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Strikt nein zu „In-vitro“

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Sehr unterschiedlich sind die Reaktionen auf das neue römische Dokument zur künstlichen Befruchtung. Im folgenden bringen wir einen Auszug aus der Instruktion.

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Sehr unterschiedlich sind die Reaktionen auf das neue römische Dokument zur künstlichen Befruchtung. Im folgenden bringen wir einen Auszug aus der Instruktion.

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Das Geschenk des Lebens, das Gott als Schöpfer und Vater dem Menschen anvertraut hat, verlangt von diesem, sich des unschätzbaren Wertes solchen Lebens bewußt zu werden und die Verantwortung dafür zu übernehmen: Dieses grundlegende Prinzip muß in den Mittelpunkt der Überlegung gestellt werden, um die moralischen Probleme zu klären und zu lösen, die die künstlichen Eingriffe in das beginnende Leben und in die Fortpflanzungsvorgänge aufgeworfen haben ...

Ein Eingriff am menschlichen Leib betrifft nicht nur die Gewebe, Organe und ihre Funktionen, sondern hat auch auf verschiedenen Ebenen mit der Person selbst zu tun. Und insofern trägt er auch moralische Bedeutung und Verantwortlichkeit...

Eingriffe sind nicht etwa deshalb abzulehnen, weil sie künstlich sind. Insofern zeigen sie die Möglichkeit ärztlicher Kunst auf, aber man muß sie aus moralischer Sicht bewerten, indem man sie auf die Würde der menschlichen Person bezieht, die gerufen ist, die göttliche Berufung zum Geschenk der Liebe und zum Geschenk des Lebens zu verwirklichen.

Die grundlegenden Werte, die mit den Techniken der künstlichen Fortpflanzung verbunden sind, sind zwei: Das Leben des menschlichen Wesens, das ins Dasein gerufen wird und die Einzigartigkeit seiner Weitergabe in der Ehe...

Das physische Leben, durch das der menschliche Lebensweg in der Welt beginnt, schöpft sicherlich in sich nicht den ganzen Wert der Person aus, noch stellt es das höchste Gut des Menschen dar, der zur Ewigkeit berufen ist.

Trotzdem ist es in gewisser Weise der fundamentale Wert, gerade weil sich alle anderen Werte der menschlichen Person auf das physische Leben gründen und sich von da aus entfalten. Die Unverletzlichkeit des Rechts auf Leben des unschuldigen menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod ist ein Zeichen und ein Erfordernis der Unverletzlichkeit der Person selbst, der der Schöpfer das Geschenk des Lebens gemacht hat...

Die Weitergabe des menschlichen Lebens ist von Natur aus einem personalen und bewußten Akt anvertraut und als solcher den heiligsten Gesetzen Gottes unterstellt. Diese Gesetze sind unveränderlich und unverletzlich; niemand darf sie mißachten oder übertreten...

Vom Augenblick der Empfängnis an muß jedes menschliche Wesen in absoluter Weise geachtet werden, weil der Mensch auf der Erde die einzige Kreatur ist, die Gott um ihrer selbst willen gewollt hat, und die Geistseele jedes Menschen von Gott unmittelbar geschaffen ist; sein ganzes Wesen trägt das Abbild des Schöpfers... Nur Gott ist der Herr des Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende...

Das Geschenk des menschlichen Lebens muß innerhalb der Ehe mittels der spezifischen und ausschließlichen Akte der Eheleute verwirklicht werden gemäß den Gesetzen, die ihnen als Personen und ihrer Vereinigung eingeprägt sind...

Deshalb erfordert die Frucht der menschlichen Zeugung vom ersten Augenblick ihrer Existenz an, also von der Bildung der Zygote an, jene imbedingte Achtung, die man dem menschlichen Wesen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit sittlich schuldet...

Ist die vorgeburtliche Diagnostik moralisch erlaubt? Wenn sie das Leben und die Integrität des Embryos und des menschlichen Fötus achtet und auf dessen individuellen Schutz oder Heilung ausgerichtet ist, ist die Antwort positiv... Aber sie steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen ...

Wie bei jedem medizinischen Eingriff an Patienten müssen die Eingriffe am menschlichen Embryo unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden, daß sie das Leben und die Integrität des Embryos achten und für ihn nicht unverhältnismäßig Risiken mit sich bringen, sondern seine Heilung, die Besserung seines Gesundheitszustandes oder sein Überleben zum Ziel haben A.

Den menschlichen Embryo oder den Fötus als Gegenstand oder Mittel für Experimente zu benützen, stellt ein Verbrechen gegen deren Würde als menschliche Wesen dar, denen dasselbe Recht auf Achtung wie dem schon geborenen Kind und jeder menschlichen Person zusteht...

Die Leichen menschlicher Embryonen und Föten, seien sie nun vorsätzlich abgetrieben oder nicht, müssen geachtet werden wie die sterblichen Überreste von anderen menschlichen Wesen...

Es ist unmoralisch, menschliche Embryonen zum Zweck der Verwertung als frei verfügbares .biologisches Material* herzustellen ... Auch das Einfrieren der Embryonen, selbst wenn es zur Garantie der Lebenserhaltung des Embryos durchgeführt wird, stellt eine Beleidigung der dem menschlichen Wesen geschuldeten Achtung dar...

Die Treue der Eheleute in der Einheit der Ehe umfaßt die gegenseitige Achtung ihres Rechts, daß der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird. Das Kind hat ein Recht darauf, innerhalb der Ehe empfangen, ausgetragen, auf die Welt gebracht und erzogen zu werden...

Die heterologe künstliche Befruchtung widerspricht der Einheit der Ehe, der Würde der Eheleute, der den Eltern eigenen Berufung und dem Recht des Kindes, in der Ehe und durch die Ehe empfangen und zur Welt gebracht zu werden...

Die Kirche unterstreicht in ihrer Lehre über die Ehe und die menschliche Fortpflanzung die von. Gott bestimmte unlösbare Verknüpfung der beiden Sinngehalte- liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen...

Der Ursprung des menschlichen Wesens ist Frucht einer Zeugung, die nicht nur an die biologische, sondern auch an die geistige Vereinigung der Eltern gebunden ist, die im Bund der Ehe geeint sind. Eine außerhalb des Leibes der Eheleute erlangte Befruchtung bleibt gerade deswegen der Sinngehalte und der Werte beraubt, die sich in der Sprache des Leibes und der Vereinigung der menschlichen Personen ausdrücken...

Die menschliche Person muß in die Zeichen der Einheit und der Liebe ihrer Eltern aufgenommen werden; die Zeugung eines Kindes muß deshalb die Frucht gegenseitiger Schenkung sein, die sich im ehelichen Akt verwirklichtem dem die Eheleute - als Diener und nicht als Herren — am Werk der Schöpfer-Liebe teilnehmen.

Die homologe In-vitro-Be- fruchtung wird außerhalb des Leibes der Eheleute mit der Hilfe der Handlungen dritter Personen durchgeführt, deren Kompetenz und technische Leistung den Erfolg des Eingriffs bestimmen; sie vertraut das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Medizin und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person ...

Ein Recht im wahren und eigentlichen Sinn auf das Kind widerspräche dessen Würde und dessen Natur. Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes und kann nicht als Eigentumsobjekt aufgefaßt werden: Es ist vielmehr ein Geschenk, das vorzüglichste und das am freiesten gegebene der Ehe; es ist lebendiges Zeugnis der gegenseitigen Hingabe seiner Eltern ...

Auszüge aus der Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden Leben und die Würde der Fortpflanzung. Sie ist von Kardinal Joseph Ratzinger und Erzbischof Alberto Bovone unterzeichnet.

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