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Die Mehrheit der Bioethikkommission hat dafür plädiert, so gut wie alle strittigen Fortpflanzungstechniken zuzulassen. Umsetzungsdetails überlässt man dabei der Politik. Ein Votum, das in jeglicher Hinsicht betroffen macht.

Es ist eine brennende Sehnsucht, die ungewollt kinderlose Paare treibt - und für deren Erfüllung sie beinah alles auf sich nehmen: Sie zahlen Unsummen an Kinderwunschzentren und riskieren durch hormonelle Stimulation ihre Gesundheit; sie sehen sich bei Mehrlingsschwangerschaften mit der Tötung ihrer eigenen Kinder ("Reduktion“) konfrontiert; sie benutzen den Samen eines Fremden zur Befruchtung im Körper der Frau oder fahren auf der Suche nach Eizellen junger, anonymer Spenderinnen ins Ausland.

Viele Betroffene würden freilich noch weiter gehen: Sie würden die Eizellspende gern hierzulande in Anspruch nehmen; sie würden auch als alleinstehende Frauen oder lesbische Paare den Weg ins IVF-Labor beschreiten; und sie würden bei erfolglosen Befruchtungsversuchen oder eigener, genetischer Belastung die Embryonen lieber vorab selektieren (Präimplantationsdiagnostik - PID), statt eine "Schwangerschaft auf Probe“ eingehen und schlimmstenfalls einen (bis zur Geburt gesetzlich erlaubten) Spätabbruch durchleben zu müssen. All das würden Menschen in ihrer Sehnsucht nach einem eigenen, gesunden Kind sofort tun. Doch sollen sie es auch dürfen?

"Betroffenheitskompetenz“ als Argument

Ja, meinen 15 jener 25 Expertinnen und Experten, die in der österreichischen Bio-ethikkommission im Bundeskanzleramt vertreten sind. Sogar für die Möglichkeit der Zeugung von "Rettungsgeschwistern“, die einem Bruder oder einer Schwester durch Gewebstransfer das Leben retten sollen, spricht man sich aus. Nur die Leihmutterschaft, die für die Realisierung des Kinderwunsches von homosexuellen Paaren nötig wäre, will man in einer Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes verbieten.

Die zehn Frauen und fünf Männer (darunter die Gremiums-Vorsitzende Christiane Druml und der Genetiker Markus Hengstschläger) argumentieren in ihrem Papier vor allem mit der "Betroffenheitskompetenz“ von Männern und Frauen mit Kinderwunsch - und mit der Empirie: Der Familienbegriff müsse eben "angesichts der medizinischen und gesellschaftlichen Möglichkeiten grundlegend neu betrachtet und gegebenenfalls gesetzlich neu verankert werden“, heißt es. Althergebrachte Formen - vor allem das klassische Muster Vater-Mutter-Kind - stehen zwischen den Zeilen permanent unter Ideologieverdacht.

Doch ist das, was in unserer pluralistischen Gesellschaft an allen Ecken und Enden geschieht, tatsächlich auch automatisch gut und fördernswert? Legitimiert der Umstand, dass immer mehr Kinder in komplizierten Patchworkfamilien oder vaterlos aufwachsen, automatisch auch die bewusste Aufspaltung von Elternschaft in genetische, biologische und soziale Eltern, wie sie etwa bei einer Zulassung der Eizell- oder Samenspende geschehen würde? Wie steht es um das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft, wie es bei Adoptionen immer bedeutsamer wird?

Dammbruch Richtung Screening

Auf all diese Fragen können die 15 Kommissionsmitglieder keine zufriedenstellenden Antworten liefern. Ebenso wenig auf die Frage, wie nach einer Zulassung der PID in Einzelfällen ein Dammbruch hin zu einem Screening verhindert werden soll - und was das für das Selbstverständnis von Menschen mit Behinderungen bedeutet.

Das erzeugt Unbehagen - nicht nur bei den Konservativen und Kirchen, die vor einer Verzweckung und Instrumentalisierung des menschlichen Lebens warnen, sondern auch bei liberal gesinnten Kommissionsmitgliedern wie dem evangelischen Theologen Ulrich Körtner, der das Papier - wie auch drei weitere Kollegen, darunter Klaus Voget vom Zivilinvalidenverband - nicht unterzeichnet hat: Es sei "unausgereift“, wesentliche Bereiche seien nicht umfassend diskutiert worden, kritisiert er.

Für eine parlamentarische Enquete gäbe es also durchaus Gesprächsbedarf. Wenn man nicht wüsste, wie das Hohe Haus gemeinhin zu diskutieren pflegt - man würde sie sich sehnlichst wünschen.

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