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„Anonyme“ Fotografen

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Wer in letzter Zeit viel in Zeitungen und Zeitschriften geblättert hat, dem wird der Name Heinz Gutbrunner bereits ein Begriff sein. Nämlich aus Entgegnungen. Und als klagende Partei um sein Recht als Fotourheber. Gutbrunner holte zum juristischen Rundumschlag gegen „Fotoräuber“ (FURCHE 22 und 23/ 1988) aus.

Als freier Mitarbeiter etwa belieferte er über lange Zeit die Tageszeitung „Kurier“ in Linz mit Fotos. Oft wurden die Bilder jedoch per Funk in die Stammredaktion nach Wien geschickt und

man vergaß dabei, den Namen des Fotografen oder dessen Kontonummer zu vermerken.

Schließlich platzte Heinz Gutbrunner der Kragen, weil er den Uberblick über noch nicht honorierte Fotos schon fast verloren hatte. Und klagte den „Kurier“-Verlag auf eine Summe von rund

50.000 Schilling, obwohl ihm dieser einen Vergleich angeboten hatte. Gutbrunner gewann den Prozeß, und der „Kurier“ wurde zusätzlich zu einer Urteilsveröffentlichung verdonnert.

Aber auch die Monatsillustrierte „Basta“ hat ihren „Fall Gutbrunner“. Der fürs „Basta“ zuständige Verlag Rennbahnexpreß Verlagsges. m. b. H. schloß mit Heinz Gutbrunner vor dem Wiener Handelsgericht einen Teilvergleich, in dem er sich verpflichtet, keine Fotos des Bildjournalisten und schon gar nicht ohne Namensnennung zu veröffentlichen (siehe Faksimile). Hauptstreitgrund war ein Schwarzweißfoto von Bela Rabelbauers ehemaligem Mitarbeiter Moringer in einer Ausgabe von „Basta“ im letzten Jahr.

Pressefotograf Josef Pail aus Graz wiederum konnte durch seine Beschwerde branchenweite Verbesserungen erwirken. Der „Kurier“ veröffentlichte rund 500 seiner Fotos ohne Namensnennung. Pail verlangte dafür vom Verlag 120.000 Schilling und einigte sich dann auf eine sofortige Zahlung von 60.000 Schilling. Das hatte -zur Folge, daß der Chefredakteur in einem vervielfältigten Aushang auf die Wichtigkeit der Namensnennung bei Fotos hinwies. Darauf zog auch die „Kro-

nen-Zeitung“, die es vorher ebenfalls mit der Namensnennung des Fotourhebers nicht so genau genommen hatte, mit und hält dies wie der „Kurier“ jetzt fast lückenlos ein.

Da könnten sich Österreichs Zeitungen in bezug auf Fotos an der sonst als Skandalblatt verschrieenen deutschen „Bild-Zeitung“ ein Beispiel nehmen, die seit Jahren eine Abteilung für den Verkauf von Artikeln und Fotos an andere in- und ausländische Zeitungen unterhält. Der Urheber erhält automatisch einen Teil dieses Zusatzverdienstes.

In Österreich hingegen machen „Fotoräuber“ nicht einmal vor Funktionären der Fotografeninnung halt. Kurt Römer, Bundesinnungsmeister der Fotografen Österreichs, blätterte in der druckfrischen „Landeschronik Oberösterreich“ des renommierten Verlags „Christian Brandstätter“ und entdeckte darin rund zwanzig von ihm angefertigte Fotos. Die Bilder hatte er für die „Oberösterreichischen Nachrichten“ geschossen, aber sie waren aus dem Archiv weitergegeben worden.

Römer einigte sich schließlich mit dem Verlag auf ein Honorar von 350 Schilling pro Foto.

Sowohl Journalistengewerkschaft wie auch Innung weisen auf die besondere Wichtigkeit des Arbeitsvertrages hin. „Denn“, so Michael Kress von der Sektion Journalisten im ÖGB, „man kann fast alles kaufen, auch die Rechte auf Fotos. Uber den Preis allerdings kann man streiten.“ Kurt Römer dazu: „Das läßt sich alles vereinbaren. Allerdings ist das übliche Honorar am Boden und manchmal darunter.“

Streitpunkt bei den Fotografen zwischen Gewerkschaft und Innung ist allerdings die Frage, ob man nun „Pressefotograf“ oder „Bildjournalist“ sagt. Was wie Wortklauberei klingt, ist ein Streit um die Berechtigung des „kleinen“ Gewerbescheins für Pressefotografen. Schon einige Male hatten Bildjournalisten, die nicht die je nach Bundesland unterschiedliche Gebühr von 3.000 bis 5.000 Schilling dafür bezahlten, Schwierigkeiten mit der Fotografeninnung, die an ihrem Recht darauf streng festhält.

Einen Prozeß über alle Instanzen zur Klärung dieser Streitfrage traute sich allerdings bis jetzt noch niemand durchzufechten.

Buchtip: „Urheberrecht für Fotografen“ von Georg Zanger, Orac-Verlag, Wien 1988. 183 Seiten. öS 410.-

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