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HUMANAE VITAE

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An die Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, Erzbischöfe und Bischöfe sowie alle übrigen Ortsordinarien, die in Frieden and Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl leben, an den Klerus und die Christgläubigen des Katholischen Erdkreises sowie an alle Menschen guten Willens.

Ehrwürdige Brüder, geliebte Söhne und Töchter!

Die Weitergabe des Lebens

1. Jene überaus schwerwiegende Verpflichtung, das menschliche Leoben weiterzugeiben, durch die die Eheleute die freien und verantwortlichen Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, ist für sie immer eine Quelle großer Freude gewesen, wenn diese auch bisweilen mit nicht geringen Schwierigkeiten und Nöten verbunden war.

Zu allen Zeiten ¡schon hat die Erfüllung dieser Verpflichtung dem Gewissem der Eheleute ernste Probleme aufgegeben, aber mit der jüngsten Entwicklung der Gesellschaft haben sich derartige Veränderungen angebahnt, die neue Fragen aufwerfen, denen die Kirche nicht aus dem Weg gehen kann; handelt es sich doch um Fragen, die menschliches Leben und Glück zutiefst berühren.

I. Neue Gesichtspunkte des Problems und die Zuständigkeit des kirchlichen Lehramtes

Nene Problemstellung

2. Die eingetretenen Veränderungen sind in der Tat beachtenswert und ganz verschiedener Natur. Es handelt sich vor allem um die rasche Bevölkeruhgszunahme. Bei vielen wird die Befürchtung laut, daß die Bevölkerung der Erde schneller zunimmt, als Hilfsquellen zur Verfügung stehen; gleichzeitig wächst die Not in vielen Familien und Entwicklungsländern, so daß auf seiten der staatlichen Behörden die Versuchung groß ist, dieser Gefahr mit radikalen Maßnahmen zu begegnen. Zudem erschweren heute die Arbeitsund Wohnungsverhältnisse sowie die gesteigerten Ansprüche im Bereich der Wirtschaft und der Erziehung den angemessenen Unterhalt einer größeren Kinderzahl.

Außerdem ¡begünstigt man einen Wandel sowohl in der Betrachtungsweise der Persönlichkeit der Frau und ihrer Stellung in der Gesellschaft als .auch in der Bewertung, der ehelichen-Liebe in der Ehe sowie im Urteil über die Bedeu- tupg der ehelichen, Al e. ¡ Zusammenhang mit dieser Liebg.,

Schließlich und vor allem hat der Mensch erstaunliche Fortschritte in der Beherrschung sowie der Durchdringung und Ordnung der Naturkräfte durch die Vernunft erzielt, und zwar derart, daß er diese Beherrschung auf das eigene Sein in seiner Gesamtheit auszuweiten strebt, das heißt, auf seinen Körper, auf sein Seelenleben, auf den sozialen Lebensbereich, bis hi’n zu den Gesetzen, die die Weitergabe des Lebens regeln.

3. Dieser neue Tatbestand wirft neue Fragen auf. Wäre nicht bei den heutigen Lebensverhältnissen und bei der Bedeutung, die die ehelichen Beziehungen für ein harmonisches Verhältnis der Eheleute zueinander und für die gegenseitige Treue haben, eine Überprüfung der bisher geltenden sittlichen Normen angezeigt; zumal, wenn man bedenkt, daß diese nicht ohne bisweilen heroische Opfer beobachtet werden könhen?

Weiterhin: Könnte man nicht die Anwendung des sogenannten „Ganzheitsprinzips“ auf diesen Bereich ausdehnen und damit der Auffassung stattgeben, daß die Absicht zu einer Verminderung der Fruchtbarkeit und ihrer Regelung durch die Vernunft den materiell unfruchtbarmachenden Eingriff in eine erlaubte und weitblickende Geburtenkontrolle umwahdelt? Könnte man nicht auch die Auffassung zulassen, daß die Zeugungsfinalität vielmehr zum ehelichen Leben in seiner Gesamtheit gehört als zu seinen einzelnen Akten? Man stellt zudem die Frage, ob bei dem erhöhten Verantwortungsbewußtsein des modernen Menschen nicht der Augenblick gekommen sei, die Aufgabe der Geburtenregelung eher der Vernunft und dem Willen als den ¡biologischen Gesetzmäßigkeiten des Organismus zu überlassen.

Zuständigkeit des kirchlichen Lehramtes

4. Diese Fragen erforderten vom Lehramt der Kirche heue und vertiefte Überlegungen über die Prinzipien der ehelichen Sittenlehre, einer Lehre, die sich auf das Naturgesetz gründet und durch die göttliche Offenbarung erleuchtet und bereichert wird.

Kein gläubiger Mensch wird bestreiten wollen, daß es Aufgabe des kirchlichen Lehramtes ist, das Naturgesetz auszulegen, Es ist nämlich eine unangefochtene Tatsache, wie es Unsere Vorgänger1 mehrmals erklärt haben, daß Jesus Christus dem Petruis und den Aposteln Seine göttliche Autorität mitgetailt hat, sie ausgesandt hat, allen Völkern Seine Gebote zu verkündigen2, und sie so dazu bestellt hat, das gesamte Sittengesetz zu ¡bewahren und authentisch auszu- legen, das heißt: nicht nur das Gesetz des Evangeliums, sondern auch das natürliche Sittengesetz, das ebenso Ausdruck des göttlichen Willens ist und dessen Erfüllung gleichermaßen zum Heile notwendig ist3.

In Übereinstimmung mit ihrer Sendung hat sich die Kirche zu aller Zeit — in jüngster Zeit in noch umfassenderer Weise — durch eine sich immer gleich bleibende Lehre über das Wesen der Ehe, über den vernünftigen Gebrauch der ehelichen Rechte und über die Pflichten der Ehegatten geäußert4.

Spezielle Studien

5. Das Bewußtsein dieser Sendung hat Uns veranlaßt, die Studienkommission, die Unser Vorgänger, Johannes XXIII., im März 1963 eingesetzt hatte, zu bestätigen und zu erweitern.

Diese Kommission umfaßte außer zahlreichen Gelehrten der verschiedenen einschlägigen Disziplinen auch Eheleute und hatte zur Aufgabe, Auffassungen über die neuen, das eheliche Leben und besonders die Geburtenregelung betreffenden Fragen zu sammeln und geeignetes Informations- material zusammienzustellen, damit das kirchliche Lehramt eihe Antwort geben konnte, die nicht nur der Erwartung der Gläubigen, sondern auch der Meinung der Weltöffentlichkeit angemessen ist5.

Die Arbeiten dieser Fachleute, die Urteile und Ratschläge, die in der Folgezeit spontan oder auf Unsere Bitten hin von einer großen Zahl Unserer Brüder im Bischofsamt vorgelegt wurden, haben Uns gestattet, alle Gesichtspunkte des Fragenkomplexes besser abzuwägen. Wir möchten deshalb allen von ganzem Herzen Unsere aufrichtige Dankbarkeit zum Ausdruck bringen.

Die Antwort des Lehramtes

6. Die Ergebnisse, zu denen die Kommission gelahgt war, konnten von Uns jedoch weder als endgültig ¡betrachtet werden noch konnten sie Uns davon entbinden, die schwerwiegende Frage persönlich zu untersuchen; schon deshalb, weil es innerhalb der Kommission nicht zu einer vollen Übereinstimmung in der Beurteilung der vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war, und vor allem, weil einige Lösungskriterien aufgetaucht waren, die sich von der Sittenlehre über die Ehe, wie sie mit steter Festigkeit vom Lehramt der Kirche vorgelegt wird, lossagten.; .

Deshalb tragen Wir Ups nun mit der Absicht, nachdem Wir die Uns übergebenen Dokumente aufmerksam geprüft haben, nach reiflicher Überlegung und inständigem Gebet, kraft des Uns von Ghristus übertragenen Amtes, Unsere Antwort auf diese schwerwiegenden Probleme zu geben,

II. Prinzipien der kirchlichen Lehre

Gesamtschau des Menschen

7. Das Geburtenproblem wird, wie jedes andere Problem des menschlichen Lebens, jehseits aller Teilperspektiven — seien sie biologischer, psychologischer, demographischer und soziologischer Natur — im Lichte einer ganzheitlichen Schau des Menschen und seiner Berufung, seiner natürlichen und irdischen wie auch seiner übernatürlichen und ewigen Berufung gesehen. Da viele sich bei dem Versuch einer Rechtfertigung ‘ der künstlichen Methode der Geburtenkontrolle auf die Forderungen der ehelichen Liebe und einer „verantwortlichen Elternschaft“ berufen haben, ist es t uh lieh, die richtige Auffassung von diesen beiden bedeutsamen Wirklichkeiten ehelichen Lebens klar zu umreißen, wobei Wir Uns in erster Linie auf das stützen, was das II. Vatikanische Konzil mit höchster Zuständigkeit in der Pastoral- konstiitution „Gaudium et Spes“ d’airgelegt hat.

Die eheliche Liebe

8. Die eheliche Liebe offenbart ihre wahre Natur und ihren Adel, wenn sie in ihrem letzten Ursprung gesehen wird in Gott, der Liebe ist6, „dem Vater, von dem jede Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen hat7“.

Die Ehe ist deshalb nicht das Ergebnis des Zufalles oder das Entwickliingsprodukt unbewußter Naturkräfte, sie ist vielmehr eine weise Einrichtung des Schöpfers, um den Plan Seiner Liebe in dar Menschheit zu verwirklichen. Durch die gegenseitige Hingabe, die den Eheleuten ausschließlich eigen ist, streben sie nach der Gemeinschaft ihres menschlichen Seins im Hinblick auf die gegenseitige personale Vervollkommnung, um mit Gott an der Zeugung und Erziehung neuen Lebens mitzuwirken. Für die getauften Christen hat die Ehe die Würde eines sakramentalen Gnadenzeichebs, ¡insofern sie die Einheit Ghristi mit Seiner Kirche darstellt.

Wesensmerkmale der Liebe

9. In diesem Lichte treten die Wesensmerkmale und Forderungen ehelicher Liebe klar hervor. Es ist von höchster Bedeutung, hiervon einen genauen Begriff zu haben. In erster Linie ist eheliche Liebe im Vollsinn menschliche Liebe, das heißt, gleichzeitig sinnenhafte und geistige Liebe. Sie ist nicht einfach Trieb und Gefühlsausdruck, sondern und in erster Linie freier Willensakt, der die Bestimmung hat, sich durch Freuden und Schmerzen des täglichen Lebens zu bewähren und zu wachsen, und zwar derart, daß die Eheleute ein Herz und eine Seele werden und miteinander ihre menschliche Vollendung erlangen.

Eheliche Liehe ist ganzheitliche Liebe, das heißt, eine ganz eigene Form personaler Freundschaft, in der die Eheleute alles miteinander teilen, ohne ungebührliche Vorbehalte und selbstsüchtige Berechnung. Wer seinen Ehegatten wirklich liebt, liebt ihh nicht nur, insofern er etwas von ihm empfängt, sondern liebt ihn um seiner selbst willen, in der

Freude, ihn durch sein Sichschenken reicher machen zu können.

Weiterhin ist eheliche Liebe treue und ausschließliche Liebe bis zum Tode. In dieser Weise verstehen sie Braut und Bräutigam an dem Tag, an dem sie frei und vollbewußt die Verpflichtung ehelicher Bindung auf sich nehmen. Eine Treue, die zuweilen schwer werden kann, die aber immer möglich, immer edel und verdienstvoll ist; niemand kann dies bestreiten. Das Beispiel, das so viele Ehepaare im Laufe der Jahrhunderte gegeben haben, beweist nicht hur, daß die Treue dem Wesen der Ehe entspricht, sondern daß sie außerdem Quelle tiefen und dauerhaften Glückes ist.

Schließlich ist eheliche Liebe mit Fruchtbarkeit gesegnete Liebe, die sich nicht in der Gemeinschaft der Eheleute erschöpft, sondern dazu bestimmt ist, sich fortzusetzen, indem sie neues Leben hervorruft. „Die Ehe und die eheliche Liebe sind wesenhaft hingeordnet auf die Zeugung und Erziehung der Nachkommenschaft. Die Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Glück der Eltern selbst sehr viel bei8.“

Verantwortliche Elternschaft

10. Deshalb verlangt die eheliche Liebe von den Ehegatten das Bewußtsein ihrer Sendling zu „verantwortlicher Elternschaft“.

Auf sie legt man heute mit gutem Recht ganz besonderen Wert. Auch sie muß richtig verstanden werden. Verantwortliche Elternschaft wird deshalb unter verschiedenen berechtigten und miteinander in Beziehung stehenden Gesichtspunkten betrachtet.

Im Zusammenhang mit den biologischen Abläufen besagt verantwortliche Elternschaft Kenntnis und Achtung ihrer Funktionen. Der Verstand entdeckt im Vermögen, das Leben zu geben, biologische Gesetze, die zur menschlichen Person gehören .

In Hinsicht auf die instinkthaften Triebe und Leidenschaften bedeutet verantwortliche Elternschaft die notwendige Beherrschung, die Vernunft und Wille über sie ausüben müssen.

Im Hinblick auf die physischen, wirtschaftlichen, psychologischen und sozialen Verhältnisse wird verantwortliche Elternschaft sowohl in dem abgewogenen und großherzige ! Entschluß ausgeübt, eine kinderreiche Familie aufzuziehen, als auch in der aus schwerwiegenden Motiven und unter Beobachtung des Sittengesetzes getroffenen Entscheidung, zeitweise oder auf unbegrenzte Zeit die Geburt weiterer Kinder zu vermeiden.

Verantwortliche Elternschaft -bringt zudem und vor allem eine noch tiefere Beziehung zur objektiven Sittenordnung mit sich, die von Gott geschaffen ist und die das rechte Gewissen getreu auslegt. Die Ausübung verantwortlicher Eltei’nschaft schließt demnach mit ein, daß die Ehegatten ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, ihrer Familie und der Gesellschaft voll und ganz in einer richtigen Rangordnung der Werte anerkennen.

Bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, haben die Eheleute daher nicht die Freiheit, nach eigenem Gutdünken vorzugehen, als ob sie in ganz eigenständiger Weise die zu beschreitenden, sittlich erlaubten Wege festlegen könnten. Sie müssen vielmehr in ihrem Handeln mit dem göttlichen Schöpferwilleh übereinstimmen, der durch das Wesen der Ehe und ihrer Akte zum Ausdruck kommt und sich in der stets gleichbleibenden Lehrverkündigung der Kirche kundtut1 .

Achtung vor dem Wesen und der Zielsetzung der ehelichen Akte

11. Jene Akte, durch die sich die Eheleute in keuscher Liebe vereinen und das menschliche Leben weitergegeben wird, sind, wie das Konzil in Erinnerung gebracht hat, „sittlich erlaubt und der Würde des Menschen entsprechend“11 und verlieren auch nicht ihre Berechtigung, wenn sie, infolge von Ursacheh, die vom Willen der Ehegatten unabhängig sind, voraussichtlich unfruchtbar sein werden, da sie auf die Bekundung und Festigung ihrer Liebe hingeordnet bleiben. Tatsächlich zeigt die Erfahrung, daß nicht nach jeder ehelichen Begegnung die Weckung neuen Lebens ein- ¡tritt. Gott hat in Seiner Weisheit natürliche Gesetze und Gesetzmäßigkeiten für die Fruchtbarkeit grundgelegt, die schon aus sich heraus Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen. Indem die Kirche den Menschen die Be- obachtiAig der Normen des Naturgesetzes einschärft, das sie durch ihre stets gleichbleibende Lehre auslegt, lehrt sie, daß jeder eheliche Akt (quilibet matrimonii usus) offen bleiben muß für die Weitergabe des Lebens12.

Untrennbarkeit der beiden Gesichtspunkte:

Liebende Vereinigung und Fortpflanzung

12. Diese Lehre, die vom kirchlichen Lehramt bereits mehrmals dargelegt worden ist, beruht auf der untrennbaren Verbindung der zweifachen Bedeutung des ehelichen Aktes, die von Gott gewollt ist und die der Mensch nicht eigenmächtig aufheben kann, nämlich die liebende Vereinigung und die Fortpflanzung.

Während der eheliche Akt die Gatten aufs innigste vereint, macht er sie gemäß seiner innersten Struktur zur Zeugung neuen Lebens fähig, entsprechend den Gesetzen, die in das Sein selbst des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Durch die Bewahrung dieser beiden wesentlichen Gesichtspunkte, nämlich der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung, behält der eheliche Akt voll und ga nz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe sowie seine Hin-Ordnung auf die hohe Berufung des Menschen zur Elternschaft. Wir sind der Ansicht, daß die Menschen unserer Tage vor allem in der Lage sind, den zutiefst vernünftigen und dem Menschsein entsprechenden Charakter dieses grundlegenden Prinzips zu erfassen.

Treue zum Schöpfungsplan Gottes

13. Man weist nämlich zu Recht darauf ¡hin, daß der eheliche Akt, der dem Partner ohne Rücksicht auf seinen Zustand und seine berechtigten Wünsche angetragen wird, kein wahrer Liebesakt ist und damit der Forderung der rechten sittlichen Ordnung in den Beziehungen der Eheleute zueinander widerspricht. So wird, wer mehr darüber nachdenkt, auch anerkennen müssen, daß der Akt gegenseitiger Liebe, der sich über die Bereitschaft zur Weitergabe des Lebens, die der Schöpfergott gemäß besonderer Gesetze in ihn hineingelegt hat, hinwegsetzt, i’n Widerspruch steht zur inneren Wesensstruktur der Ehe und zum Willen des Urhebers des Lebens. Der Gebrauch dieses göttlichen Geschenkes, der, wenn auch nur teilweise, dessen Sinngehalt und Zielsetzung aufhebt, besagt nichts anderes, als daß man sich dadurch in Widerspruch zum Wesen des Mannes und der Frau sowie ihrer innigsten Beziehungen setzt, und damit auch in Widerspruch zum göttlichen Schöpfungsplan und Willen. Wenn man hingegen von dem Geschenk der ehelichen Liebe Gebrauch macht und dabei die Gesetze des Zeugungsablaufes achtet, bedeutet das, daß man sich nicht als Herr über den Ursprung des menschlichen Lebens betrachtet, sondern vielmehr als Diener des vom Schöpfer grundgelegten Plans.

Wie nämlich der Mensch über seinen Körper im allgemeinen kein unbeschränktes Verfügungsrecht hat, so hat er dieses aus besonderen Gründen auch nicht über die Zeugungsfähigkeit als solche wegen ihrer inneren Hinord’nung auf die Weckung des Lebens, dessen Seinsgrund Gott ist. „Das menschliche Leben ist heilig“, erinnert Johannes XXIII., „von seinem Aufkeimen an verlangt es das unmittelbare schöpferische Eingreifen Gattes13.“

Unerlaubte Wege der Geburtenregelung

14. In Übereinstimmung mit diesen Leitsätzen der menschlichen und christlichen Auffassung über die Ehe müssen Wir erneut erkläre , daß die direkte Unterbrechung des bereits eingeleiteten Zeugungsvorganges und vor allem die direkt gewollte und herbeigeführte Schwangerschaftsunterbrechung, auch wenn sie aus therapeutischen Gründen geschieht, als erlaubte Wege der Geburtenregelung absolut auszuschließen sind14. Gleichermaßen ist, wie es das Lehramt schon wiederholt erklärt hat, die direkte, dauernde oder zeitweilig begrenzte Sterilisation des Mannes wie der Frau15 ‘auszuschließen; außerdem ist auch jede Handlung davon ausgeschlossen, die sich entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder darauf folgend beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen die Verhinderung der Fortpflanzung zum Ziel oder Mittel zum Ziel setzt10.

Weder kann man zur Rechtfertigung der absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte das Prinzip vom geringeren Übel anführen noch die Auffassung, daß diese ehelichen Akte mit den verausgabenden oder nachfolgenden fruchtbaren ehelichen Akten ein Ganzes bilden und von daher an deren einziger und identischer sittlichen Gutheilt teilhaben. Wenn Cs aüch in der Tat zuweilen erlaubt ist, ein sittliches Übel hinzuniehmen, in der Absicht, damit ein größeres Übeil £& veä’hihdiefh oder ein höheres sittliches Gut17 zu fördern, ist es doch nicht erlaubt, nicht einmal aus sehr schwerwiegenden Gründen, das sinnlich Schlechte zu tun, damit daraus das Gute hervorgehe18, das heißt, etwas zum Gegenstand eines positiven Willensaktes zu machen, was an sich Unordnung besagt und daher der menschlichen Person unwürdig ist, auch wenn es in der Absicht geschieht, Güter der Person, der Familie oder der Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Es ist daher ein Irrtum, zu glauben, daß ein ehelicher Akt, der willentlich unfruchtbar gemacht und deshalb von seinem Wesen her sittlich unerlaubt ist, durch das in seiner Gesamtheit auf Fruchtbarkeit ausgerichtete eheliche Leben zum sittlich erlaubte Akt werden könne.

Erlaubtheit therapeutischer Mittel

15. Die Kirche sieht hingegen die Anwendung therapeutischer Mittel, die zur Heilung von Krankheiten des Organismus notwendig sind, durchaus nicht als unerlaubt an, auch dann nicht, wenn sich dabei aller Voraussicht nach ein Hindernis für die Fortpflanzung ergeben sollte, solange dieses Hindernis nicht aus irgendeinem Grunde direkt gewollt wird19.

Erlaubte Inanspruchnahme der unfruchtbaren Perioden

16. Gegen die Lehre der Kirche über die Sittlichkeit der Ehe macht man heute geltend, worauf Wir bereits oben (Nr. 3) hingewiesen haben, daß den geistigen Kräften des Menschen das Vorrecht zukomme, die von der Natur angebotenen Energien zu beherrschen und auf ein Ziel hinzuordnen, das dem Wohl des Menschen entspricht. Nun stellt man sich verschiedentlich die Frage, ob es im vorliegenden Fall etwa vernünftig wäre, bei vielen Gelegenheiten auf eine künstliche Geburtenkontrolle zurückgreifen, wenn man damit Harmonie und Frieden in der Familie und bessere Bedingungen für die bereits geborenen Kinder erreicht. Auf dieses Ansinnen muß eine klare Antwort gegeben werden: Die Kirche ist die erste, wenn es gilt, das Mitwirken der geistigen Kräfte bei einer Tätigkeit hervorzuheben und zu empfehlen, die das vernunftbegabte Geschöpf so eng an seinen Schöpfer bindet, aber sie stellt mit aller Klarheit fest, daß dies nur in Ehrfurcht vor der von Gott festge- legteto Ordnung geschehen darf.

Wenn also ernsthafte Beweggründe, die der körperlichen oder seelischen Verfassung der Ehegatten oder äußeren Umständen entspringen, dafür vorliegen, zwischen den Geburten der einzelnen Kinder Abstände eintreten zu lassen, ist es nach kirchlicher Lehre erlaubt, sich für den Gebrauch der Ehe in den unfruchtbaren Perioden an die natürliche, den Zeugungsfunktionen innewohnende Gesetzmäßigkeit zu halten und so eine Geburtenregelung vorzunehmen, ohne dabei aber die sittlichen Grundsätze zu verletzen, die Wir bei dieser Gelegenheit Ln Erinnerung gerufen haben20.

Die Kirche bleibt sich durchaus in ihrer Lehre treu, wenn sie die Inanspruchnahme der unfruchtbaren Perioden für erlaubt erachtet, während sie den Gebrauch von Mitteln, die sich direkt gegen die Fruchtbarkeit richten, als unerlaubt verurteilt — wie sie es immer schon getan hat —, auch daton, wenn dieser Gebrauch von Gründen nahegelegt wird, die sittlich erlaubt und ernsthaft erscheinen können.

In Wirklichkeit bestehen nämlich zwischen beiden Fällen wesentliche Unterschiede. Im ersten Fall benützen die Ehegatten eine Anlage der Natur; im ändern Fall verhindern sie den Ablauf der natürlichen Vorgänge. Es ist richtig, daß die Ehegatten im einen wie im anderen Fall durch einen positiven Willensentschluß übereinkommeto, die Nachkommenschaft aus einleuchtenden Gründen auszuschließen, indem sie nach einem sicheren Mittel suchen, ihr Ausbleiben herbeizufüihren. Anderseits aber ist es ebenso richtig, daß die Ehegatten nur im ersten Fall auf den Gebrauch der Ehe in den fruchtbaren Perioden verzichten wollen, wenn die Fortpflanzung aus berechtigten Gründen nicht erwünscht ist, wobei sie dann ito den unfruchtbaren Perioden die ehelichen Akte zur Bekundung ihrer Liebe und zur Bewahrung ihrer Treue vollziehen. Durch diese Verhaltensweise liefern sie den Beweis einer wahrhaft sittlich vollkommenen Liebe.

Schwerwiegende Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung

17. Alle Menschen mit aufrichtiger Gesinnung werden sich noch besser davon überzeugen können, wie begründet die kirchliche Lehre auf diesem Gebiet ist, wenn sie über die Folgen der Methoden künstlicher Geburtenregelutog nachzudenken bereit sind. In erster Linie mögen sie erwägen, welche bequeme und breite Straße sich so der ehelichen Untreue und einer allgemeinen Verflachung der Sittlichkeit auftun würde. Es braucht nicht viel Erfahrung, um die menschliche Schwachheit zu kennen und zu begreifen, daß der Mensch — vor allem der junge Mensch, der in diesem Punkt besonders verwundbar ist — ein Wort der Ermunterung und des Anspoitos braucht, um dem Sittengesetz die Treue zu halten, und es darf ihm keinesfalls irgendeine leichte Handhabe gegeben werden, seine Beobachtung zu umgehen. Man kann die Befürchtung haben, daß der Mann, wenn er sich an die Anwendung empfängnisverhütender Mittel gewöhnt, damit endet, daß er die Achtung vor der Frau verliert und, ohne sich weiter um ihr physisches und psychologisches Gleichgewicht Sorge zu machen, dahin verirrt, sie einfach als Werkzeug selbstsüchtiger Befriedigung und toicht mehr als seine Gefährtin zu betrachten, der er Achtung und Liebe schuldet.

Man möge auch bedenken, welch gefährliche Handhabe man auf diese Weise in die Hände jener staatlichen Behörden geben würde, die sich nicht weiter um sittliche Forderungen kümmern. Wer könnte einer Regierung einen Vorwurf daraus machen, wenn sie zur Lösung der Probleme der Allgemeinheit das anwenden wollte, was den Ehegatten zur Regelung ihrer familiären Angelegenheiten erlaubterweise zugestanden würde? Wer würde die Regierutogen hindern können, diejenige Methode dier Empfängnisverhütung zu begünstigen, die nach ihrem Urteil die wirksamste ist, und sie, falls es nach ihrer Auffassung notwendig wäre, ihren Völkern geradezu zur Pflicht zu machen? Auf diese Weise würde man, um persönliche, familiäre oder gesellschaftliche Schwierigkeiten zu vermeiden, die man bei der Beobachtung des göttlichen Gesetzes in Kauf nehmen muß, dahin gelangen, die persönlichste und intimste Sphäre ehelicher Liebe dem autoritären Zugriff staatlicher Stellen zu überlasseto.

Wenn man deshalb die Sehdungsaufgabe, . das Leben zu zeugen, nicht menschlicher Willkür preisgeben will, muß man notwendigerweise der möglichen Verfügungsgewalt des Menschen über seinen Körper und dessen Funktionen unübertretbare Grenzen setzen; Grenzen, die von keinem Menschen, ob Privatperson oder mit Autorität ausgestattet, verletzt werden dürfen. Diese Grenzen können allein nur von der der Integrität des menschlichen Organismus und seiner Funktionen geschuldeten Achtung bestimmt werden, gemäß den von Uns oben in Erinnerung gerufenen Grundsätzen und entsprechend dem rechte Verständnis des „Ganzheitsprinzips“, das Unser Vorgänger Pius XII. mit aller Klarheit dargelegt hat21.

Die Kirche als Garant der wahren Werte des Menschen

18. Es ist vorauszusehen, daß diese Lehre vielleicht nicht von allen mit leichtem Herzen aufgenommen wird. Es gibt zu viele Stimmen — sie werden durch die heutigen Propagandamittel noch vermehrt —, die im Widerspruch zur Stimme der Kirche stehen. Um die Wahrheit zu sagen, es überrascht die Kirche nicht, wenn sie in Angleichung an ihnen göttlichen Stifter „zum Zeichen des Widenspruchs22“ wird. Sie läßt sich aber dadurch in keiner Weise davon abbringen, mit Demut utod Festigkeit das ganze Sittengesetz, sowohl das natürliche wie das des Evangeliums, zu verkünden. Die Kirche ist weder die Urheberin des einen wie des anderen und kann infolgedessen nicht darüber entscheiden; sie bewahrt das Gesetz lediglich und legt es aus, ohne dabei jemals für erlaubt erklären zu können, was wegen seines innersten und unwandelbaren Gegensatzes zum wahren Gut des Menschen niemals erlaubt ist.

Bei der Verteidigutog der Ehemoral in ihrer Gesamtheit ist sich die Kirche bewußt, zur Wiederherstellung einer wahrhaft menschenwürdigen Kultur beizutragen. Sie verpflichtet den Menschen dazu, sich nicht der eigenen Verantwortung zu entziehen, um sich technischen Mitteln zu überlassen; sie verteidigt damit die Würde der Ehegatten. In der Treue zur Lehre, wie zum Beispiel dies Erlösers, erweist sich die Kirche als wahre und selbstlose Freundin der Menschen, die ihnen helfen will, von Anfang ihrer irdischen Pilgerschaft an, „als Kinder am Leben des lebendigen Gottes, des Vaters aller Menschen, teilzuhaben23“.

III. Seelsorgliche Richtlinien

Die Kirche als Mutter und Lehrerin

19. Unser Wort wäre nicht der angemessene Ausdruck Unserer Gedanken und der Hirtensorge der Kirche, der Mutter und Lehrerin aller Völker, wenn es nicht die Menschen, nachdem es ihnen die Achtung und Beobachtung des göttlichen Gesetzes über die Ehe eingeschärft hat, auf dem Wege einer sittlich erlaubten Geburtenregelung, vor allem mitten in den schwierigen Verhältnissen, die die Familien und Völker in der heutigen Zeit durchsteheto müssen, stärken und ermutigen würde. Die Kirche kann in der Tat den Menschen niemals in anderer Weise begegnen als wie unser Herr und Erlöser: Sie kennt ihre Schwachheit, hat Mitleid mit den Volksscharen, nimmt sich der Sünder an, kann aber niemals darauf verzichten, jenes Gesetz zu verkünden, das in Wirklichkeit das Gesetz des menschlichen Lebens ist, das,

auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgeführt, vom Geiste Gottes geleitet wird24.

Möglichkeit der Beobachtung des göttlichen Gesetzes

20. Es katon leicht geschehen, daß die Verwirklichung der Lehre der Kirche über die Geburtenregelung, die zum Inhalt die Verkündigung des göttlichen Gesetzes hat, vielen Menschen schwierig oder geradezu unmöglich erscheint. Sicherlich verlangt sie, wie alle großen und segensreichen Taten, ernsthaften Einsatz und viele Anstrengungen auf seiten des einzelnen, der Familie und der Gesellschaft. Ja, ihre Verwirklichung wäre ohne die Hilfe Gottes, der den guten Willen des Menschen stützt und stärkt, toicht möglich. Wer aber tiefer darüber nachdenkt, wird diese Anstrengungen nur als etwas sehen können, was dem Menschen Adel verleiht und der menschlichen Gemeinschaft zum Segen gereicht.

Selbstbeherrschung

21. Eine sittlich erlaubte Anwendung der Geburtenregelung verlangt vor allem von den Eheleuten, daß sie eine feste Einstellung zu den wahren Werten des Lebens und der Familie erwerbe und besitzen, und, daß sie nach der Erlangung einer vollkommenen Selbstbeherrschung streben. Die Beherrschung des Trieblebens durch die Vernunft und den freien Willen verlangt zweifellos eine gewisse Aszese, damit sich die Bekundung ehelicher Liebe bei den Gatten in der rechten Ordnung vollzieht, besonders bei Einhaltung der periodischen Enthaltsamkeit. Diese zur ehelichen Keuschheit gehörende Zucht und Ordnung tut der ehelichen Liebe in keiner Weise Abbruch, sondern verleiht ihr vielmehr eine hohen menschlichen Wert. Sie verlangt zwar eine ständige Anstrengung, aber dank ihres segensreichen Einflusses entfalten die Eheleute ihre Persönlichkeit voll und ganz, indem sie sich an geistigen Werten bereichern. Als Früchte bringt sie in das Leben der Familie Frieden und Glück und erleichtert die Lösung der übrigen Probleme. Sie fördert die Aufmerksamkeit gegenüber dem Ehepartner, hilft den Eheleuten, die Selbstsucht, die Feindin wahrer Liebe, zu überwinden und vertieft das Gefühl der Verantwortung. Die Eltern werden durch sie fähig, eine noch tieferen und wirksameren Einfluß auf die Erziehung der Kinder zu nehmen; Kinder und Jugendliche wachsen in der rechten Einschätzung der menschlichen Werte und in einer ebenso glücklichen wie harmonischen Entfaltung ihrer geistigen und seelischen Fähigkeiten heran.

Schaffung einer für die Keuschheit gedeihlichen Atmosphäre

22. Bei dieser Gelegetoheit wollen Wir die Aufmerksamkeit der Erzieher und all derer, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft Verantwortung tragen, auf die Notwendigkeit hinilenkan, ein der Erziehung zur Keuschheit, das heißt, ein dem Sieg der gesunden Freiheit über die Hemmungslosigkeit durch die Ehrfurcht vor der sittlichen Ordnung günstiges Klima zu schaffen. Alles, was bei den modernen sozialen Kommunikationsmitteln zur Überreizung der Sinne und zur Zügellosigkeit der Sitten führt, wie auch jede Form der Pornographie oder sittenloser Darbietungen, muß den offenen und einstimmigen Widerspruch all derer hervorrufen, die sich um den kulturellen Fortschritt und diec, Verteidigung der höchsten Güter menschlichen Geistes sorgen. Vergeblich würde der Versuch sein, diese sittliche Entartung durch angebliche Erfordernisse der Kunst oder der Wissenschaft zu rechtfertigen25, oder mit der Freiheit zu argumentieren, die auf diesem Gebiet von staatlichen Stellen zugestanden wird.

Appell an die staatlichen Behörden

23. Den Regierungen, die für das Gemeinwohl hauptverantwortlich und imstande sind, sehr viel für den Schutz der Sittlichkeit zu tun, möchten Wir nahelegen: Laßt nicht zu, daß die Sittlichkeit eurer Völker abgleitet; nehmt es nicht einfach hin, daß sich auf legale Weise in jene Urzelle, die die Familie ist, Praktiken eindrängen, die im Gegensatz zum Naturgesetz und zum göttlichen Gesetz stehen. Ein ganz anderer Weg ist es, auf dem die staatlichen Behörden zur Lösung des Bevölkerungsproblems beitragen sollen und müssen: Es ist der Weg einer vorausschauenden Familienpolitik, einer weitblickende Erziehung des Volkes, die das Sittengesetz und die Freiheit dier Bürger achtet.

Wir sind Uns der großen Schwierigkeiten voll bewußt, in denen sich die staatlichen Behörden diesbezüglich vor allem in den Entwicklungsländern befinden. Ihren berechtigten Sorgen haben Wir Unser Rundschreiben „Populorum Progressio“ gewidmet. Mit Unserem Vorgänger Johannes XXIII., möchten Wir wiederholen: „Diese Schwierigkeiten werden nicht dadurch überwunden, daß man auf Methoden utod Mittel zurückgreift, die des Menschen unwürdig sind und ihre Erklärung nur in einer rein materialistischen Auffassung vom Menschen selbst und seinem Leben finden. Die wahre Lösung bietet sich uns nur in der wirtschaftlichen Entwicklung und im sozialen Fortschritt, die die echten menschlichen Werte der Person und der Gesellschaft achten und fördern28.“ Noch kann man ohne großes Unrecht die göttliche Vorsehung für das verantwortlich mache , was seinen Grund hat in dem Mangel an Weitblick auf seiten der Regierungen, in dem ungenügenden sozialen Gerechtigkeitssinn, in einer egoistischen Hausmachtpolitik oder auch in einer zu mißbilligenden Tatenlosigkeit, Anstrengungen und Opfer auf sich zu nehmen, die notwendig sind, um eine Hebung des Lebensstandards des Volkes ito seiner Gesamtheit wie aller seiner Bürger zu gewährleisten27. Daß doch alle verantwortlichen staatlichen Stellen — wie es von gewisser Seite schon so lobenswert geschieht — in hochherziger Weise diese Anstrengungen von neuem aufnehmen möchten! Man möge nicht aufhören, die gegenseitigen Hilfeleistungen auf alle Mitglieder der großen Menschheitsfamilie auszuweiten. Es ist ein geradezu unbegrenztes Tätigkeitsfeld, das sich hier für die Wirksamkeit der großen internatictoalen Organisationen öffnet.

An die Männer der Wissenschaft

24. Wir möchten an dieser Stelle mit Unserem Wort die Männer der Wissenschaft ermutigen, die „einen großen Beitrag für das Gut der Ehe und der Familie sowie für den Frieden des Herzens leisten können, wenn sie sich in ihren Studien verbinden und damit den verschiedenen Möglichkeiten auf den Grund zu gehen suchen, die eitoe sittlich erlaubte Regelung der Fortpflanzung begünstigen28“. Es ist besonders wünschenswert, wie es schon Pius XII. ausgesprochen hat, daß es der medizinischen Wissenschaft gelingen möge, der Geburtenregelung eine hinreichend sichere Grundlage zu geben, die sich auf die Beobachtung der natürlichen periodischen Gesetzmäßigkeiten stützt28. So werden die Männer der Wissenschaft, vor allem aber die katholischen Wissenschaftler, durch ihren Beitrag beweisen, daß, wie es die Kirche lehrt, „kein wirklicher Widerspruch zwischen defc göttlichen Gesetzen, die die Weitergabe des Lebens regeln, und jenen, die die echte eheliche Liebe fördern, bestehen kann 30“.

An die christlichen Eheleute

25. Und nun richten Wir Unser Wort unmittelbar an Unsere Söhne und Töchter, vor allem an jene, die Gott dazu beruft, Ihm in der Ehe zu dienen. Während die Kirche die unwandelbaren Forderungen des göttlichen Gesetzte lehrt, verkündet sie das Heil und öffnet in den Sakramenten die Wege der Gnade, die aus dem Manschen ein neues Geschöpf macht, das fähig ist, dem Plan seines Schöpfers und Erlösers in Liebe und Freiheit zu entsprechen und das Joch Christi angenehm zu finden31.

Die christlichen Eheleute sollen daher auf ihre Stimme hören und sich daran erinnern, daß ihre christliche Berufung, die mit der Taufe ihren Anfang genommen hat, durch das Ehesakrament eine weitere Bestimmung und Stärkung erfahren hat. Durch dieses Sakrament wird den Ehegatten Kraft verliehen, und sie werden gleichsam für die treue Erfüllung ihrer Pflichten sowie für die Verwirklichung ihrer eigenen Berufung bis hin zur Vollkommenheit und für ihr christliches Zeugnis vor der Welt geweiht32. Ihnen übergibt der Herr die Aufgabe, die Heiligkeit und Milde jenes Gesetzes den Menschen sichtbar zu machen, das die gegenseitige Liebe der Eheleute und ihr Zusammenwirken mit der Liebe Gottes, des Urhebers des menschlichen Lebens, vereint.

Wir haben keineswegs die Absicht, die bisweilen großen Schwierigkeiten zu verschweigen, die mit dem Leben der christlichen Eheleute verbunden sind. Für sie wie für jeden „ist die Pforte eng und der Weg schmal, der zum Leben führt33“. Doch muß diiie Hoffnung ¡auf dieses Leben ihren Weg erhellen, während sie sich mutig anstrengen, in Besonnenheit, Gerechtigkeit und Frömmigkeit in der heutigen Zeit zu leben34, wohl wissend, daß die Gestalt dieser Welt vergeht35.

Die Eheleute mögen daher die notwendigen Anstrengungen auf sich nehmen, im Innern aufgerichtet und gestärkt vom Glauben und von der Hoffnung, welche „nicht enttäuscht, denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durah Seinen Heiligen Geist, der uns gegeben worden ist36“. Siie mögen lin inständigem Gebet die Hilfe Got- tes erflehen; vor allem aber mögen sie in der Eucharistie aus der Quelle der Gnade und Liebe schöpfen. Und wenn sie sich wieder in Sünden verstricken sollten, so seien sie nicht entmutigt, sondern mögen in Demut und Beharrlichkeit ihre Zuflucht zur Barmherzigkeit Gottes nehmen, die sich ihnen im Bußsakrament öffnet. Sie werden auf diese Weise die Fülle des ehelichen Lebens verwirklichen können, wie es der Apostel veranschaulicht: „Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt hat die Männer sollen ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Seine Frau lieben, heißt das nicht, sich selbst lieben? Kein Mensich hat je sein eigenes Fleisch gehaßt, sondern im Gegenteil, r hegt es und pflegt es, wie es Christus für die Kirche tut Groß ist das Geheimnis, ich meine im Hinblick auf Christus und Seine Kirche. Aber was euch betrifft, so soll ein jeder seine Frau lieben wie sich selbst. Die Frau aber habe Ehrfurcht vor ihrem Manne37.“

Familienapostolat

26. Unter den Früchten, die durch hochherziges Bemühen und die Treue gegenüber dem göttlichen Gesetz zur Reife gelangen, ist eitle der besonders wertvollen, daß die Eheleute nicht selten den Wunsch verspüren, anderen ihre Erfahrungen mitzuteilen. Auf diese Weise gliedert sich in den weiten Rahmen der Berufung der Laien eine neue, höchst bemerkenswerte Form des Apostolats der Gleichen unter Gleichen ein. Es sind die Eheleute selbst, die sich zu Aposteln der übrigen Eheleute machen und sie führen. Dies ist wirklich eine unter so vielen Formen des Apostolats, die heute besonders aktuell erscheinen38.

An die Ärzte und das Pflegepersonal

27. Höchste Achtung haben Wir vor den Ärzten und dem Pflegepersonal, denen bei der Ausführung ihres Berufs, mehr als jedes menschliche Interesse, die übergeordneten Forderungen ihrer christlichen Berufung am Herzen liegen. Sie mögen daher weiterhin bei jeder Gelegenheit die Lösungen fördern, die ihnen Glauben und Vernunft eingeben, und sie mögen sich bemühen, in ihrem Berufskreis dafür Überzeugung und Ehrfurcht zu wecken. Sie mögen es schließlich als ihre Berufspflicht betrachten, sich auf diesem heiklen Gebiet alle notwendigen wissenschaftlichen Kenntnisse an zueignen, um den Eheleuten, die sie aufsuchen, kluge Ratschläge und gesunde Anweisungen geben zu können, die jene mit Recht von ihnen erwarten.

An die Priester

28. Liebe Priester, geliebte Söhne! Durch eure Berufung seid ihr die Berater und geistlichen Führer der einzelnen Gläubigen und der Familien. An euch wenden Wir Uns vertrauensvoll. Eure erste Aufgabe ist es — dies gilt vor allem für diejenigen, die Moraltheologie lehren —, ohne Zweideutigkeit die Lehre der Kirche über die Ehe darzulegen. In der Ausübung eures Amtes sollt ihr die ersten sein, dlie dais Beispiel eines ¡inneren und äußerem loyalen Gehorsams gegenüber dem Lehramt der Kirche geben. Dieser Gehorsam verpflichtet, wie ihr wohl wißt, nicht nur wegen der angeführten Beweise und Gründe, sondern vielmehr wegen der Erleuchtung des Heiligen Geistes, mit der in besonderer Weise die Hirten der Kirche zur klaren Auslegung der Wahrheit begnadet sind39. Ihr wißt auch, daß es von höchster Wichtigkeit ist, daß um des Herzensfriedens und der Einheit des christlichen Volkes willen alle auf dem Gebiet der Glaubens- und Sittenlehre auf das kirchliche Lehramt hören und die gleiche Sprache sprechen sollen. Daher legen Wir euch von ganzem Herzen erneut den eindringlichen Mahnruf des großen Völkerapostels Paulus nahe: „Ich beschwöre euch, meine Brüder, beim Namen unseres Herrn Jesus Christus, seid alle untereinander einig. Laßt keine Spaltungen unter euch aufkommen, sondern seid eines Sinnes und einer Meinung40.“

29. Es ist eine hervorragende Form der Liebe zu den unsterblichen Seelen, wenn man ¡in keiner Weise Abstriche an der heilsamen Lehre Christi macht. Dies jedoch muß immer von Geduld und Liebe begleitet sein, für die der Herr selbst in Seinem Umgang mit dien Menschen ein Beispiel gegeben hat. Er ist gekommen, nicht um zu richten, sondern ¡um zu netten41; ganz sicher wiar Er unversöhnlich mit der Sünde, aber Er war barmherzig mit dem Sünder.

In ihren Schwierigkeiten mögen die Eheleute stets im Wort und im Herzen des Priesters den Widerhall der Stimme und der Liebe des Erlösers finden. Sprecht mit Vertrauen, geliebte Söhne, fest überzeugt, daß der Geist Gottes, der dem Lehramt der Kirche bei der Vorlage der Glaubenswahrheiten beisteht, die Herzen der Gläubigen innerlich erleuchtet und sie einlädt, ihre Zustimmung zu geben. Lehrt die Gläubigen den notwendigen Weg des Gebetes, leitet sie dazu an, gläubig in den Sakramenten der Buße und Eucharistie Zuflucht zu suchen und sich niemals von ihrer Schwachheit entmutigen zu lassen.

An die Bischöfe

30. Liebe und Ehrwürdige Brüder im Bischofsamt! Mit euch teilen Wir hoch unmittelbarer die Hirtensorge für das geistliche Wohl des Gottesvolkes. Euch wendet sich Unser Gedanke voll Verehrung und Liebe zum Schlüsse dieses Rundschreibens zu. An euch alle ergeht Unsere dringliche Aufforderung. An der Spitze der Priester, eurer Mitarbeiter, und eurer Gläubigen, arbeitet ihr mit brennendem Eifer und unablässig für die Bewahrung und Heiligkeit der Ehe, damit sie immer mehr in ihrem ganzen menschlichen und christlichen Vollsein gelebt werde. Betrachtet diese Sendung als eine der dringendsten Aufgaben, die euch die heutige Zeit ans Herz legt. Diese Sendung bringt, wie ihr wißt, eine seel- sorgerliche Wirksamkeit auf allen Gebieten menschlicher, wirtschaftlicher und sozialer Tätigkeit mit sich. Nur ein gleichzeitiger Aufschwung auf diesen verschiedenen Gebieten wird es erlauben, das Leben der Eltern und Kinder im Schöße der Familie nicht nur erträglicher, sondern angenehmer und freudvoller zu gestalten und das Zusammenleben in der menschlichen Gesellschaft brüderlicher und friedvoller zu machen, getreu dem Schöpfungsplan Gottes von der Welt.

Schlußwort

31. Ehrwürdige Brüder, geliebte Söhne und Töchter sowie alle Menschen guten Willens!

Groß ist das Werk der Erziehung, des Fortschrittes und der Liebe, zu dem Wir euch aufrufen auf der Grundlage der kirchlich eh Lehre, die der Nachfolger des heiligen Petrus zusammen mit seinen Brüdern im Bischofsamt bewahrt und auslegt. Es ist wahrhaftig ein großes Werk für die Welt und für die Kirche, davon sind Wir zutiefst überzeugt, denn der Mensfeh kann das wahre Glück, das er mit allen Fasern seines Seins anstrebt, nur finden: in der Ehrfurcht vor den Gesetzen, die Gott in die Natur eingeschrieben hat und die der Mensch mit den Kräften seines Verstandes und seiner Liebe beobachten muß. Auf dieses Werk wie auf euch alle, im besonderen auf die Eheleute, rufen Wir die Fülle göttlicher G’nade der Heiligkeit und der Barmherzigkeit herab, als deren Unterpfand Wir euch Unseren Apostolischen Segen erteilen.

Gegeben zu Rom bei St. Peter am Fest des heiligen Apostel Jakobus, am 25. Juli des Jahres 1968, im sechsten Jahre Unseres Pontifikates.

PAULUS PP. VI

1 Vgl. PIUS IX., Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1946, Pii IX. P. M. Acta, Bd. 1, S. 9—10; S. PIUS X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912, AAS 4 (1912), S. 658; PIUS XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dez. 1930, AAS 22 (1930), S. 579—581; Pius XII., Anspr. Magnificate Dominum an den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov. 1954, AAS 46 (1954), S. 671—672; JOHANNES XXIII., Enz. Mater et Magistra,. 15. Mai 1961, AAS 53 (1961), S. 457.

2 Vgl. Mt., 28, 18—19.

3 Vgl. Mt., 7, 21.

4 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; LEO XIII., Enz. Arcanum, 10. Febr. 1880, Acta Leonis XIII., 2 (1881), S. 26—29; PIUS XI., Enz. Divini Illius Magistri, 31. Dez. 1929, AAS 22 (1930), S. 58—61; Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 545—546; PIUS XII., Anspr. An die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944, Anspr. und Radiobotschaften, VI, S. 191—192, An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951, AAS 43 (1951), S. 835—854; An den Kongreß des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 1951 AAS 43 (1951), S. 857 bis 859; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Haematologie, 12. Sept. 1958, AAS 50 (1958), S. 734—735; JOHANNES XXIII., Enz. Mater es Magistra, AAS 53 (1961), S. 446—447; Codex iuris Canonici, c. 1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§ 1—2; CONC. VAT. II., Past. Konst. Gaudium et Spes, Nr. 47—52.

5 Vgl. PAUL VI., Anspr. An das Kardinalskollegium,

23. Juni 1964, AAS 56 (1964), S. 588; An die Kommission zum Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie und Gynäkologen, 29. Okt. 1966, AAS 58 (1965), S. 388; An den Nationalkongreß der italienischen Vereinigung der Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt. 1966, AAS 58 (1966), S. 1168.

6 Vgl. I Jo., 4—8.

7 Vgl. Eph., 3, 15.

8 Vgl. CONC. VAT. II., Past. Konst. Gaudium et Spes, Nr. 50.

9 Vgl. S. THOM. AQU., S. Th., I—II, qu. 94, a. 2.

10 Vgl. Past. Konst. Gaudium et Spes, Nr. 50 und 51.

11 Vgl. Past. Konst. Gaudium et Spes, Nr. 49.

12 Vgl. PIUS XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930),

S. 560; PIUS XII., AAS 43 (1951), S. 843.

13 Vgl. JOHANNES XXIII., Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.

14 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; PIUS XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 562 bis 564; PIUS XII., Anspr. und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191—192; AAS 43 (1951), S. 842—843; S. 857—859; JOHANNES XIII., Enz. Pacem in Terris, 11. April 1963, AAS 55 (1963), S. 259—260; Gaudium et Spes, Nr. 51.

15 Vgl. PIUS XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl. Off., 22. Febr. 1940, AAS 32 (1940), S. 73; PIUS XII., AAS 43 (1951), S. 843—844; AAS 50 (1958), S. 734 bis 735.

16 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; PIUS XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 559 bis 561; PIUS XII., AAS 43 (195i), S. 843; AAS 50 (1958),

S. 734—735; JOHANNES XXIII., Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.

17 Vgl. PIUS XII., Anspr. ari den Nationalkongreß der Vereinigung kath. Juristen Italiens, 6. Dez. 1953, AAS 45 (1953), S. 798—799.

18 Vgl. Rom., 3, 8.

19 Vgl. PIUS XII., Anspr. an die Teilnehmer des Kongresses der italienischen Gesellschaft für Urologie, 8. 7. 1953, AAS 45 (1953), S. 674—675; AAS 50 (1958), S. 734—735.

20 Vgl. PIUS XII., AAS 43 (1951), S. 846.

21 Vgl. AAS 45 (1953), S. 674—675; AAS 48 (1956), S. 461 bis 462.

22 Vgl. Lk„ 2, 34.

23 Vgl. PAUL VI., Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.

24 Vgl. Röm., 8.

25 Vgl. CONC. VAT. II., Dekret Inter Mirifica, Über die sozialen Kommunikationsmittel, Nr. 6—7.

26 Vgl. Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.

27 Vgl. Enz. Populorum Progressio, Nr. 48—55.

28 Vgl. Past. Konst. Gaudium et Spes, Nr. 52.

29 Vgl. AAS 43 (1951), S. 859.

30 Vgl. Past. Konst. Gaudium et Spes, Nr. 51.

31 Vgl. Mt., 11, 30.

32 Vgl. Past. Kcmst. Gaudium et Spes, Nr. 48; CONC. VAT. II., Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.

33 Mt, 7, 14; vgl. Hebr. 12, 11.

34 Vgl. Tit., 2, 12.

35 Vgl. I. Kor., 7, 31.

38 Vgl. Röm., 5, 5.

37 Eph., 5, 25, 28—29, 32—33.

38 Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35 und 41; Past. Konst. Gaudium et Spes. Nr. 48—49; CONC. VAT. II., Decretum Apostolicam Actuositatem. Nr. 11.

39 Vql. Doam. Konst. Lumen Gentium, Nr. 25.

46 Vgl. I. Kor., 10.

41 Vgl. Jo., 3, 17.

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