Maßstab ist das Ja zum Leben

19451960198020002020

Eine Maßnahme der Empfängnisregelung kann gerade von Wert und Würde des Lebens her gefordert sein.

19451960198020002020

Eine Maßnahme der Empfängnisregelung kann gerade von Wert und Würde des Lebens her gefordert sein.

Werbung
Werbung
Werbung

Am 25. 7. 1968 veröffentlichte Papst Paul VI. die Enzyklika "Humanae vitae" zum Problem der Empfängnisregelung. Sie hat - wie wohl überhaupt noch keine päpstliche Enzyklika vorher - einen Sturm der Kritik ausgelöst. Das muß nicht überraschen. Denn hier wird das persönliche, intime Leben der Menschen in einem Nerv getroffen. Es gab aber auch entschiedene Zustimmung, manchmal von Personen, von denen man es kaum erwartet hätte, wie z. B. von dem bedeutendsten Vertreter der Frankfurter Schule, Max Horkheimer.

Im Eifer des Gefechtes kam es oft auch zu Mißverständnissen, etwa wenn man dem Papst vorwarf, er sehe das Problem der Übervölkerung in vielen Ländern und Kontinenten nicht. Tatsächlich hat sich Johannes Paul II. wiederholt zu diesem Problem geäußert. Die Meinungsverschiedenheit bezieht sich in dieser Frage auf die Methode.

Die Geschichte zeigt, daß die Empfängnisregelung die Menschen zu allen Zeiten sehr beschäftigt hat. Zahllose Methoden der Antikonzeption (Teesorten, Einlegen bestimmter Blätter in die Scheide, abgebrochener Verkehr, Kondome, Pessare, sexuelle Enthaltung bei verschiedensten Anlässen - manchmal über lange Zeiträume usw.), dazu Formen der Abtreibung und der Kindstötung werden von den unterschiedlichsten Kulturen berichtet. Das macht deutlich, daß ein Zeugen von Nachwuchs über eine bestimmte Zahl hinaus die Menschen, besonders die Mütter, oft in größte Not gebracht und sie nicht selten zu Maßnahmen getrieben hat, die sie dann selber das Leben gekostet haben.

Das letzte Konzil wollte zwar grundsätzliche Gedanken zur Ehe und zur verantworteten Elternschaft anstellen, aber zu den konkreten Methoden der Empfängniskontrolle keine Stellung beziehen. Dieses Schweigen hätte freilich leicht als Gutheißung von künstlichen Methoden gedeutet werden können. Deshalb griff Paul VI. ein und stellte von seiner Seite her ein gewissenhaftes Studium und dann eine offizielle Stellungnahme in Aussicht. Diese Zusage löste er in der Enzyklika "Humanae vitae" ein. Das Lehrschreiben enthält sehr schöne grundsätzliche Ausführungen zur ehelichen Partnerschaft aus einer personalistischen Sicht. Aber der eigentliche Anlaß und insofern die Hauptaussage war natürlich die Beurteilung der künstlichen Methoden der Empfängnisverhütung.

"Humanae vitae" lehrt, daß aufgrund einer ganzheitlichen Schau des Menschen, der ehelichen Liebe und der verantworteten Elternschaft jeder eheliche Akt an sich auf die Weitergabe des Lebens hingeordnet sein müsse. Die Sinngehalte Einswerdung und Fortpflanzung dürften nicht willkürlich voneinander getrennt werden. Zu einer Begrenzung der Nachkommenschaft sei nur die Beschränkung des ehelichen Verkehrs auf die von Natur aus unfruchtbaren Tage der Frau zulässig, wie das schon Pius XI. und Pius XII. gelehrt hatten.

Die Enzyklika vermeidet es, die Anwendung künstlicher Maßnahmen der Empfängnisverhütung als schwere Sünde zu bezeichnen, spricht aber von einer "in sich" unsittlichen Handlung. Die moralische Norm läßt also hier keine Ausnahmen zu. Die Tradition hatte in einer Anwendung empfängnisverhütender Methoden gewöhnlich eine schwere Sünde angenommen. Aus diesem Grund konnten z. B. meine Großeltern nach der Geburt von sieben Kindern drei Jahre lang keine Sakramente empfangen, weil sie in der Beichte nicht losgesprochen wurden, bis sie zu weiteren Kindern - schließlich waren es 14 - ja sagten. Die Beichtväter waren ausdrücklich gehalten nachzufragen, wenn sie damit rechnen mußten, daß eine derartige "schwere Sünde" beim Bekenntnis verschwiegen wurde.

Paul VI. war beim Verbot der Empfängnisverhütung offenbar um eine Milderung in Theorie und Praxis bemüht. Allerdings hörte man seither auch andere Stimmen, die wieder eine strengere Beurteilung antikonzeptiver Maßnahmen vertraten. So hat der römische Moraltheologe Carlo Caffarra, der inzwischen zum Bischof einer kleineren Diözese erhoben wurde, Empfängnisverhütung einem Mord gleichgesetzt, weil es sich in beiden Fällen um eine Verneinung des menschlichen Lebens handle. Dieser Zusammenhang wird dann - allerdings wesentlich behutsamer und zurückhaltender - in der Enzyklika "Evangelium vitae" (Nr. 13) aufgenommen.

Neben dem naturrechtlichen Grundargument, daß der Geschlechtsverkehr seiner Natur nach auf die Zeugung neuen Lebens ausgerichtet bleiben müsse, ist die Enzyklika auch von der Sorge um eine übermäßige Liberalisierung des Sexualverhaltens bewegt. Die neuen Möglichkeiten einer chemischen Antikonzeption in Form der "Anti-Baby-Pille" könnten zu einer Aufweichung ehelicher Treue oder einer Zunahme sonstiger unverbindlicher Sexualkontakte beitragen. Die folgenden Jahre haben diese Befürchtung sicher nicht entkräftet. Anderseits hat die positive Bewertung der "Zeitwahl", die seither auch medizinisch wesentlich verbessert wurde, für viele Ehepaare einen echten Gewinn bedeutet.

Die weitere Lehrentwicklung hat verschiedene neue Aspekte gebracht. Zunächst haben weltweit über 40 Bischofskonferenzen Stellung genommen, um die richtige Aufnahme der Enzyklika zu erleichtern. In Österreich war das die "Mariatroster-Erklärung", in Deutschland die "Königsteiner Erklärung". Wiederholt wurde in diesen Stellungnahmen im Sinne der Lehre vom (irrenden) Gewissen auf das persönliche Gewissensurteil hingewiesen, dem auch dann zu folgen sei, wenn es trotz verantwortlichen Bemühens die Weisung des kirchlichen Lehramtes nicht anzunehmen vermag. Man müsse sich in einem solchen Fall nicht von der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen fühlen.

In Zusammenhang mit der Diskussion um AIDS wurde besonders von den französischen Bischöfen, aber auch von anderen kirchlichen Autoritäten die Auffassung vertreten, daß bei einer Gefahr der Ansteckung die Verwendung von Kondomen zum Schutz des Ehepartners zulässig sei, ähnlich wie man etwa die vorbeugende Verwendung eines Antikonzeptivums durch Frauen für erlaubt hält, die sich von einer Vergewaltigung bedroht fühlen. Hier handle es sich um eine erlaubte Notwehr. Ebenso sollte es im Sinne der Tradition gestattet sein, die "Pille" in therapeutischer Absicht zu nehmen, etwa zur Regelung des weiblichen Zyklus'. Meist möchten sich freilich Moraltheologen heute in einer solchen Frage nicht in einer detaillierten Kasuistik verlieren, sondern diese eher dem Gespräch mit dem Arzt überlassen. Doch weisen solche Diskussionen darauf hin, daß eine Norm nicht einfach dem Buchstaben nach absolut gesetzt werden darf, daß es vielmehr darum geht, sie von ihrem tieferen Sinn her zu interpretieren, nämlich vom Gedanken der Bejahung des Lebens her.

Was damit aber präzise gemeint ist, ist nicht selbstverständlich und wurde seither heiß diskutiert. Denn das Konzil und "Humanae vitae" sprechen auch von verantworteter Elternschaft und meinen damit, daß sich die Bejahung des Lebens nicht einfach in der Zeugung einer möglichst großen Zahl von Kindern ausdrücke, sondern daß dazu auch gehöre, daß man den Kindern entsprechende Bedingungen der Ernährung, Erziehung und Bildung bieten könne. Wo man nicht in der Lage sei, so sagen viele Moraltheologen, Kindern menschenwürdige Lebensbedingungen zu bieten, sei auch die Zeugung nicht mehr zu verantworten. Dann sei eine Maßnahme der Empfängnisregelung nicht mehr ein Nein zum Leben, sondern gerade vom Wert und der Würde des Lebens her gefordert. Viele sehen dann in einem solchen Fall keinen entscheidenden Unterschied mehr zwischen der natürlichen Zeitwahl und künstlichen Methoden.

Hier scheint nun ein Hauptgrund dafür zu liegen, daß die Enzyklika auf so viel Kritik und Ablehnung gestoßen ist. Umstritten ist hier nämlich, ob man die Empfängnisverhütung für sich betrachten und dann "in sich" als lebensverneinend, naturwidrig und unsittlich betrachten, oder ob man hier von vornherein von einem größeren Zusammenhang der notwendigen Lebensbedingungen ausgehen und die Bewertung davon abhängig machen soll.

Auf einem Moraltheologenkongreß im Vatikan 1988 wurde davon gesprochen, daß etwa 80 Prozent der katholischen Eheleute, 70 Prozent der Beichtväter und 90 Prozent der Moraltheologen die Lehre von "Humanae vitae" nicht annehmen. Das ist sicher nur eine grobe Schätzung. Aber wenn sie zutrifft, scheint mir dieses Auseinanderklaffen von verbindlicher Lehre und gelebter Überzeugung vieler Katholiken, das wir derzeit ja auch bei verschiedenen anderen Themen beobachten, etwa bei der Behandlung von am Zölibat gescheiterten Priestern oder von geschiedenen Wiederverheirateten, in einigen Fragen, die die Funktion und Vollmacht von Laien im kirchlichen Dienst, insbesondere von Frauen betreffen usw. für die Kirche sehr nachteilig zu sein. Denn das geht auf Kosten des Ansehens und der Autorität des kirchlichen Lehramtes.

Auch eine Verschärfung der Gehorsamsforderungen durch Treueeide und Strafandrohungen schaden eher der Glaubwürdigkeit der Kirche. Man wird dann auch öffentlich immer wieder gefragt, ob man etwas nur als Vertreter der Kirche sage, oder ob man persönlich davon überzeugt sei. Wenn man nicht lügen soll, dann müßte man spätestens bei solchen Fragen Farbe bekennen. Das bloße Verschärfen der äußeren kirchlichen Disziplin hilft erfahrungsgemäß nicht weiter. Das könnte auch die Kirchengeschichte, etwa das Pontifikat Pius X., deutlich zeigen. Auf die Dauer scheint mir nur ein aufrichtiger Dialog zwischen Vertretern der verschiedenen Positionen zielführend zu sein. Die Kirche kann sich jedenfalls über längere Zeit mit dem Bestehen solcher Meinungsverschiedenheiten nicht abfinden.

Die Auseinandersetzung um "Humanae vitae" stellt einen massiven Konflikt, eine schwere Krise in der Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts dar. Solche Krisen bergen immer auch die Chance zu positiven Weiterentwicklungen. Das kirchliche Lehramt kann hier wichtige Erfahrungen machen, wie mit einem modern und demokratisch denkenden Kirchenvolk umzugehen ist. Die Laien können lernen, ihre Rolle und Funktion im Sinne des Vaticanum II zu erproben. Daß ein solcher Lernprozeß für alle Beteiligten schmerzhaft sein kann, ist von vornherein zu erwarten. Aber man wird die Geduld dazu aufbringen müssen. Auch hier wird es darum gehen, "aufzutreten, nicht auszutreten", wie es Johannes Paul II. bei seinem Österreichbesuch gefordert hat.

Der Autor ist Professor für Moraltheologie in Innsbruck.

Zum Thema: Die "Pillenenzyklika" Kaum ein päpstliches Dokument löste solche Kontroversen aus wie die Enzyklika "Humanae vitae" Pauls VI. Das päpstliche Lehrschreiben, läßt allein die später mit dem Begriff "natürliche Familienplanung" bezeichnete "Zeitwahlmethode" zur Empfängnisverhütung als sittlich gerechtfertigt zu. Das Lehrurteil löste in einer Reihe von Ortskirchen pastorale Krisen aus, die von verschiedenen Bischofskonferenzen (in Österreich durch die "Mariatroster Erklärung") dergestalt beantwortet wurden, daß auf die Letzverantwortung des Gewissens des einzelnen verwiesen wird. Die Lehrposition von "Humanae vitae" wurde von Johannes Paul II. dahingegen in verschiedener Weise immer wieder bekräftigt. ofri

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung