Die Risiken der Spende von Eizellen

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Nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz (1992) ist die Spende einer Eizelle verboten. Es ist aber erlaubt, Sperma zu spenden. Es darf aber nicht für eine Invitrofertilisation (IVF, künstlichen Befruchtung) verwendet werden, sondern nur einer anderen Frau in die Gebärmutter zum Zwecke der Befruchtung injiziert werden. Fremdsperma darf nicht verwendet werden, um eine Eizelle außerhalb des Körpers zu befruchten (IVF).

Das Spenden von Sperma ist nicht mit jenem einer Eizelle zu vergleichen. Eizellen können nur durch einen medizinischen Eingriff in den Körper einer Frau gewonnen werden, was für Spermaspenden nicht erforderlich ist. Dieser Eingriff ist mit Risiken für die Spenderin verbunden, die schwerwiegend sein können. Die Spenderin muss „stimuliert“ werden: Sie erhält Hormone, damit mehr Eizellen in den Eierstöcken heranwachsen als die eine Eizelle, die üblicherweise pro Zyklus „springt“. Die Eierstöcke werden dann punktiert, um die Eizellen zu gewinnen. Dabei wird über die Vagina eine Nadel eingeführt, um die Eierstöcke zu erreichen. Ein Risiko kann etwa in der Überstimulation der Eierstöcke liegen.

Eizellspenden sind in Deutschland, Italien und der Schweiz verboten. Erlaubt sind sie beispielsweise in Tschechien, wo auch österreichische Paare mit Kinderwunsch Hilfe suchen. Eine Eizellspende kommt etwa infrage, wenn die Frau aufgrund einer Erkrankung keine oder keine befruchtungsfähigen Eizellen mehr produziert, oder verfrüht in die Wechseljahre gekommen ist. Ebenso könnte sie in Betracht kommen, wenn IVF-Versuche mit eigenen Eizellen wiederholt nicht gelungen sind. Zumindest offiziell lehnen Fruchtbarkeitsmediziner in Österreich die Anwendung von Eizellspenden bei Frauen jenseits der fruchtbaren Phase ab.

Als Spenderinnen werden meist junge Frauen angeworben, die dafür eine finanzielle Entschädigung erhalten. Ihnen wird, zumindest in den offiziellen Mitteilungen, eine medizinische Betreuung nach dem Eingriff zugesichert.

Nach der Gewinnung der Eizelle wird diese mit Sperma des künftigen „Vaters“ oder Fremdsamen befruchtet und in die Gebärmutter der künftigen „Mutter“ eingesetzt. Nur in einem Teil der Fälle kommt es zu einer Schwangerschaft. Die Spenderin der Eizelle bleibt meist anonym. Anders ist es derzeit im Österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt: Dem durch Fremdsamen gezeugten Kind ist auf Wunsch nach der Vollendung des 14. Lebensjahres Auskunft über den biologischen Vater zu geben. (bog)

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