Ein Geruch prinzipieller Gewalttätigkeit

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Spätestens mit den Anschlägen des 11. September 2001 hat religiös konnotierte Gewalt die weltpolitische Bühne betreten: Die mit dem Islam legitimierten Attentate haben diese Religion in den Geruch prinzipieller Gewalttätigkeit gebracht. Gerade im Sommer 2014 sind es extremislamische Terrorakte, die viele Konfliktherde in Atem halten.

Fast täglich gibt es Anschläge der nigerianischen Terrorarmee "Boko Haram", die in Nigeria, an der kulturellen Schnittstelle zwischen Muslimen und Christen in Afrika, agiert und von der staatlichen Gewalt nicht gebändigt werden kann. Im Irak und in Syrien sind die IS-Extremisten binnen kurzer Zeit in Machtvakuen eingedrungen und vertreiben die Christen (wie aus der Stadt Mossul) und schänden schiitische Heiligtümer in der Region. Auf der Ökumenischen Sommerakademie in Kremsmünster (www.dioezese-linz.at/portal/home/landingpages/sommerakademie) bewertete die Freiburger Islamwissenschafterin Mariella Ourghi das Verhältnis von Islam und Gewalt: "Es gibt im Islam unterschiedliche Weisen, Gewalt zu betrachten, da die Auslegungen des Koran und der Sunna, den Aussagen des Propheten, sehr unterschiedlich und sogar kontroversiell sind: die eine Position besagt, dass es erlaubt ist, sich zu verteidigen; die andere spricht sich sehr wohl auch für offensive Gewaltanwendung aus", so Ourghi grundsätzlich.

Unterschiedliche Situationsanalyse und Interessen der Ausleger

Gleichzeitig sprächen viele friedliche Muslime in ihrer Reaktion auf islamistische Anschläge von der "Instrumentalisierung der Religion" und dem "Terror unter dem Deckmantel des Islam". Für Ourghi ist klar: "Es gibt keine 'richtige Auslegung' des Islam, auch wenn diejenigen, die Gewalt legitimieren, sich explizit auf die religiösen Quellen beziehen und sich häufig sogar als die 'wahren Muslime' verstehen".

In jedem Fall sei die "situative Kontingenz von Gewalt" ausschlaggebend, betonte die Islamwissenschafterin. Die jeweilige Situationsanalyse und die Interessen des Auslegers und seines Umfelds würden bestimmte Situationen definieren, die Gewaltanwendung in Form des militanten Dschihad im Sinn eines "bewaffneten Kampfes gegen die Ungläubigen" erlaubten. Je nach Interpretation und Auslegung auch Selbstmordattentate, wo die Betreffenden dann keinen -islamisch grundsätzlich verbotenen -Selbstmord begehen, sondern sich für Gott und ihre Gemeinschaft opfern und so ins Paradies gelangen.

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