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Neue Krankheit

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"Warum fordert die Kirche nicht ein Verbot jeglicher künstlichen Befruchtung, wenn sie schon die homologe (Anm.: unter Ehepaaren) nicht akzeptiert?" fragte der Feld-kircher Diözesanbischof Klaus Küng im Vorspann zur Jahrestagung der Osterreichischen Gesellschaft für In-vitro-Fertili-sierung. Um auch gleich die Antwort zu geben: "Sie tut es nicht, weil sie weiß, daß der Staat si-cherlich nicht alles durch Gesetz einfordern kann, was das gebildete Gewissen eines Christen als richtig oder falsch erkennt."

Zwar unterstrich der "Familienreferent" der Bischofskonferenz die ethischen Einwände der Kirche "wesentlicher Art", ohne jedoch in die Rigorosität jener kirchlichen Kreise zu verfallen, die mit einer Instruktion der römischen Glau-benskongregation (FURCHE 11/ 1987) in der Hand auch den Gesetzgeberauf ein Nein verpflichten wollen. Vielmehr betonte Küng differenzierend, "daß die Kirche die Bemühungen um gesetzliche Bestimmungen der künstlichen Befruchtung, die sehr dringend nötig sind, begrüßt".

Außerdem trifft sich der Arzt-Bischof im Grundverständnis ebenso mit Mediziner-Kollegen wie mit der Weltgesundheitsorganisation gegen die Auffassung der heimischen Krankenkassen: Unfruchtbarkeit bei Mann und Frau ist "als eine Krankheit anzusehen", auch wenn zur Behandlung "nicht jedes Mittel" recht ist. Das Problem ist groß und werde immer größer.

Um diese Anerkennung geht es auch Universitätsdozent Franz Fischl von der Zweiten Universitätsfrauenklinik in Wien. Mehr als 100.000 Paare - die Dunkelziffer liegt noch höher - sind heute in Österreich ungewollt kinderlos. Die Ursachen liegen "zu 40 Prozent, mit einem nur geringen Behandlungsspektrum, beim Mann, zu 40 Prozent bei der Frau, zu zehn Prozent bei beiden. Und zu zehn Prozent weiß man es nicht."

Küngs empfohlene "ethisch erlaubte Mittel" - begonnen von Hormonstimulierung bis hin zu operativen Eingriffen - seien das erste Stadium der Therapie. Die künstliche Befruchtung sei die Ultima ratio. Diesem Prinzip folgt auch der Entwurf für ein "Fort-pflanzungshilfegesetz" des Justizministeriums, dessen Begutachtung im Oktober mit rund 60 Stellungnahmen abgeschlossen worden ist. Dieser eröffnet nur Ehepaaren oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften - verbunden mit Beratung - eine In-vitro-Behandlung, will aber auch die heterologe Inseminar tion (siehe auch Kasten) zulassen, während Embryonenspende und Leihmutterschaft verboten werden sollen.

Familienministerin Marilies Flemming will die kommerzielle Vermittlung sogar unter Strafe stellen. Und die künstliche Fort-pflanzungshilfe ausschließlich auf verheiratete Paare beschränkt wissen: im Interesse des Kindes.

Hier hakt auch Bischof Küng ein. Beschränkung auf Ehepaare, Verbot von heterologer Befruchtung und von Samenbanken deportiert er als Wunsch. Vor allem aber auch einen "noch besseren Schutz des Lebens", der im Entwurf bei der Terminologie beginnen müßte: Denn dort ist nicht vom Embryo, sondern nur vom "Zell verband" die Rede. Außerdem will Küng die "Freiheit der Krankenanstalten" gewahrt wissen, selbst zu entscheiden, ob sie Fortpflanzungshilfe gewähren oder nicht.

Die Behandlung der Krankheit wird aber zur Pflicht. Warum verweigern sie Krankenkassen? Fischl: "Wer arm ist, hat keine Chance..."

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