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JÖRG IRO / VORSITZENDER DER LÄNDERKAMMER

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Einer der jüngsten österreichischen Parlamentarier, der Vöck- labrucker Rechtsanwalt Dr. Jörg Iro, übt als Erstgereihter des Landes Oberösterreich in der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni 1966 das Amt des Vorsitzenden des Bundesrates aus. Dr. Iro, verheiratet, drei Kinder, seit 1960 Hauptbezirksparteiobmann der österreichischen Volkspartei im Bezirk Vöcklabruck, gehört dem Bundesrat bereits seit dem 20. Dezember 1962 an. Weit über den engeren Bereich seines Wirkungskreises hinaus ist der junge Vorsitzende als hervorragender Redner bekannt, der seine Zuhörer durch Klarheit der Argumentation und mitreißende Rhetorik zu begeistern und zu überzeugen vermag. Dr. Iro, der dem Finanzausschuß, dem Geschäftsordnungsausschuß, dem Ausschuß für Ver- fassungs- und Rechtsangelegenheiten, dem Ausschuß für Wirtschaftsangelegenheiten sowie dem Ausschuß für wirtschaftliche Integration angehört, greift als Berichterstatter und Debattenredner vor allem rechtspolitische und verfassungsrechtliche Probleme auf.

Am 16. September 1926 in Wien geboren, wurde Jörg Iro 1950 zum Doktor juris promoviert und ist seit 1956 Rechtsanwalt in Vöcklabruck. Er hat bereits in seinem Wiener Heimatbezirk Mariahilf das Katholische Bildungswerk geleitet, heute leitet er diese Institution im oberösterreichischen Weyregg.

Die Sitzungen des Bundesrates werden zwar erst nach der Konstituierung des neuen Nationalrates, also frühestens Ende März beginnen; Dr. Iro beabsichtigt aber, auch schon früher, in der ersten Halbzeit seiner Funktionsperiode, eine rege Tätigkeit zu entfalten: Er will nicht nur den verschiedenen Verpflichtungen der Repräsentation nachkom- men, sondern neben dem Einsatz im Wahlkampf weiterhin seine allwöchentlichen und allmonatlichen Sprechtage in Vöcklabruck, Mondsee und Frankenmarkt abhalten und seine wichtigsten Aufgaben als Hauptbezirksparteiobmann gerade in diesen Wochen sehr gewissenhaft erfüllen. Schließlich plant Dr. Iro eine Reise in alle Bundesländer, Ziel: in den Landeshauptstädten persönliche Gespräche mit maßgeblichen Vertretern der Länder zu führen. Sein besonderes Anliegen: Die Bedeutung aufzuzeigen, die dem Bundesrat als Institution der Verfassung zur Stärkung des bundesstaatlichen Prinzipes und zur Verhinderung eines ungesunden Zentralismus zukommt und darzulegen, daß eine echte Wahrung der Länderinteressen nur durch eine Kompetenzerweiterung der Länderkammer erreicht werden kann.

Gewiß: Die sachliche Arbeit im Bundesrat tritt hinter den oft spektakulären Sitzungen des Nationalrates zurück. Die vieldiskutierte „Aufwertung der Zweiten Kammer”, ist nach wie vor aktuell, der Weg zum echten Föderalismus dagegen freilich noch weit.

Der Bundesratsabgeordnete Dr. Jörg Iro dürfte wohl seit langer Zeit der jüngste Vorsitzende des Bundesrates sein. Er löst den Niederösterreicher Theo Eggendorfer in diesem Amt ab, das — nach den Bestimmungen der Bundesverfassung — nicht durch Wahl, sondern turnusweise besetzt wird.

Die zweite Körperschaft unseres Parlaments hat einen Vorsitzenden des Jahrganges 1926 — der Generationenwechsel in der Politik am Beginn der dritten Jahrzehnts der Zweiten Republik zeichnet sich ab …

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