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Johannes Huber, Gynäkologe an der Universitäts-Frauenklinik Wien, promovierter Theologe und Vorsitzender der Bioethik-Komission des Bundeskanzlers, über den Zweck, das Ziel und die Meinungsfindungsmethoden dieses Gremiums.

die furche: Sie sollen laut der ÖVP-Vertreterin im Europarat, Edeltraud Gatterer, der Ratifizierung der Europäischen Biomedizin-Konvention den Boden bereiten (siehe Seite 19). Das klingt nach einem klaren politischen Auftrag, nicht nach einer ergebnisoffenen Diskussion. Ist die Ethikkommission also doch nur ein Feigenblatt der Regierung?

Johannes Huber: Die Bioethik-Kommission ist von der Regierung und vom Bundeskanzler installiert - das muss man offen sagen. Es ist aber letztendlich im Interesse des Landes, dass wir uns hier in Österreich mit unserem so hohen ethischen Standard nicht distanzieren von einer Konvention, die im Sinne der Ethik gegründet wurde. Meine Aufgabe ist es dafür zu sorgen, dass wir dieser Konvention beitreten und gleichzeitig unseren höheren ethischen Standard einbringen können. Konkret betrifft das beispielsweise die Frage, ob an Behinderten klinische Studien durchgeführt werden sollen. Behindertenorganisatonen ist dieser Paragraph (Anm.: Artikel 17, wo Ausnahmeklauseln zu Gunsten fremdnütziger Forschung an Einwilligungsunfähigen formuliert sind) zu weit gefasst. Daher werden sie jetzt Vorschläge zur Konkretisierung bringen. Das ist sicher berechtigt.

die furche: Nun hat die Bioethik-Kommission unter ihren 18 Mitgliedern weder einen Vertreter einer Behindertenorganisation noch eine Vertreterin einer Frauenorganisation. Haben Behinderte und Frauen bei den ethischen Debatten kein Mitspracherecht?

Johannes Huber: Es war nie beabsichtigt, dass Behinderte und Frauen in der Bioethik-Kommission kein Mitspracherecht haben - auch wenn das jetzt immer so gesagt wird. Ich habe von Anfang an angeregt, dass die Vertreter der Behinderten und Frauenbewegungsvertreterinnen nicht nur passiv angehört, sondern aktiv in die Entscheidungsfindung einbezogen werden sollen. Die Behindertenorganisationen haben sich ja jetzt formiert und haben offizielle Sprecher (siehe Seite 19). Wir werden von ihnen direkte Vorschläge erbitten, wenn es um die Ratifizierung der Europäischen Biomedizin-Konvention geht. Man kann sich natürlich auch überlegen, ob à la longue die Bioethik-Kommission überhaupt um einige Vertreter und Vertreterinnen erweitert werden soll. Wichtig ist, dass sie jetzt einmal arbeitet.

die furche: In der Bioethik-Kommission werden sehr unterschiedliche Positionen vertreten. Wie werden Sie es schaffen, den katholischen Moraltheologen Günter Virt und die Biochemikerin Renée Schroeder zu einer gemeinsamen Stellungnahme zu bewegen?

Huber: Die Kommission hat eine beratende Funktion für den Bundeskanzler. Sie muss nicht mit Mehrheitsverhältnissen über etwas abstimmen. Sie wird Voten erarbeiten, die durchaus unterschiedlich sein können. Allerdings müssen sie dann auch so dokumentiert werden. Man kann über ethische Normen nicht abstimmen. Man kann aber versuchen, sie in Mehrheitsgruppen zusammenzufassen und diese dann als Bericht an die Bundesregierung zu übermitteln.

die furche: Wie verträgt sich die Rolle eines an Forschung interessierten Mediziners mit der Rolle eines unparteiischen Vorsitzenden?

Huber: Ich muss Ihnen offen sagen: Ich bin Arzt. Ich forsche nicht, weil ich irgendetwas finden möchte, sondern ich forsche, damit die Menschen dann gesünder sind und von Krankheiten befreit werden. Übrigens bin ich vom Wissensstand der Intellektuellen in Österreich zutiefst betroffen. Man hat mir vorgehalten, dass ich ein eigenes Institut für Fortpflanzungshilfe habe. Doch dieses Institut beschäftigt sich ausschließlich mit postmenopausalen Frauen, also mit Frauen, die mit der Fortpflanzung überhaupt nichts mehr zu tun haben! Dann hat man mir vorgeworfen, dass ich mit Stammzellen arbeite. Das ist richtig - aber nur mit Nabelschnurstammzellen, um eben diesem ethischen Dilemma zu entgehen. Ich bin wirklich verwundert, dass man diese Dinge immer wieder richtig stellt und trotzdem wird das von manchen nicht verstanden! Entweder aus Dummheit oder aus Böswilligkeit! Diese Anschuldigungen verletzen zutiefst das christliche Gebot der Nächstenliebe!

die furche: Sie bezeichnen sich selbst als Gynäkologe und Theologe. Tatsächlich stehen aber viele Ihrer Forderungen wie die Ausdehnung der Einfrierfrist von Embryonen oder Ihre Offenheit für die In-vitro-Fertilisation im Widerspruch zum Lehramt der katholischen Kirche ...

Huber: Die Offenbarung ruht auf zwei Quellen: Auf Schrift und Tradition. Wenn man sich die Schrift anschaut, findet man zu diesem Thema fast überhaupt nichts. Wenn man sich die Tradition anschaut, dann sieht man, dass es hier unterschiedliche Meinungen gegeben hat. Deshalb ist es sicher berechtigt, wenn ein katholischer Laie dem Lehramt sagt: Überlegen wir doch gemeinsam, was wirklich die Aussage der Offenbarung ist - wobei ich mich ja gar nicht so viel vom Lehramt unterscheide! Aber diese restriktive Tendenz in der Empfängnisverhütung, in überhaupt allem, was mit künstlicher Befruchtung zu tun hat - das wäre schon revisionsbedürftig. Ich bezeichne mich als gläubigen Christen, der in der katholischen Kirche seine Heimat hat. Ich kämpfe hier an vorderster Front: Sich im AKH als Katholik zu behaupten und in führender Position gegen die Abtreibung zu sein, ist mit sehr viel Kraftaufwand verbunden, mit Verdächtigungen und Beleidigungen. Wenn man dann auch noch aus den eigenen Reihen Beleidigungen hört, ist das unklug!

die furche: Welche gesetzlichen Regelungen würden Sie sich, etwa zur Forschung an embryonalen Stammzellen, wünschen?

Huber: Die Frage ist momentan nicht, ob man forschen darf, sondern: Was soll man mit den kryokonservierten Embryonen machen, die vorhanden sind? Da hat es auch von mir immer wieder eine Option gegeben, nämlich die Adoption. Wenn man das nicht machen kann und die Embryonen zerstören und töten muss, wie es das Gesetz sagt, ist das die schlechteste Lösung. Da ist es immer noch besser, diese Zellen am Leben zu erhalten, aber ihnen ein anderes genetisches Programm zu geben.

die furche: Wie ist Ihre Haltung zur Präimplantationsdiagnostik?

Huber: Wenn man die Pränataldiagnostik erlaubt, müsste man genauso die Präimplantationsdiagnostik erlauben. Wenn letzteres ein Problem ist, dann auch ersteres. Ich sehe das unter dem Eindruck der Frau, die betroffen ist: Es geht ja gar nicht um kosmetische Operationen, sondern um Krankheiten, die in der Familie liegen und wo die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch die Zeugung wieder ein schwerstbehindertes Kind entsteht. Wenn man einer Frau zumutet, das sechzehn Wochen austragen zu müssen, um es dann zu abortieren, halte ich das in einer Güterabwägung für das größere Übel.

die furche: Hinsichtlich der Präimplantationsdiagnostik werden aber von manchen Kommissionsmitgliedern, etwa vom Moraltheologen Günter Virt, völlig andere Positionen vertreten.

Huber: Ich bin mit Günter Virt sehr befreundet. Er muss mir halt dann erklären, warum die Pränataldiagnostik und die Präimplantationsdiagnostik nicht erlaubt sein sollen. Da werden einige Nikodemus-Gespräche notwendig sein. Allerdings ist es unlogisch, eine Methode zu erlauben, wenn das Kind schon ein Nervensystem und Organe hat, und sie gleichzeitig zu verbieten, wenn es aus vier Zellen besteht! Darüber müssen wir diskutieren.

die furche: Wie lange könnte dieser Meinungsfindungsprozess dauern?

Huber: Sicher ein halbes Jahr oder Jahr. Aber ich will der Kommission nicht vorgreifen.

Das Gespräch führte Angelika Walser.

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