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Nichts bleibt überzählig7

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Seit einem Jahrzehnt ist die In- vitro-Fertilisation (TVF) ein fester Bestandteil in der Behandlung von Ehepaaren mit unerfülltem Kinderwunsch. Das Prinzip dieser Methode besteht in der Entnahme von Eizellen, deren Befruchtung mit Samenzellen und der Wiedereinsetzung der geteilten Eizellen in die Gebärmutter. Das heißt, damit wird der zum Beispiel durch verschlossene Eileiter behinderte Transport der Eizelle in die Gebärmutter umgangen.

An der Zweiten Universitätsfrauenklinik in Wien (Vorstand Universitätsprofessor Herbert Janisch) wird ausschließlich eine „homologe IVF“ durchgeführt, das heißt, nur bei Ehepaaren mit Kinderwunsch oder festen Lebensgemeinschaften. Wir verwenden weder gespendete Eizellen oderEmbryonennoch Fremdsamen, verfahren ohne sogenannte Mietoder Leihmutterschaft

Da wir keine Embryonen tieffrieren, werden alle geteilten Eizellen der Mutter rücktransferiert Dieses Vorgehen führt in Einzelfällen zu der Problematik, daß mehr als vier geteilte E izellen transferiert werden. Dadurch besteht die Gefahr von Mehrlingsschwangerschaften mit hohem geburtshilflichem Risiko.

Es ist bekannt, daß die Schwangerschaftsrate am höchsten - etwa 25 Prozent - ist, wenn drei bis vier geteilte Eizellen eingesetzt werden. Im gewöhnlichen Zyklus der Frau reift für gewöhnlich eine Eizelle heran. Um mehrere Eizellen gewinnen zu können, muß eine Behandlung mit Hormonen vorgenommen werden. In vielen Fällen ist die hormonelle Behandlung auch gleichzeitig ein Teil der Therapie, dann nämlich, wenn bei der Patientin zusätzlich noch Störungen des Hor monhaushaltes bestehen. Auch bei schlechter Samenqualität des Mannes ist die Punktion von mehreren Eizellen erforderlich.

Heute wird die Punktion unter Ultraschallsicht durch die Scheide vorgenommen. Der Eingriff ist zwar weniger invasiv als früher, bleibt aber trotzdem eine Operation mit allen damit verbundenen Risken.

Um die vorhin erwähnte Gefahr von unerwünschten Mehrlingsschwangerschaften zu reduzieren, könnten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

1. Beschränkung der Zahl der punktierten Eizellen: Da man weder mittels Ultraschalluntersuchung noch mittels Bestimmung von Hormonspiegeln Voraussagen kann, welches Eibläschen eine teilungsfähige Eizelle enthält, führt dieses Vorgehen zu einerVerminderung der Erfolgsaussichten der Behandlung.

2. Beschränkung der Zahl der Eizellen, die befruchtet werden: Nach erfolgter Punktion besteht die Möglichkeit, den Reifegrad der Eizellen unter dem Mikroskop nach verschiedenen morphologischen Kriterien zu bestimmen. Oft kann man beobachten, daß als reif beurteilte Eizellen sich eher teilen als unreife. Diese Beurteilung ist schwierig und korreliert nicht immer mit dem Teilungsverhalten der Eizellen.

Es besteht also die Möglichkeit, daß die „falschen“ Eizellen inse- miniert werden. Trotzdem scheint die Selektion der Eizellen vor der Insemination die Erfolgsaussichten im Vergleich zur Beschränkung der Zahl der punktierten Eizellen noch weniger zu beeinflussen.

3. Beschränkung in der Zahl der transferierten geteilten Eizellen: In Einzelfällen kann es Vorkommen, daß eine größere Anzahl von Eizellen gewonnen werden kann und sich diese nach der Insemination auch teilen. Der Transfer von mehr als vier bis fünf geteilten Eizellen birgt ein hohes Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft. Was soll nun mit den transferierten, geteilten Eizellen geschehen?

Diese könnten durch Tieffrieren konserviert und der Frau in einem folgenden Zyklus eingesetzt werden.

Andere Verwendungsmöglichkeiten für nicht transferierte Eizellen wären pränatale Adoption (Einsetzung der geteilten Eizelle in die Gebärmutter einer anderen Frau), Forschung oder Verwerfung. Keine der letzten drei genannten Möglichkeiten stellt eine akzeptable Lösung dar.

Ohne In-vitro-Fertilisation ist eine erfolgreiche Sterilitätsbehandlung heute nicht mehr vorstellbar. Diese Methode ermöglicht die Erfüllung eines Kinderwunsches bei Ehepaaren, die vor zehn Jahren noch keine Aussicht auf ein eigenes Kind gehabt hätten.

Derzeit übernehmen in den meisten Fällen die Krankenkassen nicht die doch erheblichen Kosten dieser Behandlung (10.000bis25.000 Schilling pro Versuch). Wenn vom Gesetzgeber Richtlinienfür die Durchführung der IVF erstellt werden, muß im Interesse der Patienten darauf geachtet werden, eine durch diese Richtlinien bedingte Verminderung der Erf olgsaussichten möglichst gering zu halten.

Die Autoren sind Mitglieder des IVF-Tenme der Zweiten Umveratatafrauenkünik in Wien.

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