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Kinder mit Behinderungen dürfen in Österreich bis zur Geburt abgetrieben werden. VP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg will erreichen, dass diese "eugenische" Indikation endlich gestrichen wird - und stellt sich auf Einladung der Furche der Diskussion.

In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft straffrei (Paragraph 97, Strafgesetzbuch). Besteht jedoch die "ernste Gefahr", dass das Kind "geistig oder körperlich schwer geschädigt" ist, darf es bis zur Geburt im Mutterleib getötet werden. Eine Regelung, die Behindertenvertreter seit Jahren heftig kritisieren. Franz-Joseph Huainigg, Nationalratsabgeordneter und Behindertensprecher der ÖVP, hat nun im Parlament eine Petition eingebracht, diese embryopathische ("eugenische") Indikation ersatzlos zu streichen - insbesondere vor dem Hintergrund des gerade in Ausarbeitung befindlichen Gleichstellungsgesetzes. Zudem wurde von der Vorarlberger VP-Landtagsabgeordneten Gabriele Nussbaumer eine Bürgerinitiative mit demselben Ziel gestartet. Mittwoch dieser Woche wurden beide Anliegen im Petitionsausschuss des Parlaments behandelt.

Anlass für die Furche, Franz-Joseph Huainigg gemeinsam mit Peter Husslein, Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde am Wiener AKH, und Birgit Primig, langjährige Behinderteninteressenvertreterin und Vorsitzende der Ethikkommission für die österreichische Bundesregierung, zur Debatte zu bitten.

Die Furche: Herr Abgeordneter: Welches Ziel verfolgen Sie mit Ihrer Petition?

Franz-Joseph Huainigg: Zuerst möchte ich klarstellen, dass es uns nicht um die Fristenlösung geht, die in Paragraph 97, Absatz 1, Ziffer 1 des Strafgesetzbuches geregelt ist - die soll nicht in Frage gestellt werden. Es geht uns um die Ziffer zwei, wo die eugenische Indikation geregelt wird. Das ist eine Diskriminierung, hier wird der Wert von Menschen mit Behinderungen in Frage gestellt. Ich selbst habe noch keine Lösung. Mir erscheint aber die Regelung, wie sie 1995 in Deutschland eingeführt wurde, diskussionswürdig. Nicht die Behinderung selbst ist ja das Problem, sondern die Situation, wenn sich die Mutter durch ein behindertes Kind psychisch überlastet fühlt. Es kommt hier also die medizinische Indikation zum Zug, wie sie ja bereits in Ziffer 2 vorgesehen ist.

Die Furche: Die Frau müsste also nachweisen, dass ein behindertes Kind einen "schweren Schaden" für ihre "körperliche oder seelische Gesundheit" darstellt?

Huainigg: Ja. Wenn die werdende Mutter sagt: Ich schaffe es nicht, ein Kind mit Down-Syndrom großzuziehen, dann soll diese medizinische Indikation greifen. Was natürlich besonders problematisch ist, sind die späten Abbrüche nach der 22. Schwangerschaftswoche, ab der die Kinder lebensfähig sind. Hier gibt es Kinder, die ein bis zwei Tage überleben und dann erst sterben. Man verweigert ihnen die medizinische Versorgung. Dann kommt es zu Situationen, wo man in einem Saal versucht, Frühgeburten am Leben zu erhalten, und in einem anderen Saal gleichaltrigen Kindern jede medizinische Hilfe verwehrt.

Peter Husslein: Es ist tatsächlich so, dass früher die Spätabbrüche in völlig unakzeptabler Art und Weise gemacht worden sind - dass man ein starkes Wehenmittel gegeben hat und gehofft hat, dass dieses Kind stirbt. Unsere Gesellschaft für Prä- und Perinatalmedizin hat deshalb eine Initiative gesetzt und gesagt: Begrenzen wir doch den zeitlichen Rahmen bis zur Lebensfähigkeit, also bis zu 22. Woche. Die Folge war ein Sturm der Entrüstung von betroffenen Frauen, aber auch von Teilen der Pränataldiagnostik, die meinten: Da kommen manche Frauen unter Zeitdruck. Daraufhin haben wir gesagt: Gut, dann muss man zumindest dafür sorgen, dass diese Kinder nicht mehr durch langsames Abdrehen der Blutversorgung umgebracht werden; dann muss man die Härte haben zu sagen: Das Ziel dieses Eingriffs ist der Tod des Kindes - und das muss so schonend und schmerzlos wie möglich geschehen - durch Fetozid, also eine Injektion in den Herzmuskel. Das darf aber nicht im geheimen Kämmerlein geschehen, sondern muss im Rahmen eines interdisziplinären Gespräches, eines zentralen Registers und unter ständig kontrollierten Bedingungen gemacht werden.

Die Furche: Wie viele Spätabtreibungen gibt es in Österreich?

Husslein: In ganz Österreich gibt es nicht mehr als zehn Abtreibungen nach der 22. Woche. Es ist also kein exorbitantes Problem, aber es ist ein sehr markantes Problem. Demgegenüber gibt es bis zu 60.000 "normale" Abbrüche unter dem Paragraph 97 Ziffer 1 - doch darüber redet niemand.

Die Furche: Sollte Ihrer Meinung nach die "eugenische" Indikation gestrichen oder beibehalten werden?

Husslein: Die derzeitige Gesetzeslage ist tatsächlich diskriminierend, weil sie unterscheidet zwischen einem Schwangerschaftsabbruch ohne irgend eine Angabe von Gründen laut Ziffer 1 und einem Abbruch unter Angabe von Gründen laut Ziffer 2. Um diese Diskriminierung aus der Welt zu schaffen, wäre es mittelfristig erstrebenswert, die beiden dafür vorgesehenen Fristen zusammenzulegen. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sollte der Frau also freigestellt sein, Informationen über ihr Umfeld und natürlich auch über den Zustand des Ungeborenen einzuholen - und ohne Angabe von Gründen die Schwangerschaft zu beenden. Das Problem ist nur, dass es derzeit zwar technisch möglich ist, einen beträchtlichen Teil der Erkrankungen des Kindes innerhalb von drei Monaten zu diagnostizieren, doch in der Realität geht sich das nicht aus. Und eine Anhebung der Frist will natürlich niemand. Deshalb behaupte ich, dass es derzeit nicht möglich ist, dass Problem der Diskriminierung zu lösen.

Die Furche: Aber hätte die Streichung der "eugenischen" Indikation nicht zumindest Signalwirkung?

Husslein: Natürlich würde man mit der Streichung dieser Passage - wobei der Begriff "eugenisch" etwas unglücklich ist - die Diskriminierung formalistisch wegbekommen. In Wirklichkeit nimmt man aber nur den Umweg über die psychische Belastung der Mutter. Eigentlich ist das ein Etikettenschwindel. Das hat sich in Deutschland klar gezeigt: Dort werden genau so viele Abbrüche gemacht wie zuvor - nur werden sie jetzt mit einem anderen Indikationsterminus umschrieben.

Birgit Primig: Natürlich ist das deutsche Gesetz ein Etikettenschwindel, weil sich die Folgewirkungen nicht geändert haben. Das bestätigt mich in dem, was ich die längste Zeit versuche, nämlich die Kluft zwischen Behindertenvertretungen und Frauenorganisationen aufzubrechen. Ich bin davon überzeugt, dass wir über ein Symptom diskutieren und nie über die Ursachen. Das Problem ist nicht das Kind, das Problem ist auch gar nicht so sehr die psychische Belastung der Mutter durch das Kind. Das Problem ist eine diskriminierende Umgebung: Wir haben für Eltern mit behinderten Kindern in unserer Gesellschaft einfach verdammt wenig Angebote. Viele Eltern sind heute perspektivenlos. Die Folgewirkungen sind extrem hohe Scheidungsraten, weil sich die Väter irgendwann einmal verabschieden, und Mütter, die völlig verzweifelt sind. Daraus ergibt sich erst das Symptom, dass alle Welt danach schreit: Wir müssen behinderte Kinder so früh wie möglich ausselektieren. Das zweite Phänomen ist, dass die Mütter immer älter werden und es auch immer schwieriger wird, schwanger zu werden. Deshalb muss das erste Kind das perfekte Vorzeigebaby werden. Und Behinderung ist nicht unbedingt vorzeigbar.

Die Furche: Auch wenn es bessere Rahmenbedingungen gäbe, würden wohl manche Frauen sagen: Ich kann mir ein Leben mit einem behinderten Kind einfach nicht vorstellen...

Primig: Wenn wir Rahmenbedingungen hätten, in denen ein Leben mit Kindern mit Behinderung kein Problem ist, dann könnten wir so etwas wie eine "eugenische" Indikation sofort streichen. Denn dann wäre ein Schwangerschaftsabbruch wegen Behinderung genau dasselbe wie ein Abbruch aus finanziellen Gründen. Momentan haben wir aber auf der einen Seite Gründe, wo bis zur zwölften Woche niemand nachfragt. Und zusätzlich haben wir das große Drama Behinderung. Erst, wenn ich das entdramatisiere, ist der Diskiminierungsfaktor weg. Bezüglich des deutschen Gesetzes ist es ja so, dass Behinderung einer der wenigen anerkannten Auslöser für diesen enormen psychischen Druck auf die Mutter ist. Ein krasses Gegenbeispiel: Eine Frau ist hochschwanger. Sie hat gemeinsam mit ihrem Partner gerade angefangen, Haus zu bauen, die Familie hat Schulden - und der Mann stirbt. Das würde niemand als psychische Indikation akzeptieren...

Huainigg: Wenn ein behindertes Kind zur Welt kommt, braucht es natürlich gute Rahmenbedingungen für seine Förderung, und natürlich gibt es hier noch immer zu wenig. Das aber als Grund dafür zu sehen, dass man ein Kind bei Verdacht auf eine Behinderung abtreiben darf, ist für mich nicht akzeptabel. Es können sich ja die Rahmenbedingungen nur verbessern, wenn behinderte Kinder zur Welt kommen und man sich mit ihnen auseinandersetzt.

Husslein: Hier muss man sich aber fragen, was das Ziel dieser Petition ist: Ist es das Ziel, dass man die selben Abbrüche unter einer anderen Indikation - nämlich unter der psychischen - machen darf, damit man immerhin formalistisch die so genannte "eugenische" Indikation wegbringt? Oder geht es der Petition inhaltlich darum, einen Abbruch wegen Behin derung oder Fehlbildung nicht mehr zuzulassen? Dann allerdings muss man das auch aussprechen.

Huainigg: Noch einmal: Ich bin für die Streichung der eugenischen Indikation. Um das Mitspracherecht der Frauen zu gewährleisten bleibt die medizinische Indikation. Diese sollte man wiederum mit der 22. Woche befristen. Jenseits dieser Grenze soll kein behindertes Kind mehr getötet werden dürfen.

Primig: Ich bin hier vom Ansatz her radikaler: Ich plädiere tatsächlich für eine Streichung der eugenischen Indikation - allerdings sehe ich zwei Wege dorthin: Es gibt die Variante, alle Rahmenbedingungen zuerst zu schaffen und Lobbyarbeit zu betreiben, um dann irgendwann diese Indikation tatsächlich streichen zu können. Damit würde sich all das, was pränataldiagnostisch heute möglich ist, von einem "Todesurteil" umwandeln in eine "Vorsorgeuntersuchung". Auch wenn es für das Kind möglicherweise keine Therapie gäbe, so gibt es zumindest für die Mutter jede Menge Unterstützungsmaßnahmen. Die zweite Variante ist jene, die uns die amerikanische Antidiskriminierungsgesetzgebung vorgelebt hat: nämlich die brutale Streichung ad hoc, die schnell einen Einstellungswandel nach sich ziehen kann. Ich glaube nur, dass das im Sinne der Behindertenpolitik nicht günstig wäre, weil behinderte Personen in der öffentlichen Meinung ohnehin immer diejenigen sind, die immer mehr haben wollen.

Die Furche: Eine solche Ad hoc-Änderung würde den sofortigen Aufschrei aller Frauenorganisationen nach sich ziehen...

Primig: Klar. Aber sie müssten sich auf der anderen Seite einmal damit auseinander setzen.

Huainigg: Ich finde, man sollte die Kirche im Dorf lassen: Drei bis vier Prozent aller Behinderungen sind vorgeburtlich oder geburtlich bedingt. Und davon sind 1,5 Prozent vorgeburtlich bestimmbar. Das heißt: Der Prozentsatz jener Behinderung, die diagnostiziert werden können, ist sehr gering. Durch pränatale Diagnostik Behinderungen ausschließen zu können, wird also nicht möglich sein. Es wird aber einzelne Behinderungsarten nicht mehr geben, zum Beispiel Down-Syndrom. Gerade hier gibt es aber viele Möglichkeiten, wo Kinder gut gefördert werden können. Trotzdem wird von der Medizin und Forschung irrsinnig viel Energie investiert, die Geburt solcher Kinder zu verhindern. Die Folge ist, dass etwa im Jahr 2003 in Vorarlberg kein Kind mit Down-Syndrom zur Welt gekommen ist.

Furche: Ist es nicht ein Grundproblem, dass seitens der Ärzte ein immer größerer Druck auf die Schwangeren ausgeübt wird, sich einem Spießrutenlauf an Untersuchungen zu fügen?

Husslein: Es ist tatsächlich eine problematische Entwicklung. Solange es aber so ist, dass man in Österreich als Geburtshelfer mit oberstgerichtlichem Urteil zu Schadensersatzzahlungen verurteilt wird, wenn man eine Behinderung nicht diagnostiziert hat, obwohl die Frau zum Ultraschall gekommen ist und das Kind keine Arme gehabt hat, wird sich an dieser Entwicklung nichts ändern. Es gibt also einen mehrfachen Druck: Die Frau hat Angst, ein nicht perfektes Kind zu haben, der Geburtshelfer hat Angst, etwas zu übersehen und nachher zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt zu werden. Zusammen mit dem Perfektionismus und der Tatsache, dass man nicht mehr fünf Kinder hat und unter Druck ist, Geld zu verdienen, ergibt das eine gefährliche Spirale. Ich glaube aber, dass man tatsächlich jetzt diese Diskussion führen muss. Denn wenn Sie, Herr Abgeordneter, sagen, dass die Pränataldiagnostik derzeit noch nicht allzu viele Behinderungen pränatal diagnostizieren kann, dann ist das nur deshalb so, weil die Pränataldiagnostik derzeit noch sehr ineffizient ist. Sie wird aber in Zukunft wesentlich effizienter werden und es werden immer kleinere Fehlbildungen festgestellt werden können.

Huainigg: Die deutsche Frauenbewegung ist hier schon weiter: Dort wehrt man sich, als Geburtsmaschine gesehen zu werden. Hier geht es darum, dass auch die Frauen bei den Fragen "Was ist nicht gesund?" und "Was ist nicht perfekt?" entscheiden können und sich nicht dem gesellschaftlichen Druck ausliefern.

Husslein: Das ist natürlich ein gültiges Argument, aber es kann auch in die andere Richtung interpretiert werden: Die Autonomie der Frau ist etwas, was in unserer Gesellschaft - aus meiner Sicht zu Recht - immer stärker wird. Und im Rahmen dieser Autonomie sagt eben die Frau: Ich will das Recht haben, über meine Zukunft - insbesondere über einen so wichtigen Teil meiner Zukunft, nämlich meine Kinder - möglichst viele Entscheidungen zu treffen. Der bis jetzt getroffene gesellschaftliche Kompromiss ist eben jener, zu sagen: Hier gibt es das Selbstbestimmungsrecht der Frau und hier gibt es das Lebensrecht des Kindes, und die zwei stehen gelegentlich gegeneinander. Das Lebensrecht nimmt im Zuge der Schwangerschaft zu und das Autonomierecht nimmt im Zuge der Schwangerschaft ab.

Primig: Ich würde gern die Mediziner noch ein bisschen mehr in die Pflicht nehmen, um diesen Irrglauben wegzubekommen: Wenn ich mein Kind nur oft genug pränatal untersuchen lasse, dann habe ich das perfekte Kind.

Husslein: Das sagt heute niemand mehr, denn jeder fürchtet sich, dass er dann geklagt wird. Die Medien verbreiten diesen Irrglauben...

Primig: Wir sind aber trotzdem im Dilemma zu glauben, dass die Medizin für die Entwicklung eines Kindes verantwortlich ist: Der Arzt ist für viele zum Gott der Menschheitsgestaltung geworden - und davon müssen wir wieder weg. Die Eltern haben schon einen sehr großen Anteil daran , was aus dem Kind wird. Nur der Gedanke ist in den Köpfen oft verschwunden. Aus der Fürsorge für das ungeborene Kind ist die Vorsorge vor dem Kind vor der Geburt geworden - nach dem Motto: Wenn alle möglichen Untersuchungen gemacht worden sind, kann mir ja hinterher nichts mehr passieren. Das ist natürlich Wahnsinn.

Huainigg: Bei dieser Diagnostik braucht es natürlich auch eine gute Beratung der Mutter. Derzeit wird oft sehr einseitig von Medizinern informiert. Es braucht eine wertneutrale, psychosoziale Beratung, die auch Perspektiven aufzeigt, wie man mit einem behinderten Kind leben kann. Meiner Meinung nach müsste diese Information außerhalb der Einrichtung angeboten werden, die die Abtreibung durchführt.

Husslein: Ich glaube auch, dass man sich bemühen muss, Diagnosebereich und Durchführung eines Abbruchs möglichst zu trennen. Das gilt auch für die "normalen" Abbrüche nach Ziffer 1. Es macht einfach keinen Sinn, dass derjenige, der an dem Abbrauch auch ökonomisch verdient, derjenige ist, der vorher berät.

Huainigg: Ich würde gern das Recht der Eltern auf eine externe Beratung verankern...

Husslein: Aber dazu muss man erst einmal die notwendige Logistik schaffen. Es gibt einfach nicht genug Beratungsstellen und es gibt letztlich auch keine Finanzierung dieser Beratungsstellen. Das wird derzeit fast alles ersatzlos gestrichen. Eigentlich müsste ja die Beratung schon vor Beginn der Pränataldiagnose stattfinden: Vor jedem ernst zu nehmenden Ultraschall in der Schwangerschaft müsste man darüber diskutieren. Die Frauen müssten wissen, worauf sie sich einlassen

Primig: Dazu ist ein Erziehungsprozess der Ärzte nötig...

Husslein: Ja, aber auch der Gesellschaft insgesamt. Die klassische Amerikanerin sagt: Ich entscheide, was ich mache, und Sie geben mir Information. Die klassische Österreicherin sagt: Ich bin hier, weil mein Arzt mich hergeschickt hat.

Primig: Ich glaube, dass gerade im humangenetischen Bereich schon sehr viel passiert. Die Frauenklinik in Salzburg versucht beispielsweise von sich aus, im Zuge der genetischen Diagnosen eine möglichst umfassende Beratung anzubieten, wo nicht nur Ärzte Defekte präsentiert, sondern wo tatsächlich ein Psychologe dabei ist - oder auch jemand, der genau diese Behinderung hat. Hier wird klar: Das sind Menschen, die haben Perspektiven - die können sogar Nationalratsabgeordnete werden.

Die Furche: Apropos: Wie groß sind Ihre Hoffnungen, mit dieser Petition im Parlament ein Umdenken herbeizuführen?

Huainigg: Ich wünsche mir vor allem eine sachlich gut geführte Diskussion - und eine Änderung, die von allen vier Parteien mitgetragen wird.

Das Gespräch moderierte Doris Helmberger.

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