Am vergangenen Sonntag sprach Papst Franziskus den Mystiker und Eremiten Charles de Foucauld heilig, der den verborgenen Jesus – auch in den armen Menschen – gesucht hatte.
Welche politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind nach der Aufhebung des Verbots von Suizidbeihilfe durch den Verfassungsgerichtshof notwendig? Eine Stellungnahme von katholisch-theologischen Ethiker(innen) - zusammengeschlossen in der "Arbeitsgemeinschaft für Moraltheologie Österreich".
Am 24. September wird der Verfassungsgerichtshof öffentlich über die Zulassung von „Tötung auf Verlangen“ und „Beihilfe zum Suizid“ verhandeln. Ein Plädoyer dafür, die aktuelle Gesetzeslage beizubehalten.
Der Moraltheologe Günter Virt bekräftigt seine Kritik an utilitaristischer Ethik. Er fordert Schutz des Lebens an den Rändern. In Österreich gehörten das Verbot der Tötung auf Verlangen und damit eine humane Sterbebegleitung in die Verfassung.Das Leben wird in ethischer Fachliteratur als „vorsittliches Gut“ betrachtet, da es der sittlichen Entscheidung des Menschen vorgegeben und aufgegeben ist. Als „sittliche Güter“ werden jene bezeichnet, die von der menschlichen Freiheit abhängen, die also aus der Gewissensfreiheit des Menschen hervorgehen. Das Leben ist das grundlegende
Diese Frage stellt sich in der EU ebenso wie in der katholischen Kirche - nicht zuletzt auch rund um den kürzlich verstorbenen Moraltheologen Alfons Auer.Seit 1992 lässt sich der Präsident der Europäischen Union in heiklen ethischen Entscheidungen, die mit der Entwicklung der Biotechnologie zusammenhängen, von einer multidisziplinären, pluralen und unabhängigen Gruppe von Wissenschaftlern beraten. Im Oktober 2005 wurde die European Group on Ethics (ege) nicht nur auf 15 unabhängige Experten, sondern auch in ihrer Aufgabenstellung über die Biotechnologie hinaus auf alle neuen
Immer wenn es heißt "der Mensch ist nichts anderes als ..." zeigt
sich ein reduktionistisches Menschenbild. Die Folge ist eine
Spaltung der Menschen in jene, die instrumentalisierbar sind, und
solche, die es nicht sind.
Wird über etwas besonders lange beraten, so steigt die Wahrscheinlichkeit, daß eine gute Lösung gefunden wird. Ist dies auch beim Gentechnikgesetz der Fall?
Experimente mit Embryonen sind Menschenversuche. Das Menschsein beginnt mit Vorliegen eines neuen Gen-Codes. Daher ist ein gesetzlicher Schutz (FURCHE 36/ 1989) überfällig.
Zeitlebens sind die meisten Menschen auf die Orientie-rungshilfen jener Instanzen angewiesen, die den Anspruch der Wirklichkeit auslegen und in denen die Erfahrung bewährter und gelungener Lebensgestaltung aufbewahrt und weiterentfaltet wird. Dies muß noch kein Übel sein, denn die darin zunächst erfahrene Fremdgesetzlichkeit moralischer Inhalte muß noch keine Heteronomie des Gewissens selbst bedeuten. Die Reife des Gewissens erweist sich ja geradezu darin, daß es sich ständig um die menschlich richtigen und in diesem Sinne objektiv richtigen normativen Einsichten müht und an den Normen
Der Wille des Kranken, das Mitleid und der Glaube an die Machbarkeit von Leben und Sterben sind die drei hier behandelten Aspekte eines derzeit heißen Themas.
Kirchliches Lehramt und Moraltheologen haben immer wieder darauf hingewiesen, daß sowohl hinsichtlich der publizierten Inhalte wie auch hinsichtlich der Sammlung und Präsentation von Meldungen „die ethischen Grundsätze sowie die Rechte und Würde des Menschen beachtet werden" müßten („Inter mirifica") und daß es Aufgabe auch der Kommunikationsmittel sei, „den sittlichen Normen Geltung zu verschaffen" („Communiö et progres-sio").Uber diese Allgemeinplätze hinaus sind konkrete inhaltliche Normen eher selten zu finden. Solche generellen Hinweise sind aber für