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Mißbräuchen vorbeugen

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Mit einem Beitrag eines betroffenen Arztes setzt die FURCHE die Diskussion über die Fragen in Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung fort.

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Mit einem Beitrag eines betroffenen Arztes setzt die FURCHE die Diskussion über die Fragen in Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung fort.

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Sofern es sich um die Behandlung kinderloser Partnerschaften bzw. Ehen handelt, ist die extracorporale Befruchtung („Retortenzeugung”) bereits allgemein als ethisch unbedenklich anzusehen und anerkannt. Auch zahlreiche Moraltheologen haben sich dieser Meinung angeschlossen, wenngleich auch aus höchsten geistlichen und verschiedenen weltlichen Kreisen immer wieder Argumente gegen die in vitro Fertilisierung aufgeworfen werden.

Die meisten dieser Einwände richten sich jedoch nicht gegen die Behandlung kinderloser Ehepaare selbst, sondern gegen den in dem Zusammenhang mit der Behandlung möglich gewordenen Mißbrauch.

Hierzu kommt das tatsächlich vorhandene Problem der sogenannten „spare embryos”, das sind Eizellen, welche durch Stimulationsbehandlung im Uberschuß produziert und befruchtet wurden, welche jedoch nicht alle auf einmal in die Gebärmutter eingesetzt werden können und so möglicherweise „überbleiben”.

Tatsächlich ist die Zahl der be-fl uchteten Eizellen für den „Embryotransfer” begrenzt durch das Risiko der Entstehung einer Mehrlingsschwangerschaft, weshalb bei einem Versuch nicht mehr als vier bis sechs Eizellen eingesetzt werden sollen.

Solche Probleme sollten verantwortungsbewußt gelöst werden, um Möglichkeiten des Mißbrauches vorzubeugen. Aus diesem Grunde ist die Gründung ethischer Kommissionen zu befürworten, welche Empfehlungen in diesen heiklen Fragen abgeben.

Außerdem sollte die Durchführung der extracorporalen Befruchtung trainierten Ärzteteams an speziellen Zentren vorbehalten bleiben, welche sich der Kontrolle der Kommission nicht entziehen, deren Mitglieder jedoch auch in der Kommission Mitspracherecht haben sollten.

In Großbritannien hat im März 1984 eine derartige ethische Kommission eine Reihe von bisher umstrittenen Experimenten mit Embryos im frühen Entwicklungsstadium erlaubt: Demnach dürfen befruchtete Eizellen außerhalb des Körpers bis zum 17. Tag nach der Befruchtung beobachtet werden. (Ab diesem Zeitpunkt entwickelt sich das Nervensystem, danach könnte der Embryo schon Schmerzen verspüren).

Obwohl diese Entscheidung zahlreiche Proteste hervorgerufen hat, muß doch in diesem Zusammenhang auf einen verhängnisvollen Widerspruch in der Rechtspraxis vieler Staaten hingewiesen werden, die den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche erlaubt, bis zu einem Zeitpunkt also, da das werdende menschliche Leben organisch bereits voll entwickelt ist.

Man sollte vom Standpunkt der Ethik und des Rechts eher Versuche gestatten und fördern, die der Lebensentwicklung dienen.

In diesem Hinblick wäre auch das Einfrieren von „übrig gebliebenen” (befruchteten) Eizellen, um sie in einem späteren Zyklus der Frau in die Gebärmutter einpflanzen zu können, als ethisch unbedenklich zu sehen. So könnte das Uberleben der befruchteten Eizelle gewährleistet werden, was sicher besser wäre als sie etwa wegzuwerfen, oder sie ausschließlich für wissenschaftliche Versuche zu verwerten.

Sollte es auch einmal vorkommen, daß tiefgefrorene Eizellen überbleiben, könnte man diese einer Adoptivmutter einsetzen und somit den Begriff der „pränatalen Adoption” schaffen. Warum sollte dies gerade in einer Zeit, in der Tausende von Embryonen durch Schwangerschaftsunterbrechungen in den Abfallkübel wandern und es zu wenig Adoptivkinder gibt, moralisch nicht vertretbar sein?

Schließlich sollte man bei allen ethischen Überlegungen bedenken, daß alles getan werden muß, um das Uberleben des beginnenden Lebens zu fördern. So gesehen, könnte man auch einer Eizellenspende für Frauen ohne Eierstöcke positiv gegenüber stehen. Dies könnte, medizinisch gesprochen, mit der Organspende verglichen werden.

Wenn eine Frau eine Eizelle für andere spendet, die selber keine produzieren kann, so kann dies im christlichen Sinn durchaus als Akt der Nächstenliebe gesehen werden. Allerdings ergeben sich hier wie beim Tieffrieren und der pränatalen Adoption rechtliche Probleme, welche einer Lösung zugeführt werden müssen, was zum Teil bereits auch schon in Angriff genommen wurde.

Sicherlich sind Möglichkeiten des Mißbrauchs der neuen Techniken gegeben. Versuche der Manipulation, vor allem am Erbmaterial der Zellen müssen als unmoralisch abgelehnt werden.

An dieser Stelle muß jedoch ein Grundsatz der Ethik schlechthin betont werden, daß Möglichkeiten eines Mißbrauchs keinesfalls die Untersagung einer positiven, hilf s- und segensreichen Technik rechtfertigen.

Ähnlich wie es der Innsbrucker Moraltheologe Hans Rotter S J anläßlich der Geburt des ersten „Retortenbabys” in Österreich ausgedrückt hat:

„Gerade in christlicher Sicht ist zunächst das Leid ernstzunehmen, das es für manche Ehepaare bedeutet, wenn sie kein Kind bekommen, obwohl sie darin gerne einen Teil ihres Lebenssinnes sehen würden. In manchen derartigen Fällen ist es freilich möglich, ein Kind zu adoptieren... Wenn aber diese Möglichkeit nicht besteht, stellt sich die Frage nach einer künstlichen Insemination bzw. notfalls nach einer Befruchtung in der Retorte... Insgesamt wird man der Befruchtung in der Retorte nicht ganz unkritisch gegenüberstehen können. Es besteht die Gefahr, daß hier ein zentraler Lebensbereich einer technischen Manipulation zugänglich gemacht wird und daß dadurch auch eine Mentalität gefördert wird, für die alles machbar ist und deshalb auch vernichtet werden könnte, wenn es den Erwartungen nicht entspricht. Dennoch wird man Fälle erkennen, in denen das zu erwartende Gut diese Bedenken mehr als aufwiegt”.

Der Autor — einer der „Väter” des ersten österreichischen „Retortenbabys” (gemeinsam mit Peter Kemeter) — beschäftigt sich heute in einer eigenen Praxis in Wien mit ex-' tracorporaler Fertilisation.

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