Der verdunkelte STAMMBAUM

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Immer öfter werden Kinder dank fremder Keimzellen gezeugt. Doch ein zentrales Register, in dem sie Verwandte suchen könnten, fehlt. Eine Recherche.

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Immer öfter werden Kinder dank fremder Keimzellen gezeugt. Doch ein zentrales Register, in dem sie Verwandte suchen könnten, fehlt. Eine Recherche.

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Greta war zwölf Jahre alt, als sie von ihrer Mutter die ganze Wahrheit erfuhr: dass der Mann, den sie seit jeher "Vater" nannte, eigentlich zeugungsunfähig sei; dass sich ihre Eltern deshalb 1988 zu einer Befruchtung mit Hilfe einer Samenspende in einem privaten Wiener Institut entschlossen hätten; und dass niemand die Identität des anonymen Spenders kenne. "Meine Mutter hat damals versucht, das nicht als etwas Tragisches darzustellen", erinnert sich die heute 27-jährige Wienerin. Doch damit abfinden, dass die Hälfte ihres Stammbaums im Dunkeln liegt, konnte sie sich nie.

Was folgte, war ein Spießrutenlauf. Der Leiter des Instituts verweigerte Greta den Einblick in die Aufzeichnungen: Nur zu Fällen nach dem Jahr 1992, in dem anonyme Samenspenden durch das Fortpflanzungsmedizingesetz verboten wurden, dürfe er Auskunft geben. Jahre später versuchte sie es noch einmal -und gelangte an den Leiter der institutseigenen Samenbank. Der bot ihr an, dem Spender ihren Kontaktwunsch per Brief zu übermitteln. Seitdem weiß sie immerhin, dass es bei ihrem leiblichen Vater "keine tragischen Erbkrankheiten" gibt und er ledig geblieben ist. Ein Treffen oder Fotos hat es nicht gegeben; und auch etwaige Halbgeschwister aus anderen Samenspenden stecken nach wie vor im Dunkeln.

Nur 23 Prozent der Eltern sprechen Tacheles

Laut Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind "soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen". Im Adoptionsbereich hat sich dieses Bewusstsein schon weitgehend durchgesetzt: Paaren, die ein Kind adoptieren wollen, wird in Kursen deutlich gemacht, wie wichtig die frühzeitige und altersadäquate Aufklärung über die wahre Entstehungsgeschichte ist.

In der Reproduktionsmedizin hingegen überwiegen nach wie vor die Bedürfnisse der Eltern. Der deutsche Verein "Spenderkinder" geht etwa davon aus, dass von den geschätzten 120.000 Personen, die seit Zulassung der Samenspende in Deutschland im Jahr 1970 auf diese Art gezeugt wurden, nur zehn Prozent aufgeklärt wurden. Nicht sehr viel besser sehen die Erkenntnisse einer aktuellen Meta-Studie aus, die eine Forschergruppe um Maria Anna Tallandini von der Universität Triest 2016 publiziert hat: Demnach haben gerade einmal 23 Prozent der 2800 befragten Eltern Tacheles geredet.

Die Zahl der Kinder, die durch Keimzellspenden entstehen, wird indes weiter steigen -in Österreich nicht zuletzt durch das neue Fortpflanzungsmedizingesetz, das am 21. Jänner 2015 im Parlament beschlossen wurde. Die Zulassung der Eizellspende ist zwar auf Grund des restriktiven Kommerzialisierungsverbotes "totes Recht", wie Reproduktionsmediziner beklagen (interessierte Frauen werden also weiter in die Slowakei und nach Tschechien geschickt); doch beim Spendersamen gab es auch in Österreich praktische Änderungen: So darf dieser nicht mehr nur bei Inseminationen direkt in die Gebärmutter der Frau verwendet werden, sondern auch bei Befruchtungen in der Petrischale (IVF). Allein im Kinderwunschzentrum im Wiener Privatspital "Goldenes Kreuz" ist die Zahl der "heterologen" Behandlungen mit Spendersamen von 38 (im Jahr 2014) auf 144 (anno 2016) gestiegen. Eine bundesweite Statistik ist laut Gesetz erst im September dieses Jahres vorgesehen.

Beim Auskunftsrecht der Kinder ist das neue Gesetz freilich nicht sehr innovativ. Sofern sie von ihren Eltern überhaupt aufgeklärt wurden und das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen sie sich weiterhin an das jeweilige Institut wenden. Ein zentrales Register für Samen-und Eizellspender, durch das sie leichter Licht in ihre Herkunft bringen und auch etwaige Halbgeschwister ausfindig machen können, ist nicht vorgesehen.

Sechs Parlamentsabgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen war das von Anfang an zu wenig. Ebenfalls am 21. Jänner 2015 forderten sie in einem Entschließungsantrag das Gesundheits-und Justizministerium auf, binnen zwei Jahren die Möglichkeit eines zentralen Spenderregisters zu prüfen; zudem sollte eruiert werden, ob nicht eine Auskunft vor dem 14. Lebensjahr und generell eine bessere Qualitätssicherung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung nötig wäre. Bis heute lässt der Prüfbericht freilich auf sich warten. Zwar heißt es im Gesundheitsministerium, dass er gerade zwischen den Ministerien abgestimmt werde und man die Schaffung eines zentralen Registers befürworte. Details seien aber noch offen.

Die Plattform kinderbekommen.at, ein Zusammenschluss der unabhängigen Aktion Leben mit der Katholischen Aktion, dem Katholischen Familienverband und der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände, fordert indes einmal mehr ein zentrales Register. Dieses sei nicht nur für betroffene Kinder, sondern auch für die Kontrolle unverzichtbar: Personen dürften schließlich laut Gesetz immer nur derselben Krankenanstalt ihre Keimzellen spenden -und diese dürften bei höchstens drei verschiedenen Paaren verwendet werden. Zudem fordert die Plattform den Ausbau unabhängiger Beratungsangebote für Paare, die eine künstliche Befruchtung in Erwägung ziehen. Sie sollten dabei nicht nur über ihre Aufklärungspflicht gegenüber ihrem Kind informiert werden, sondern auch über mögliche Folgen der Reproduktionsmedizin. Bisher fehle freilich die dafür nötige Begleitforschung und Evaluierung, kritisiert die Vorsitzende der Aktion Leben, Gertraude Steindl. Fehl-und Totgeburten nach künstlicher Befruchtung müssten ebenso dokumentiert werden wie Frühgeburten und der gesamtgesundheitliche Zustand der Kinder bis zur Volljährigkeit.

Ein erster Schritt ist freilich schon getan: Ab kommendem Frühjahr dokumentieren Österreichs geburtshilfliche Abteilungen für das "Geburtenregister Österreich" am Institut für klinische Epidemiologie in Innsbruck, ob im konkreten Fall eine "assistierte Fortpflanzungshilfe" vorausgegangen ist. Die Daten werden freilich anonym erhoben und dienen allein der Qualitätssicherung. Klarheit über die individuellen und längerfristigen Folgen der Reproduktionsmedizin gäbe es nur, wenn sie auch im Mutter-Kind-Pass vermerkt würde. Stephanie Merckens, Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt, kann sich das durchaus vorstellen: "Das wäre auch im Sinne der Transparenz gegenüber dem betroffenen Kind", sagt sie. Tatsächlich ist der Eintrag, ob fortpflanzungsmedizinischer Interventionen zur Schwangerschaft geführt haben, im Mutter-Kind-Pass schon jetzt vorgesehen, erklärt Barbara Maier, Primaria der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe am Wiener Wilhelminenspital. "Aber wenn eine Frau nichts davon erzählt, wird es schwierig". Ein "Zwangsouting" in dieser Situation ist für sie nicht vorstellbar.

Geschwister durch DNA-Abgleich

Der deutsche Verein "Spenderkinder", in dem auch Greta Mitglied ist, würde sich aber Ähnliches wünschen: Er fordert eine Eintragung des fremden Samenspenders in jenes deutsche "Geburtenregister", dessen Auszug man später zur Anmeldung einer Eheschließung braucht. Damit würden nicht nur Ehen zwischen Halbgeschwistern verhindert, sondern auch die Eltern besonders "motiviert", ihr Kind über seine Entstehungsweise aufzuklären, heißt es. Die deutsche Bundesregierung hat indes vor Weihnachten einen "Gesetzesentwurf zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen" beschlossen, der immerhin ein zentrales Spenderregister vorsieht - wenn auch nur für künftige Kinder. Umso mehr plädieren die "Spenderkinder" für ein zweites Register, in dem auch sie sich mit ihren Daten melden, vernetzen und auf Wunsch einen DNA-Abgleich machen können. "Körperflüssigkeiten", sagt Greta, "sind eben nie anonym."

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