Der künstliche Weg zum Kind

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Ungewollt kinderlosen Paaren stehen mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um sich mithilfe assistierter Fortpflanzung doch noch den Traum vom eigenen Kind zu erfüllen. Ein kleiner Überblick:

IVF

In-vitro-Fertilisation, steht für "Befruchtung im Reagenzglas.“ Dabei wird die Eizelle einer Frau mit den Samenzellen ihwres Partners in der Petrischale befruchtet. Diese Methode der künstlichen Befruchtung wurde bereits in den 1960er- und 1970er-Jahren entwickelt. Louise Brown, das erste Retortenbaby, kam 1978 zur Welt. Im Jahr 2000 wurde in Österreich der sogenannte IVF-Fonds eingerichtet, der bei bis zu vier Versuchen 70 Prozent der Kosten übernimmt. Voraussetzung ist, dass das Paar in aufrechter Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, bestimmte medizinische Indikationen erfüllt sind, die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten hat und beide krankenversichert sind.

ICSI

Intrazytoplasmatische Spermieninjektion. Dabei werden die Spermien nicht wie bei der IVF in einem Reagenzglas mit den Eizellen zusammengeführt, sondern einzeln in sie mikroinjiziert. Die ICSI hat im Jahr 1992 zu einem großen Durchbruch in der Kinderwunschbehandlung geführt. Bis dahin waren Fälle mit schwerer Einschränkung der männlichen Fruchtbarkeit so gut wie nicht behandelbar.

Homologe Insemination

Übertragung der Spermien eines Mannes in den Genitaltrakt seiner Ehefrau oder Partnerin. Dazu werden die zentrifugierten und mit einer Nährflüssigkeit versetzten Spermien vier bis sechs Stunden vor dem Eisprung nach Stimulierung der Eierstöcke in die Gebärmutterhöhle eingespült. Eine Inseminationsbehandlung gilt dann als sinnvoll, wenn das Spermiogramm nicht völlig in Ordnung ist.

Heterologe Insemination

Befruchtung mit Spendersamen. In Österreich durch das Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt. Der Spender muss mindestens 18 Jahre alt sein, darf nur ein Institut versorgen und an höchstens drei Paare erfolgreich spenden, um eine Vielzahl an Nachkommen zu vermeiden. Voraussetzung ist zudem ein Notariatsakt, aus dem hervorgeht, dass der Spender keine Rechte oder Pflichten dem Kind gegenüber hat. Ab dem 14. Lebensjahr haben so gezeugte Kinder jedoch das Recht zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist.

Eizellspende

In Österreich verboten. Frauen mit Kinderwunsch reisen daher in Nachbarländern wie Tschechien und Slowenien, um sich dort Eizellen anderer Frauen implantieren zu lassen. Spenderinnen bekommen - wie Samenspender - kein Honorar, sondern eine Aufwandsentschädigung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im vergangenen November festgestellt, dass Eizellspende kein Menschenrecht ist und daher auch in Österreich weiterhin verboten bleiben darf. (mh)

Ich habe so lange auf Dich gewartet!

Der lange Weg durch die Kinderwunschtherapie. Ein Tagebuch - ärztlich kommentiert und ergänzt - über Hoffnungen, Misserfolge, Wegbegleiter und das Wunschkind.

Von Michael Ludwig, Maileen L., Systemed 2012

171 Seiten, kartoniert, e 16,50

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