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Briefe AN DEN Herausgeber

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Neue „Perspektiven”

Sehr geehrte Redaktion!

Wollen Sie erlauben, daß ich noch einiges zu dem beachtenswerten Leitaufsatz in der „Furche” VOM 10. August „Perspektiven der ersten Etappe” bemerke.

Aufrichtige Anerkennung jenen Katholiken, die die Bischöfe bitten, gegen die Konfessiona- hsierung des Wahlkampfes einzuschreiten (in Deutschland, doch ist diese Haltung auch für Oesterreich erwägenswert): „Die Aufteilung der Bürger der Bundesrepublik in Christen, Sozialisten und Liberale ist geschichtlich überholt, po-. litisch verhängnisvoll und religiös schädlich Die weltanschaulichen Fronten laufen heute bereits quer durch alle Parteien “ Ich glaube, es läßt sich hier auch eine Ableitung für Oesterreich wachen, wo ein sogenannter , ,Antimarxismus” ebenfalls als überholt, verhängnisvoll und religiös schädlich abzulehnen ist.

Wenn schon mit „Anti” operiert werden soll, dann kann es nur einen Antimaterialismus, eine Front gegen den Materialismus geben; diese ergibt sich aus konsequent christlicher Haltung, diese kann sich ¿aber dann keineswegs nur gegen die sogenannten „Marxisten” richten, sondern ebenso, vielleicht noch viel wehr, gegen bestimmte Wirtschaftskreise, die 2. B. skrupellos unserem Volk den Sonntag überhaupt rauben möchten, durch Einführung der famosen „g l e i t e n d e n W o c h e” usw.! Hier gilt es anzusetzen gegen jedes weitere Gleiten in den Materialismus! Es kann auch nicht einem immer höheren „Lebensstandard” in den materiellen Dingen das Wort geredet werden, während der „Standard” an geistigen Werten bei vielen immer mehr sinkt.

Walter Mu dr a k, Wien Ul.

Sprachverwandt?

Sehr geehrter Herr Herausgeber!

Der von Universitätsprofessor Dr. Otto Forst de Battaglia geprägte Ausdruck der „Sprachverwandtschaft” für die Beziehungen Oesterreichs zu Deutschland erscheint mir sehr glücklich. Freilich darf er nicht sprachkundlich verstanden werden: Oesterreicher und Deutsche (und die Deutschschweizer) besitzen eine gemeinsame Sprache, aber nicht wehr. In diesem Sinn sind Sie- sprachverwandt. Ein. derart, treffender ßjus- druck hat-seit langem gcfehltund man . öfh,te dem Wunsche Ausdruck geben, daß er Allgemeingut wird und gezwungen klingende Phrasen, wie die vom deutschen Kulturkreis (die der Herr Bundeskanzler vor kurzem gebrauchte) oder vom deutschen Volkstum (das gewisse Kreise selbst prononciert katholisch-österreichischer Verbände noch heute gepflegt wissen wollen), allmählich ersetzt. Dr. Edmund F. H i 1 d, Wien VII, Kenyongasse 22

Dies ist sicher keine Steuergerechtigkeit!

Geehrte Redaktion!

Seit Oktober 1945 bin ich im kleinen Ort Schönabrunn mit kaum 200 Einwohnern Lehrer und Leiter der einklassigen Volksschule. Auf Ersuchen des Bürgermeisters, der auch schon seit 1945 hier sein Amt versieht, verrichte ich die schriftlichen Arbeiten für die Gemeinde. Man nennt wich „Gemeindesekretär”. Schönabrunn iw Bezirk Bruck an der Leitha ist nicht nur eine kleine, sondern auch eine finanziell sehr arme Gemeinde. Dementsprechend ist auch weine Entschädigung, die ich für diese Arbeiten erhalte. Sie beträgt derzeit 120 Schilling monat- lich. Es ist überflüssig zu erwähnen, daß dieser Betrag in keinem Verhältnis zu den hierfür zu leistenden Arbeiten steht. Ich verrichte diese Arbeiten ganz gerne, schon deswegen, weil auch der Bürgermeister sich der Schule und auch mir gegenüber sehr entgegenkommend zeigt und ich durch diese Arbeiten die Gelegenheit habe, für die Schule zu erwirken, was bei den bescheidenen Mitteln nur möglich ist.

Mitte April 1. J. erhielt ich nun vom Finanzamt Bruck an der Leitha ein Formular mit der Aufschrift „Jahresausgleich 1956” zugesandt. Aw 1. Mai 1. J. sollte ich es wieder ausgefüllt dem Finanzamt vorlegen. Ich erbat wir vom Zentralbesoldungsawt in Wien weine Lohnsteuerkarte 1956/57, ließ wir von der Gemeinde das Jahreseinkommen 1956 iw Gesamtbetrag von 1440 Schilling bestätigen und sandte fristgerecht alles, so wie es vorgeschrieben war, wieder an das Finanzamt Bruck an der Leitha. Heute erhielt ich das Resultat. Ich habe bis 1. August 1957 den Betrag von 348.20 Schilling an Lohnsteuer für 1956 nachzuzahlen, weil ich das bescheidene Jahreseinkommen von 1440 Schilling im Jahre 1956 hatte. Dabei wurden wir noch einige, die Lohnsteuer günstig beeinflussende Absetzbeträge für eine Lebensversicherung und für eine Ratenzahlung berücksichtigt, denn sonst wüßte ich noch viel wehr bezahlen.

Die Kaufleute können investieren, die Bauern dürfen noch wehr und ich muß ein Drittel meines kleinen Nebeneinkom7 mens dem Staate ab f üh r e n. Das geht wir nicht ein.

Bei meiner Vorsprache im Finanzamt Bruck an der Leitha konnte ich mich über die gesetzlichen Grundlagen dieser Berechnung informieren und es bleibt wir nichts anderes übrig, als zu zahlen, das heißt, ich muß über drei Monate für die Lohnsteuer arbeiten, weil ich monatlich ein Einkommen neben meinem Lehrerberuf von 120 Schilling erhalte. Andere Staatsbeamte bekommen einen weit höheren Betrag monatlich für sogenannte „Außendienste” steuerfrei vergütet.

Vielleicht könnte durch die Veröffentlichung dieser Tatsache der Herr Finanzminister auf diese bestimmt ungerechtfertigte Besteuerung aufmerksam gewacht werden, um hier eine Aenderung zu erwirken.

Hans Treitler, Volksschuldirektor

Motorkratie und Zebrastreifen

Sehr geehrte Redaktion!

In den „Querschnitten” der Nr. 33 erwähnen Sie unter dem Titel „Motorkratie” das in Behandlung stehende neue Straßenpolizeigesetz und bezweifeln, ob neue Gesetze die seelische Grundhaltung der Verkehrsteilnehmer ändern können. Nun, meine Befürchtungen gehen weiter: Wenn verschiedene Pressemeldungen nicht irrig sind oder von mir falsch aufgefaßt wurden, scheint es, daß dieses kommende Gesetz selbst vom Geist der Motorkratie befallen ist. Wie sonst soll die Meldung über die Einführung der „Zebrastreifen” verstanden werden, wonach Fußgänger die Straße nur auf den Schutzwegen überqueren dürfen (was ganz in Ordnung ist), jedoch iw Gegensatz zur westeuropäischen Regelung dort keinen Vorrang vor den Fahrzeugen genießen, sondern vielmehr diese Schutzwege nur benützen dürfen, wenn hierdurch kein Fahrzeug zu „plötzlichem Anhalten” gezwungen wird.

Das klingt alles harmlos und höchst plausibel, aber wie sieht es in der Praxis aus? Was ist insbesondere unter plötzlichem Anhalten zu verstehen? — Die Faustregel gibt den normalen Bremsweg in unserem Falle mit 30 m an, was darunter liegt, wäre zweifellos plötzliches Anhalten. Dazu müssen wir die Schrecksekunde des Fahrzeuglenkers und auch jene des Fußgängers rechnen und kommen damit zu folgendem Ergebnis: Im Augenblick des unmittelbaren Entschlusses, die Fahrbahn zu überqueren, darf in beiden Richtungen kein Fahrzeug näher als 50 m herangekommen sein, andernfalls trüge der Fußgeher die alleinige Verantwortung für alles was passiert und auch nicht passiert. Voraussetzung für obige Rechnung ist allerdings, daß dem Passanten der Vortritt wenigstens dann gebührt, wenn er bereits mitten auf der Fahrbahn steht.

Bei der noch immer ansteigenden Tendenz zur Motorisierung würde dies aber bedeuten, daß unsere Wiener Hauptstraßen während der Verkehrsspitzen nur an den geregelten Kreuzungen überschritten werden könnten. Für jeni archaischen Mitbürger, die dann etwa die Innere Stadt zu Fuß betreten und verlassen wollen, wäre dann der Zustand wiederhergestellt, der in unserer Stadt durch viele Jahrhunderte herrschte: Durch einige wenige Tore kommst du hinein, und nicht anders. Nur, daß Wall und Graben jetzt auch radial durch die Vorstädte laufen.

Welche Abhilfe (zugunsten der Fußgänger) wäre möglich? In erster Linie käme in Betracht, den Fußgehern auf dem Schutzweg den unbedingten Vorrang einzuräumen, diesen Vorrang aber bereits vom Rande des Gehwegs aus durch ein bestimmtes Handzeichen verlangen zu lassen. Auf dieses Zeichen müßten dann alle Fahrzeuge, die noch außerhalb der Zone „plötzlichen Anhaltens” rollen, reagieren. In Westeuropa soll sich dieses Verfahren bewährt haben, wenngleich zuzugeben ist, daß temperamentvolle Fahrer darunter leiden.

An zweiter Stelle wäre in Erwägung zu ziehen die zwingende Einführung von halbautomatischen Verkehrsampeln an allen Zebrastreifen in jenen Straßenzügen, wo besonders bezeichnete Schutzwege überhaupt vorgesehen sind; auf allen anderen städtischen Straßen hätte es bei der ersteren Regelung zu bleiben.

Norbert F I ö dl, Wien XIV, Linzer Straße 126.

Keine Zierde

Sehr geehrter Herr Herausgeber!

Sie brachten unter Ihren „Querschnitten” vor längerer Zeit einen Nachruf auf die „Sesselfrau”. Dieser war verfrüht, denn in einigen Wiener Parks gibt es sie immer noch. Nicht gerade zur Freude der Einheimischen, die sich einmal, beim Durchgehen, schnell auf ein paar Minuten setzen wollen, und nicht zum Ergötzen der Fremden, die die Einhebung dieser Taxe (auch wenn sie klein ist) als Schnorrerei empfinden. Ich persönlich habe es im Ausland immer als angenehm empfunden, daß es dort diese Einrichtung nicht gibt. In Paris, in dem schönen Luxembourg-Garten (und in zahlreichen anderen Parks) kann man sich sogar seinen Sessel aufstellen, wo man will. Die Besucher müssen nicht, aufgereiht, wie die Vogerln sitzen. Aber die Franzosen sind eben Individualisten. (Aber wir doch auch, oder nicht?) Nun aber zu den Sesselfrauen selbst. Diese bieten leider keinen erfreulichen Anblick, was die Adjustierung anbetrifft. Man sehe sich das einmal mit den Augen des Fremden an. Natürlich sind die Armen nicht daran schuld, daß sie sich keine dekorativen Kleider bzw. Uniformen leisten können. Sondern diejenigen tragen die Verantwortung, die sie so umherlaufen lassen. Wahrscheinlich, weil das Geschäft zuwenig einbringt? Aber dann soll man es doch endlich aufgeben! — Für den Wiener bedeutet die Sesselfrau ein Stückchen Tradition, vielleicht. Für den Gast ist sie das keineswegs, sondern nur eine Belästigung. Damit sollte man also endlich aufräumen. Man kann sehr fürs Sparen und Haushalten sein, aber irgendwo muß die Schnorrerei, von der Sie einige Male in den letzten Nummern der „Furche” geschrieben haben, doch aufhören.

Dkfm. K. R„ Wien V.

Nochmals das Kaiserdenkmal

ÍÍH M odsg im Burggarten “ ¡ - ‘7.

Sehr geehrte Redaktion!

In Nr, 34 vom 21. August 1957 brachte die „Furche” eine von „Dr. O. R.” — das sind zufällig meine Namensinitialen — eingesendete Notiz zur Herkunft des jüngst im Burggarten aufgestellten Kaiserdenkmals. Zu berichtigen wäre in dieser Notiz, daß der Enthüllung der Erzherzog Leopold (nicht Franz) Salvator beiwohnte und daß der italienische General Caneva erst 1862 in die Akademie eintrat, als es ein „lombardo-venetianisches Königreich” nicht mehr gab.

Wirk!. Hofrat Ing. Dr. 0. Regele, Wien I,

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