzugehen. Dazu gehört auch, dass ein Kind krank sein kann, selbst wenn es alle möglichen Diagnostiken durchlaufen hat. Eltern, denen im Vorfeld suggeriert wurde, dass ihr Kind machbar und sicher gesund sein wird, tun sich hier deutlich schwerer.

Ich erlebe immer wieder, dass gerade jene Kinder, die so sehr gewünscht sind und mit viel Leid empfangen wurden, nicht so sind, wie die Eltern das wollen -und die deshalb schwer akzeptiert werden. Aus den wenigen Daten, die wir zur Reproduktionsmedizin haben, wissen wir, dass diese Kinder oft schlechtere Ausgangslagen haben als jene, die auf normalem Wege empfangen wurden. DIE FURCHE: Inwiefern?

Kruppa: Wir haben etwa in Österreich eine durchschnittliche Frühgeburtenrate von 11,1 Prozent, was zu den höchsten in Europa gehört. Bei assistierter Reproduktion sind es 23 Prozent! Außerdem haben Kinder nach Reproduktionsmedizin ein niedrigeres Geburtsgewicht. Beides bedeutet ein enorm erhöhtes langfristiges Krankheitsrisiko. Dazu kommen die psychischen Folgen: Die Eltern haben oft eine lange Leidensgeschichte hinter sich -vom Leid der Kinderlosigkeit über den langen Weg der In-vitro-Fertilisation bis zu all den potenziellen Kindern, die sie verabschieden mussten. Es werden ja mehrere Embryonen "produziert", und dann muss man auswählen. Durch die Präimplantationsdiagnostik wird dieses Entscheiden noch ausgeweitet. Die Last, die den Eltern hier aufgebürdet wird, tragen die geborenen Kinder mit -ebenso wie die Trauer über die Frühaborte und Totgeburten. Die Eltern leben in einer schwierigen Ambivalenz, weil sie ja wissen, wieviel dieses Wunschkind eigentlich "gekostet" hat. Aus der Begleitung von Eltern, die bereits eine Eizellspende im Ausland in Anspruch genommen haben, wissen wir außerdem, dass die Belastung bei Keimzellspenden besonders groß ist. Die meisten Kinder erfahren gar nicht, dass sie einen anderen, leiblichen Elternteil haben, weil es geheim gehalten wird. Und dieses Familiengeheimnis belastet die Beziehungen.

DIE FURCHE: In Tschechien, wohin es einen regen Behandlungstourismus gibt, sind anonyme Eizellspenden möglich. In Österreich hätten Kinder laut Gesetzesentwurf das Recht, mit 14 Jahren den Namen des Spenders zu erfahren. Würde das nicht für das Gesetz sprechen -oder anders gefragt: Ist es sinnvoll, etwas zu verbieten, was in den meisten anderen Ländern angeboten wird?

Kruppa: Gegenfrage: Ist es sinnvoll, sich dem Druck der anderen Länder zu beugen und etwas freizugeben was wir nicht für richtig halten? Ich finde nicht.

Schaffelhofer: Nur weil etwas in Nachbarländern Usus ist, muss Österreich diesen Weg nicht automatisch mitgehen. Wir haben auch in anderen Fragen, etwa der Atomkraft, einen eigenständigen Weg beschritten, und es war nicht zu unserem Nachteil.

Steindl: Die Anonymität in Tschechien ist tatsächlich ein großes Problem. Das heißt aber nicht, dass wir die Eizellspende deswegen zulassen müssen. In Deutschland ist sie etwa nach wie vor verboten. Und was das Recht auf Einsicht in die Akten betrifft: Das gibt es zwar, aber keine Pflicht der Eltern, ihre Kinder überhaupt über ihre Entstehungsgeschichte aufzuklären. Auch ein zentrales Register für Samen-und Eizellspenden fehlt: Ein 14-Jähriger muss also einen langen Atem haben, um die Wahrheit zu erfahren.

Kruppa: Dabei ist das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft in der UN-Kinderrechtskonvention verankert!

Steindl: Richtig. Das Gesetz ist also keineswegs so streng, wie es von Seiten der Regierung heißt. Auch bei der Präimplantationsdiagnostik ist das so: Sie schon nach drei fehlgeschlagenen IVF-Versuchen zuzulassen, entspricht de facto einem Screening. Schließlich schlägt jede künstliche Befruchtung durchschnittlich vier bis fünf Mal fehl, bevor sie gelingt. In Deutschland wird sie nur bei ganz wenigen, schweren Erbkrankheiten zugelassen. Bei Familien, die schon ein krankes Kind haben und sich noch ein Kind wünschen, würden auch wir von der "Aktion Leben" diskutieren.

Schaffelhofer: Aus meiner Sicht unterscheidet man bei der PID ganz klar zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben. Und das ist für mich eine Horrorvision. Wenn man behauptet, die PID würde nur in Ausnahmefällen erlaubt, dann möchte ich daran erinnern, dass Ausnahmefälle in Österreich schnell zur Regel werden. Ich will keine neue Abtreibungsdiskussion heraufbeschwören, aber ich möchte schon daran erinnern, dass die Abtreibung in Österreich nach wie vor verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist. Etwas Ähnliches befürchte ich auch bei der PID. Nun kann man den Einwand bringen, dass es ja schon die "eugenische Indikation" gibt (laut §97, Absatz 1, Ziffer 2 Strafgesetzbuch darf ein Kind theoretisch bis zur Geburt abgetrieben werden, wenn "eine ernste Gefahr" besteht, dass es "geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde", Anm.). Das ist richtig, und diese Indikation ist ein Dammbruch - aber er legitimiert keinen weiteren.

Die Furche: VP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg plädiert seit Jahren dafür, die embryopathische Indikation zu streichen. Unterstützen Sie ihn? Schaffelhofer: Ja. Steindl: Ich kann mich nur anschließen.

Die Furche: Sie auch, Frau Kruppa?

Kruppa: Ich weiß aus der Begleitung von Familien, wie viele Eltern sich bis zur 25. Woche gar nicht trauen, in Kontakt mit ihrem Kind zu treten, weil es ja womöglich krank sein könnte. Es gibt einen gewaltigen Druck der Gesellschaft, kein krankes Kind auszutragen. Schon jetzt erlebe ich, dass Frauen gesagt wird "selber schuld", wenn sie ein Kind mit Trisomie 21 austragen.

Die Furche: Doch was ist mit Eltern, die um eine schwere Erbkrankheit wissen? Soll man ihnen zumuten, eine "Schwangerschaft auf Probe" auszutragen?

Kruppa: Ich verstehe die Not dieser Familien sehr gut. Aber ich möchte ihnen diese Entscheidung und dieses Dilemma, sich für oder gegen ihr Kind entscheiden zu müssen, eigentlich gar nicht aufbürden. Das kann eigentlich niemand tragen.

Die Furche: Um Kinder mit Behinderungen nicht zu diskriminieren, hat man in Deutschland die "medizinische Indikation" eingeführt: Eine Mutter kann straffrei abtreiben, wenn ein krankes Kind ihre eigene physische und psychische Gesundheit gefährden würde. Was halten Sie davon?

Steindl: Das ist ein reiner Etikettenschwindel, der in Deutschland übrigens auch nicht zu weniger Abbrüchen geführt hat!

Kruppa: Das sehe ich auch so. Außerdem wird dadurch einmal mehr die Verantwortung der Gesellschaft auf die Mutter abgewälzt. Sie muss entscheiden, ob sie stark genug oder zu schwach ist, dieses Kind großzuziehen. Das ist eigentlich unfassbar!

Schaffelhofer: Die Botschaft an uns Frauen ist: Du hast ein gesundes, vielleicht sogar noch schönes Kind zu gebären, also perfekte Ware zu liefern. Wenn das nicht funktioniert, dann nimm die Verantwortung dafür gefälligst selbst in die Hand! Das ist eine unglaublich inhumane Haltung! Was die Zulassung der PID und auch der Eizellspende für unsere Gesellschaft bedeutet, können wir noch gar nicht abschätzen. Diese diffizile Materie in einem Husch-Pfusch-Verfahren - und das auch noch kurz vor Weihnachten - politisch durchzuwinken, ist demokratiepolitisch ein Wahnsinn, um nicht zu sagen miese, politische Taktik. Und das betrifft alle Parteien. Der zweite Wahnsinn besteht darin, dass ausgerechnet jene Experten als Berater tätig sind, die durch ein liberaleres Gesetz Gewinne wittern. Deshalb braucht es endlich eine Entschleunigung für eine ideologiefreie Debatte, um die gesamte Gesetzesmaterie noch einmal durchzudenken. Unsere Protest-Plattform wird alles tun, um die Abgeordneten davon zu überzeugen.

Steindl: Die Materie ist tatsächlich sehr kompliziert, und weder die Medienvertreter noch die Abgeordneten haben sich ausreichend damit beschäftigt. Eine vierstündige Debatte im Klub und dann eine im Gesundheitsausschuss ist zu wenig. Die Reproduktionsmediziner selbst schweigen jedenfalls über die Folgen der Fortpflanzungsmedizin. Ich kann mich noch an ein Gespräch mit einem bekannten Arzt erinnern, der zu den Studien über die Probleme von IVF-Kindern nur gesagt hat: "Jaja, aber wir wollen die Eltern nicht verunsichern!" Die Beratung, wie sie laut Gesetz auch in den Wunschbabyzentren stattfinden kann, ist also keineswegs unabhängig. Auch auf den Homepages der IVF-Zentren sieht man nur glückliche Eltern mit Babys, aber keine Informationen darüber, wieviele Paare ohne Kind nach Hause gehen -oder welche Nebenwirkungen diese Eingriffe haben. Aber offenbar haben Reproduktionsmediziner eine starke Lobby -und Kinderärzte nicht.

Die Furche: Apropos: Beim letzten Expertenhearing im Gesundheitsausschuss war einmal mehr kein Kinderarzt vertreten

Kruppa: So ist es. Wie gibt es das, wo doch offiziell das Kindeswohl im Mittelpunkt steht? Tatsache ist, dass schon die Folgen der aktuellen Praxis in der Reproduktionsmedizin nicht erforscht sind. Wir haben bis heute keine qualitative Baby-Take-Home-Rate nach künstlicher Befruchtung, also keine Daten über den Verlauf der Schwangerschaften, der Geburten, der weiteren Entwicklung von Kindern und Müttern. Bevor wir B sagen, sollten wir einmal die Auswirkungen von A analysieren. Ich erinnere außerdem daran, dass laut Bundesverfassung bei jedem neuen Gesetz das Kindeswohl berücksichtigt werden muss. Warum reden wir nicht über die in vitro gezeugten Kinder, die auf der Intensivstation liegen? Warum reden wir nicht über die Eltern, die nach künstlicher Befruchtung sagen: Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann hätte ich mich anders entschieden? Natürlich kenne ich viele Familien, wo es wundervoll ausgegangen ist. Aber es gibt eben auch die anderen Fälle. Über sie -und alle anderen Probleme -müssten wir reden, bevor wir ein Gesetz liberalisieren. Doch diese Diskussion hat es bislang nicht gegeben. Als Kinderärztin, Kindertherapeutin und Demokratin finde ich das erschütternd.

HINTERGRUND

Erzwungene Reparatur, umstrittene Liberalisierung

Es war am 10. Dezember 2013, als der Verfassungsgerichtshof Teile des Fortpflanzungsmedizingesetzes aufhob: Ab 1. Jänner 2015, so der VfGH, müsse auch lesbischen Paaren die Möglichkeit künstlicher Befruchtung offenstehen. Die Regierung war also unter Zugzwang, tat lange nichts -und entschied sich schließlich in Person von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ), das Gesetz nicht nur zu reparieren, sondern markant zu liberalisieren. Neben der Zulassung lesbischer Paare und der Fremdsamenspende bei In-vitro-Fertilisation sah ihr Gesetzesentwurf auch die Möglichkeit der Eizellspende sowie der Präimplantationsdiagnostik (PID) vor, also der Selektion in-vitro-gezeugter Embryonen vor dem Transfer in die Gebärmutter. Insbesondere diese Techniken wurden im Zuge der zweiwöchigen Begutachtungsfrist heftig kritisiert. Im Dezember 2014 präsentierten Brandstetter und Oberhauser schließlich einen leicht abgeänderten Entwurf: Statt die PID bereits nach drei oder mehr erfolglosen "Anwendungen einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung" zuzulassen (was auch bloße Hormonbehandlungen oder Inseminationen im Körper der Frau umfassen würde), sollte dies "erst" nach drei oder mehr erfolglosen "Übertragungen entwicklungsfähiger Zellen" möglich sein - für Kritiker nach wie vor ein Defacto-Screening (s.o.). Zudem wur-

den bei Eizellspenderinnen Alterslimits (18 bis 30 Jahre) eingeführt, die Strafen insgesamt von 36.000 auf 50.000 Euro erhöht und die medizinischen Beratungen konkretisiert. Eltern können eine psychologische Beratung freilich nach wie vor ablehnen. Auch ist keine Verpflichtung vorgesehen, die Kinder über ihre Herkunft zu informieren. Am 17. Dezember wurde die Regierungsvorlage im Gesundheitsausschuss angenommen - mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS. Dass die Grünen das Gesetz (zumindest im Ausschuss) ablehnten, überraschte: Wie auch die NEOS kritisierten sie, dass alleinstehende Frauen nach wie vor ausgeschlossen sind -und forderten zugleich umfassende Begleitforschung, niederschwelligen Zugang zu psychologischer Beratung sowie

ein zentrales Register für gespendete Keimzellen. Angesichts der anhaltenden Kritik - auch beim Expertenhearing im Gesundheitsausschuss -kündigte VP-Klubchef Reinhold Lopatka kurz vor Weihnachten in der Presse weitere, mögliche Änderungen bis zur geplanten Beschlussfassung im Plenum am 21. Jänner an. Gesundheitsministerin Oberhauser sieht keinen Änderungsbedarf mehr: Sie hält die Regierungsvorlage für eine "wirklich gute" Lösung. (dh)

Die Diskutantinnen

Katharina Kruppa

Die Kinderärztin und Psychotherapeutin leitet die Psychosomatikambulanz im Preyerschen Kinderspital in Wien. Außerdem ist die vierfache Mutter Österreichische Präsidentin der Gesellschaft für seelische Gesundheit in der frühen Kindheit (GAIMH).

Gerda Schaffelhofer

Die Theologin ist seit 2002 Geschäftsführerin der FURCHE, seit 2006 Verlegerin der "Styria Buchverlage" und Herausgeberin des Buches "Gebete für Papst Franziskus". Seit 2012 ist sie zudem ehrenamtliche Präsidentin der "Katholischen Aktion Österreich".

Gertraude Steindl

Seit 2010 ist Steindl ehrenamtliche Präsidentin der "Aktion Leben Österreich", davor war sie Generalsekretärin des überkonfessionellen Vereins. Gemeinsam mit ihrem Mann Clemens hat sie zuletzt das Buch "Heute noch heiraten?" (Tyrolia) publiziert.

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