Kollision der Wünsche und Werte

Werbung
Werbung
Werbung

Heilungsauftrag oder Embryonenschutz? Bei der Präimplantationsdiagnostik und der Stammzellenforschung steckt die Medizin in der Bredouille.

In letzter Zeit sind die Präimplantationsdiagnostik und die embryonale Stammzellenforschung in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt, weil beide Themenfelder in der gesellschaftlichen Wahrnehmung symbolhaft für die zunehmende Verfügungsmacht des Menschen stehen. Daher berühren diese beiden Themen nicht nur den Status des Embryos; vielmehr verweist unser Umgang mit diesen Themen auf etwas Tieferliegendes, er verweist letztlich auf unser Bild vom Menschen. Hieraus ergibt sich die besondere Relevanz dieser Themenbereiche, zu denen im Folgenden aus der Sicht der Medizinethik einige Anmerkungen gemacht werden sollen.

Die Präimplantationsdiagnostik geht mit einer Reihe von Wertekollisionen einher. Eines der gravierendsten Probleme ist der hohe Grad der Instrumentalisierung menschlichen Lebens, die durch diese Zeugung auf Probe bedingt ist. Einzig durch den Verweis auf die konkrete praktisch-klinische Situation wäre diese Methode ethisch zu rechtfertigen. Denn bei strikter Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik und gleichzeitiger liberaler Handhabung der Pränataldiagnostik müsste einem Risikopaar, das etwa bereits ein Kind mit vordiagnostizierbarer Erkrankung geboren hat und sich ein zweites Kind wünscht, angeboten werden, zunächst eine Schwangerschaft einzugehen, um dann gegebenenfalls einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Angesichts der möglichen Alternative der Präimplantationsdiagnostik wird ein solches Prozedere auf wenig Verständnis stoßen, da in der gesellschaftlichen Wahrnehmung das Beenden embryonalen Lebens in einem fortgeschritteneren Stadium als gravierender empfunden wird als die Instrumentalisierung eines Embryos in seinem frühesten Entwicklungsstadium. Daher wird es schwierig sein, das absolute Verbot der Präimplantationsdiagnostik aufrecht zu erhalten, solange die Pränataldiagnostik weiterhin so liberal gehandhabt wird.

Keine Eugenik

Wenn man diesen Eltern, die bereits ein behindertes Kind haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weiteres Kind mit einer schweren genetischen Erkrankung bekämen, die Präimplantationsdiagnostik anböte, so könnte in diesen einzelnen Fällen freilich keine Rede davon sein, dass hier die besten Embryonen ausgewählt würden. Eine solche Interpretation verkennt die tatsächliche Situation, vor der solche Eltern stehen. Daher wäre eine unter strengen Kautelen zugelassene Präimplantationsdiagnostik die einzig plausible Lösung.

Gleichzeitig aber müsste bei einer solchen Regelung darauf geachtet werden, dass der ärztliche Auftrag nicht unterschwellig umdefiniert würde. Denn auch wenn die Präimplantationsdiagnostik als "kleineres Übel" betrachtet werden könnte, ist es nicht zu leugnen, dass dabei die Rolle des Arztes nicht mehr eindeutig durch seinen Heilauftrag gedeckt würde. Der Arzt würde ja seine Fähigkeiten nicht etwa einsetzen, um Leiden zu lindern, sondern um die Existenz eines Kindes zu verhindern. Auf der anderen Seite würde es ebenfalls Kollisionen mit dem ärztlichen Ethos geben, wenn der Arzt gezwungen würde, der Patientin implizit einen Schwangerschaftsabbruch anzubieten, den er durch seine Methoden verhindern könnte.

Kultur der Toleranz

Die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik wäre jedenfalls - als Resultat einer Güterabwägung - nur dann verantwortbar, wenn gleichzeitig dafür gesorgt würde, dass sie nicht als Ausdruck einer Relativierung des Lebensrechts behinderter Menschen aufgefasst wird. Allein dadurch, dass man die genetische Untersuchung von Embryonen verbietet, sichert man sich keine behindertenfreundlichere Welt. Damit eine solche Kultur der Toleranz und der Solidarität wächst, bedarf es bestimmter sozialer Rahmenbedingungen und einer Sensibilisierung für die Bedürfnisse behinderter Menschen in dieser Gesellschaft. Vor allem muss jede Entscheidung für ein behindertes Kind als Akt der Humanität betrachtet werden.

Auch zur Lösung der Frage nach der embryonalen Stammzellenforschung bedarf es eines fruchtbaren Dialogs der Medizin mit den Geisteswissenschaften. Eine zentrale Frage besteht aus Sicht der Medizinethik darin, in welchem Verhältnis die ärztliche Verantwortung für zukünftige Patienten zum Embryonenschutz stehen soll. Vom ärztlichen Selbstverständnis her stellt jede Bestrebung, neue therapeutische Möglichkeiten zu entwickeln, ein hohes moralisches Gut dar - ja mehr noch, es ist sogar eine moralische Pflicht des Arztes und des Wissenschafters, an der Ausweitung der Heilungspotenziale mitzuwirken. So sehr man diese positive Tugendpflicht auch bejahen mag, philosophisch betrachtet erfüllt sie lediglich den Status einer unvollkommenen Verpflichtung. Sie wird im Zweifelsfall absoluten Pflichten untergeordnet werden müssen, und die Anerkennung bestimmter Grundrechte des Menschen ist eine solche absolute Pflicht. So kann die Tugendpflicht der Hilfe nicht durch die Verletzung einer Anerkennungspflicht erkauft werden. Es wäre also nicht gerechtfertigt, im Interesse eines dritten Menschen dem einen Menschen den Respekt zu versagen, auf den er als Mensch Anspruch hat. Schon gar nicht könnte es gerechtfertigt sein, einem Menschen das Lebensrecht abzusprechen, nur weil man vielen anderen damit helfen könnte. Genau hierin liegt die Errungenschaft der Aufklärung.

Status des Embryos

In diesem Sinne dürften Embryonen nicht im Interesse Dritter geopfert werden - vorausgesetzt, dass ein Embryo als Träger von Rechten betrachtet werden kann. Und genau an dieser Prämisse scheiden sich die Geister. Daher ist der moralische Status des Embryos eine der zentralen Fragen, von deren Beantwortung die Lösung des Stammzellenproblems abhängt. Wenn man davon ausginge, dass die Schutzwürdigkeit des Embryos von seiner Entwicklungsstufe abhinge, so würde man damit eingestehen, dass dem Embryo zwar kein Schutz im personalen Sinne zukäme, ihm aber dennoch Respekt entgegengebracht werden müsste. Und so stellt sich die Frage, ob die verbrauchende Embryonenforschung mit diesem Gebot des Respektes vereinbar ist.

Wie kann man Respekt ausdrücken? Ausdruck von Respekt wäre es, wenn man den Tod des Embryos bedauern würde. Ausdruck von Respekt wäre es aber auch, wenn man den Tod nur in Extremfällen hinnähme. Dies würde beispielsweise die Verwendung von Embryonen zu nicht-therapeutischen Zwecken inakzeptabel machen. Ausdruck von Respekt wäre es auch, wenn man alles täte, um diesen Tod zu verhindern. Respekt hat etwas mit Haltung zu tun, und diese Haltung des Respektes ist zumindest ab dem Moment anzuzweifeln, ab dem die Verwendung von Embryonen zu Forschungszwecken zu einem Automatismus gemacht wird.

Soweit einige Anmerkungen zum ureigensten Wert von Embryonen. Doch die Zuerkennung eines solchen Wertes ist nur eine Möglichkeit des Zugangs auf das Problem der Verwendung verwaister Embryonen. Denn selbst wenn man dem Embryo keinen Wert an sich beimisst, wäre nicht entschieden, ob dem Embryo nicht vielleicht ein symbolischer Wert zukäme: in dem Sinne, dass wer den Embryo als Symbol für beginnendes Leben schützt, damit gleichsam seinen Respekt vor dem Leben allgemein manifestiert - und umgekehrt. Wenn man den Embryo zur Sache erklärt, könnte dies als Zeichen einer allgemeinen Geringschätzung von Leben begriffen werden. Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass Handlungsentscheidungen im Bereich der embryonalen Stammzellenforschung von vielen Menschen mit einer Bedeutung versehen werden, die über die Bewertung von Embryonen hinausgehen. Daher müssen die symbolischen Folgen solcher Entscheidungen sehr wohl mitbedacht werden.

Was also ist zu tun? Wesentlich ist der Gesichtspunkt, dass die embryonale Stammzellenforschung momentan zum Paradigma gemacht wird. Doch dies geht mit einer Einschränkung des Blickes einher. Wenn man embryonale Stammzellen zum ultimativen Lösungsweg für den Umgang mit Krankheiten macht, so setzt man einseitig auf eine partikulare Form der Heilung. Wer auf embryonale Stammzellen setzt, bricht den Stab für die Erkrankungen, die durch Gewebe- oder Organersatz geheilt werden könnten. Auch wenn diese Form der Heilung faszinierend sein mag, es stellt sich die Frage, ob unsere Gesellschaft nicht auch das Recht darauf hat, dass menschliches krankheitsbedingtes Leid durch ein facettenreicheres Angebot an Therapieoptionen behandelt wird. Daher erscheinen die Anstrengungen der Gesellschaft gerechtfertigt, das Therapie-Potenzial zu nutzen, ohne dabei den Blick auf das Ganze zu verlieren.

Verfügbarer Mensch

Dieser Blick ist letzten Endes der Blick auf unser Menschenbild, geht es doch um unseren Umgang mit den schwächsten Gliedern der Gesellschaft. So lauert hinter der Präimplantationsdiagnostik letztendlich die Gefahr, dass durch das Verfügbarmachen dieser Methode à la longue dem einzelnen Menschen seine bedingungslose Annahme verweigert werden könnte. Er könnte eines Tages nicht mehr als wertvolles Geschenk mit einem ihm ureigenen Zweck empfunden werden, sondern zunehmend als Produkt einer elterlichen - oder gar gesellschaftlichen - Auswahl. Diese Gefahr mahnt uns, im Interesse eines Menschenbildes, mit dem sich eine humane Gesellschaft identifizieren können muss, die Präimplantationsdiagnostik tatsächlich auf sehr gravierende Situationen zu beschränken.

Ähnlich kann auch die Verwendung von Embryonen zu Forschungszwecken unserem Bild vom Menschen schaden, in der Weise, als ab dem Moment, da wir den Embryonen nicht den gebührenden Respekt entgegenbringen, ein Bild entstehen könnte, dass die "Starken" sich der "Schwachen" bemächtigen. Es mag Situationen geben, in denen bestimmte Opfer notwendig sein können, aber diese Opfer dürfen nicht "ohne Not" akzeptiert werden, sonst wird am Ende unser Menschenbild geopfert. Präimplantationsdiagnostik und Stammzellenforschung sind daher in besonderem Maße menschheitsrelevante Themen. Doch es gibt guten Grund davon auszugehen, dass der Mensch seine Errungenschaft des Grundrechtsgedankens nicht leichtfertig verspielen wird.

Der Autor ist Arzt und Privatdozent am Zentrum für Ethik und Recht in der Medizin des Universitätsklinikums Freiburg/Breisgau.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung