II. Vatikanum (1965)
Pastoralkonstitution "Gaudium et Spes": "ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft."
Humanae vitae (1968)
" ist jede Handlung verwerflich, die in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes [ ] beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern."
Mariatroster Erkl.(1968)
"Wenn sich also jemand gegen die Lehre der Enzyklika verfehlt, muss er sich nicht in jedem Fall von der Liebe Gottes getrennt fühlen und darf dann auch ohne Beichte zur hl. Kommunion hinzutreten."
Österr. Bischöfe (1988)
" nicht die Absicht dieser Erklärung sein, den Fall einer von Humanae vitae abweichenden Überzeugung als eine allgemeine Erlaubnis zur Anwendung aller empfängnisverhütenden Mittel deuten zu lassen."
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