Kleines Glossar zur künstlichen Befruchtung

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In-vitro-Fertilisation (IVF)

Standardmethode der künstlichen Befruchtung. Die Behandlung beginnt mit einer hormonellen Stimulation der Eizellen. Dadurch sollen mehrere Eizellen reifen. Nach acht bis zwölf Tagen löst eine Injektion des Hormons cHG (humanes Choriongonadotropin) den Eisprung aus. 36 Stunden später erfolgt die Absaugung der Eizellen in ein Reagenzglas (lat. "vitrum“). In diesem werden Eizellen und aufbereitetes Sperma zusammengebracht. Kommt es zu einer Befruchtung, werden die Embryonen nach zwei bis fünf Tagen in den Uterus eingesetzt (Embryonentransfer).

IVF-Fonds

Pro Schwangerschaft übernimmt in Österreich der IVF-Fonds 70 Prozent der Kosten. Bezahlt werden höchstens vier IVF-Versuche. Kommt es zu einer (erfolglosen) Schwangerschaft, können vier weitere Versuche finanziert werden. Für die Unterstützung sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen: Das Paar muss in einer aufrechten Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben (alleinstehende Frauen und homosexuelle Paare sind nicht zugelassen); medizinisch nachgewiesene Unmöglichkeit einer natürlichen Schwangerschaft (Funktionsuntüchtigkeit der Eileiter, Infertilität, Sterilität); obere Altersgrenzen bei Frauen 40, bei Männern 50 Jahre; eine gültige Krankenversicherung ist notwendig. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft müssen darüber hinaus einen Beschäftigungsnachweis erbringen.

Intrazytoplasmatische

Spermieninjektion (ICSI)

Alternatives Verfahren der künstlichen Befruchtung, das bei verminderter Beweglichkeit der Samenzellen zur Anwendung kommt. Dabei wird im Reagenzglas ein einzelnes Spermium mittels einer winzigen Nadel direkt in die Eizelle injiziert.

Mikrochirurgische epididymale Spermienaspiration (MESA)

Chirurgische Entnahme von Spermien aus dem Nebenhoden. Wird angewendet, wenn Spermien nicht auf natürlichem Weg nach außen gelangen können.

Testikuläre Spermienextraktion (TESE)

Wie MESA, allerdings werden die Spermien direkt aus dem Hoden entnommen.

Präimplantationsdiagnostik (PID)

Überbegriff für Verfahren, die in vitro erzeugte Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf schwere Erkrankungen des Erbgutes untersuchen. Etwa drei Tage nach der Befruchtung erfolgt die Entnahme von ein bis zwei Zellen des Embryos. Zu diesem Zeitpunkt hat der Embryo acht Zellen, die "totipotent“ sind. Das bedeutet, dass die verbleibenden sechs Zellen sich zu einem vollständigen Individuum entwickeln können. Da pro entnommener Zelle jeweils nur ein Chromosomensatz zur Verfügung steht, sind die Untersuchungsmöglichkeiten begrenzt. Meist wendet man den FISH-Test (Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung) an. Damit können strukturelle Veränderungen der Chromosomen, fehlende Chromosomen oder mehrfache Chromosomen (Trisomien) entdeckt werden. Üblicherweise untersucht man die Chromosomen 13, 16, 18, 21, 22, X und Y.

Polkörperuntersuchung

Diagnostisches Verfahren zur Untersuchung des mütterlichen Erbgutes. Die Untersuchung erfolgt nach der Injektion des Samens, aber vor der Befruchtung. Die Chromosomen werden aus den beiden Polkörperchen entnommen, die sich während der Eireifung bilden.

Single-Embryo-Transfer

Statt wie üblich zwei bis drei Embryonen wird nur einer in die Gebärmutter eingesetzt. Dadurch sollen Mehrlings-Schwangerschaften verhindert werden.

Baby-Take-Home-Rate

Gibt die Erfolgsquote von Behandlungen zur künstlichen Befruchtung an (genauer: das Verhältnis von Lebendgeburten zur Anzahl der künstlichen Befruchtungsversuche).

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