6976518-1985_48_13.jpg
Digital In Arbeit

Im Interesse der Kinder

19451960198020002020

Die künstliche Befruchtung beim Menschen ist heute Realität. Jetzt geht es darum, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Interesse der Schwächsten.

19451960198020002020

Die künstliche Befruchtung beim Menschen ist heute Realität. Jetzt geht es darum, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Interesse der Schwächsten.

Werbung
Werbung
Werbung

Im Sonner 1978 wurde in Großbritannien das erste außerhalb des Mutterleibes gezeugte Kind geboren. Seither fragt die Öffentlichkeit in vielen Ländern, ob mit dieser Zeugung in der Retorte die

Medizinwissenschaft noch das ist, was sie vorher war.

Vorher haben die Ärzte Leben in allen seinen Formen, vom Embryo bis zum sterbenskranken Menschen, heilbehandelt. Jetzt geht die Medizin selbst daran, in die Entstehung von Leben direkt einzugreifen.

Die Biologie vor dem Sündenfall. Lebensbeginn durch Menschenhand. Zwei Buchtitel, zwei Stichworte, die die ganze Spannung zwischen den Hoffnungen unfruchtbarer Partner und der Angst vor nicht absehbaren und auch nicht mehr kontrollierbaren medizinwissenschaftlichen Experimenten im Labor dokumentieren.

Schon werden Horrorvisionen an die Wand projiziert: bald würden die ersten, genetisch völlig identen Menschen die Laboratorien rücksichtsloser Wissenschafter verlassen. Menschen nach Maß, widerstandsfähiges Menschenmaterial, das selbst den schlimmsten chemischen Krieg überlebt.

Die Realität ist nicht weniger aufregend. Und zugleich beängstigend genug. Schon sind in der ganzen Welt Vertreter von Samenbanken unterwegs, die Frauen gegen entsprechendes Entgelt zu einem Wunschkind verhelfen— ein bißchen was von einem Nobelpreisträger, ein wenig von einem Filmschauspieler und dazu ein Schuß Olympiasieger, fertig ist der Samencocktail, und die Eltern haben ihre helle Freude. ' Oder die andere, heute bereits mögliche Form, um zu einem Kind zu kommen: Das Ehepaar mietet sich einfach die Gebärmutter einer anderen Frau, vermeidet damit Schwangerschaftsrisiko und andere Beschwernisse und darf sich dennoch über ein Kind freuen, das der genetischen Abstammung nach ganz dem zahlungskräftigen Paar zugehört.

Darf eine humane Gesellschaft angesichts dieses wissenschaftlichen „Fortschritts“ abseits stehenbleiben, als interessierter, aber teilnahms- und verantwortungsloser Zuschauer?

Um Mißverständnisse erst gar nicht aufkommen zu lassen: Wissenschaftlicher und technischer Fortschritt darf und kann, auch nicht durch noch so ausgefeilte Gesetze, behindert werden, schon deshalb, weil die menschliche Neugier nicht immer zum Schaden des Menschen — quasi zwangsläufig - ausarten muß.

Aber die Gesellschaft hat das Recht wie die Pflicht, ihre moralischen, ethischen, ja humanen

Standards zu formulieren. Will die Gesellschaft ihren Anspruch, eine humane zu sein, nicht verlieren, dann wird sie bei all diesen Entwicklungen zuvorderst und zuallererst stets das Wohl der Schwächsten in der Kette der Betroffenen im Auge behalten. In allen Fällen der künstlichen Befruchtung sind das die Kinder.

Auch in Österreich herrscht zumindest darüber ein breiter Konsens. Uber das Wie, den Rechten der betroffenen Kinder zum Durchbruch zu verhelfen, darf und soll diskutiert werden. Nichts anderes hat die FURCHE in den letzten Jahren regelmäßig versucht. Das bislang einzige, aber um so wichtigere Ergebnis: Die Fragen und Probleme in ethischer, medizinischer, juristischer und auch sozialer Hinsicht, die sich bei der Anwendung künstlicher Befruchtungstechniken beim Menschen stellen, werden aus der öffentlichen Diskussion nicht mehr so schnell verschwinden.

Den Entwurf für ein Bundesgesetz, das die künstliche Befruchtung regelt, ein Gesetz, das Auflagen sowohl dem Arzt wie auch den Partnern, die nur auf diesem Weg ihren Kinderwunsch erfüllt sehen, auferlegt, stellt die FURCHE hiermit zur Diskussion. Die Einladung zur Stellungnahme ergeht an Mediziner wie Moraltheologen, an betroffene Eltern wie an den Gesetzgeber in der Person von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern.

Nicht um zu strafen oder um zu verbieten enthält der Gesetzesvorschlag auch Sanktionen. Nur: ein Gesetz, das den Willen der Gesellschaft zur Durchsetzung ihrer Werte nicht auch durch die Androhung von Sanktionen dokumentiert, ist wehrlos gegenüber jeder Art des Mißbrauchs eines einmal gefundenen Konsens.

Aus „künstlich gezeugten“ Kinder dürfen keine Menschen der anderen Art oder zweiter Klasse werden. Das zu erreichen, prägt den Geist der FURCHE-Initiati-ve.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung