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Ehe als Problem und Aufgabe

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Moderne Eheprobleme in christlicher Sicht. Von Josef Miller SJ. Verlag Tyrolia, Innsbruck. 111 Seiten. Nr. 4 der Reihe: „Sehen, Urteilen, Handeln.“ Preis 14 S.

Ehe und Familie in der Sowjetunion. Von Alfons Benrting. Verlag Regensburg, Münster. 85 Seiten. Preis 3.20 DM.

Ehe in der Welt. Von Friedrich Heer. Glock und Lutz, Nürnberg. 43 Seiten.

Drei Ehebücher. Ihre Fragestellung liegt weitab voneinander. Weiter ab könnte sie gar nicht mehr liegen. Darum werden sie sich ergänzen. Vielleicht auch einander berichtigen.

1. In diesem schmalen Bändchen von netto hundert Seiten steht kurz und präzis alles, was die überkommene Möraltheölogie zum Problem der Ehe und Eheführüng zu sagen hat. Stellenweise so präzis, daß es ratsam ist, Satz um Satz der geschlossenen Logik zu folgen. Es könnte sonst sein, daß einer eine Präinisse überliest, die wenige Seiten später Voraussetzung schwerer Folgerungen ist. Die Schrift wird vor allem dadurch wertvoll, weil sie den ungezählten Fragem die innere Evidenz der sitt* liehen Eheordnung, die dem sittlichen Naturgesetz angehört, überzeugend dartut. Schärfer und eindeutiger sollten da und dort jene „Termini“ auseinandergestellt und auseinandergehalten werden, die aus einem sprachlichen “Unfug zu sachlichen Verwischungen ständig Anlaß sind, vor allem die Trias: Liebe, Eros, Sexus. „Triebhafte Liebeswahl und einseitige Erotik in der Ehe sind die Hauptursachen der Ehekrisen“ (S. 3). Was gemeint ist, ist ohne Einschränkung richtig. Aber die Sprachverwirrung der Gasse und der Magazine sollten Theologen richtigstellen und nicht mitmachen. Gerade deswegen wünschte ich auch in diesem, jedem Frager nötigen Werk ein Sachregister und dazu einen Verbalkataster, der getrost auch die „Termini“ der Gasse einbezieht, schon um sie richtigzustellen.

2. Die zweite Schrift berichtet uns eine Tatsache, was Ehe und die Bedeutung ihrer Unlöslichkeit und Festigkeit anlangt, unsere westlichen Gesetzgeber, hoffen wir, einfach alarmierende Tatsache, die nämlich, daß die Sowjetunion seit ihrem kaum 40jährigen Bestand von der denkbar laxesten Eheschließung zur strengsten Ehegesetzgebung fortgeschritten ist, die es heute in Europa gibt: und das durchaus nicht aus ethischen und selbstverständlich noch weniger aus religiösen Gründen, sondern einfach auf Grund der Erfahrung, daß Eheauflösung Volkstod bedeutet, und daß die am Beginn verkündeten „Freiheiten“ in dieser ernstesten aller volkspolitischen Fragen die Wurzel des menschlichen Lebens anbohren und zerstören. Die ersten Dekrete „Ueber die Auflösung der Ehe“ und „Ueber die Eheschließung“ (1917) bedeuten: Abschaffung der religiösen Eheschließung, Gleichstellung der ehelichen und außerehelichen Kinder, die völlige Entscheidungsfreiheit auf Eingehen und Auflösung einer „Ehe“. Die Scheidung kann beliebig oft sein. Abgabe einer Willenserklärung, auch mit Postkarte, genügt Gründe für die Scheidung sind nicht erforderlich. — Die zweite Ehegesetzgebung erfolgt zehn Jahre später (1927). Sie ist insofern auffallend, weil sie in einem diktatorisch geführten Staat die Einrichtung der Ehe entstaatlicht! Die Ehe kommt zustande durch die private Einigung der Ehepartner. Registration der Eheschließung vor dem Standesamt wird abgeschafft. Das faktische Zusammenleben wird als Ehe anerkannt. Das Auseinandergehen steht jedem Eheteil, jederzeit frei. Treuepflicht gilt nicht mehr. Der Begriff „Ehebruch“ ist dem Zivil- wie dem Straf recht dieses Stadiums unbekannt. Die Erfahrungen, die man mit dieser völlig entleerten Eheauffassung machte, stellten sich bald ein. — Seit 1935 beginnt die Besinnung. Hauptgrund war, daß die Abtreibungen die Geburten überwogen. Die Ehe wird jetzt aus bevölkerungspolitischen Gründen als Wert erkannt. Am 27. Juni 1936 kam ein Erlaß des Zentralexekutivkomitees des Rates der Volksemissäre: Scheidung, kann nur noch vor dem Standesamt erfplgen, Es ist bezeichnend: mit der naiven ideologischen Brutalität, mit der 1917 die völlige GeschlechfsfTfiheit verkündet wurde, wird nach kaum 20 Jahren, ohne jede Berufung auf ein anderes Ethos als den Nutzen des Kollektivs, diese Freiheit zurückgenommen. Und man hat kein anderes Mittel, die Ehescheidungen einzuschränken und abzustellen, als die Erhöhung der Ehescheidungsgebühren. Die Gebühr bei der 'ersten Scheidung ist 50 Rubel, für die zweite 150, und 300 Rubel für eine dritte oder weitere Scheidung. Die bisher gesetzlich erlaubte Tötung des keimenden Lebens wird verboten; nur auf Grund eugenischer oder medizinischer Indikation ist sie gestattet. — Durch den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 8. Juli 1944 wird die unbegründete Scheidung und die leichtsinnige Einstellung zur Ehe weiter bekämpft. Formlos eingegangenen Konkubinaten, die bisher den standesamtlich geschlossenen Ehen gleichgesetzt waren, wird diese Gleichstellung aberkannt. Die Unterscheidung von ehelichen und unehelichen Kindern wird wieder eingeführt. Eine Scheidung ist nur vor dem Volksgericht möglich. Dieses hat, ehe es den Akt an das Gebietsgericht weiterleitet, einen 1 Versöhnungsversuch zu unternehmen! Die Scheidungsgebühr wird auf 500 bis 2000 Rubel hinaufgesetzt, der einfache Mann „kann sich das nicht leisten“. Damit ist die Ehescheidung durch ein außersittliches Mittel praktisch abgestellt. — Der Juli 1952 brachte eine weitere Verschärfung, Die revolutionären Auffassungen von „Liebe“ und „Ehe“ der ersten Jahre werden ausdrücklich zurückgenommen. Nur die gesetzlich geschlossene Ehe hat Rechtsschutz. Die Ehescheidung wird als unerwünscht erklärt. Sie soll nur noch bewilligt werden, „wenn die soziale Funktion der Ehe“ — Abendland höre! Kinder! — nicht erfüllt werden kann. „Wenn Kinder da sind, ist die Scheidung abzulehnen!“ — Schon am 4. Oktober 1949 schreibt in diesem Sinn die „Iswestija“: „Das Plenum des Obersten Gerichtshofes der Sowjetuniort ... beschloß, die Gerichte anzuweisen, Scheidungsangelegenheiten seien vom Grundsatz der Befestigung der Sowjetfamilie und der Sowjetehe zu betrachten.“

Nationalökonomen errechnen, in etwa zwei Jahrzehnten werde die Sowjetunion durch ihre planmäßige, geschlossene und opferbereite Arbeit den Westen wirtschaftlich wenn nicht überspielt, so doch eingeholt haben. Der Lebensstandard des Westens, also sozusagen das einzige und letzte Ziel, wofür man hier lebt und stirbt, wird in dieser Zeit von den Russen ebenfalls erreicht sein. Und es ist bezeichnend: um diesen Standard zu erhalten, fiel den Auguren des Abendlandes auf dem Weltkongreß für Bevölkerungspolitik in Rom nichts anderes mehr ein als gesetzliche Geburtenbeschränkung, und sie haben nur große Augen gemacht, als die Vertreter der Sowjetunion triumphierend fragten: Was, Geburtenbeschränkung? Im Gegenteil: wir brauchen mehr Menschen! — Mit der Konsequenz und erbarmungslosen Griffsbereitschaft we'den sie Geschichte machen, und keine Staats- und Friedensverträge und keine „NATO“ und keine vernebelnden Freiheitsfeiern ahnungsloser Politiker, die von der Hand in den Mund und von abgelebten Ideologien leben, werden das verhindern können!

3. Friedrich Heer sieht darum in der Ehekrisis nicht ein Symptom, das von ahnungslosen Gesetzgebern beseitigt werden kann. Diese Krisis ist ihm der offenbarste Ausdruck jener Krisis, in der der Mensch unseres Weltalters überhaupt steht. Ja, und damit geht er einen aufregenden Schritt weiter, diese Krisis ist ihm eine notwendige Krise, der gefahrvolle Höhepunkt einer Krankheit, die zum Guten gewendet werden muß.

Die bisherige Ehe, gerade der „Gutbürgerlichen “ und der „Bravchristlichen“, gegen die P. Miller kaum etwas einzuwenden hätte, sagt er, hätte keine persönliche Prägekraft auf die Ehepartner und darum auch keine Strahlkraft nach außen. Die Unglaub-würdigkeit der Christen, das Unvermögen, sich verwandeln zu lassen, und darum ihr Unvermögen, die Welt zu verwandeln, die ängstliche Abschließung gegen die pneumatische Dimension, wird zur Existenzfrage der Christenheit. Das alles wurzelt nach Friedrich Heer letztlich in der „idealen“ Ehe von gestern mit ihrem „trauten Heim“, in dem beiderseitigen Besitzwillen („mein“ Mann, „meine“ Fraul); der Geschlechtsverkehr funktioniert moralisch unanfechtbar und schafft jene Selbstzufriedenheit von Menschen, die so unfähig werden, in die Welt des Heiles und des Unheils einzugreifen. Die katholische Ehe sollte aber Menschen jener offenen Katholizität schaffen, „die es wagten, sich bergen und einfordern zu lassen vom Liebesprozeß in der dreifaltigen menschenfreundlichen Gottheit“ (S. 1.3).

Der wahren und wahrhaft christlichen Ehe spricht Friedrich Heer, allerentscheidendste Funktion im Aufbau des Reiches Gottes zu. Folgen wir seinen Gedanken: nach Gen. 1, 27 hat Gott den Menschen als Mann und Frau erschaffen. Diese fundamentale Tatsache haben gerade höchststehende Heilige (Augustinus, Hieronymus werden eigens genannt), „befangen in der Umklammerung einer pubertären Sexualität“, nicht gewürdigt. Die Folge: Abwertung des Geschlechtlichen, Verdrängung des Trieblebens in die Untergründe der Person, Angst vor dem Umgang mit der Frau. Schwerer ist, nach Heer, die weitere Folge: Verlust der Vitalität in jedem anderen Bezug, Geschlechtsangst, Unfähigkeit zur Wirklichkeitserfassung, darum Ausklammerung der Weltwirklichkeit, Manichäismus; Abstumpfung des Gewissens, eine Verschiebung der Maße: indezente Kleidung regtamehr auf als die Kriegsgreuel, mehr als die Gewissensnot der Brüder, mehr als die Verletzung der Menschenrechte. Weitere Folge: Abneigung, weil Unfähigkeit zum Gespräch mit andern; Fixation auf Teilgebieten; und darum Hucht in die Betriebsamkeit, Organisationswut und Politik.

Und das alles hängt, nach Heer, am Verkennen der Ehe. Die wahre Ehe ist Symbol. Mutterböden, Schwelle und Ausgang einer wahren Weltgewinnung. Der Vorwurf (Nietzsche, Heidegger, Benn), das Christentum begnüge sich mit „angeklebten Haltungen“, sei ernst zu nehmen. Im Schatten dieses Vorwurfs „sollte jede Selbstbesinnung ansetzen“. Wie?

Damit beginnt das Erregende der These Friedrich Heers. Glaube und Glaubenskraft hängen ihm zusammen mit Geschlechtskraft und Geburt. Geburt des Menschen, die Geburt des Wortes wurzelt in der Geburt des Gottessohnes aus dem Vater. Glaübens-schwäche deutet auf Liebesschwäche und auf Zeugungsschwäche, es fehlt „das Strömen aus der Tiefe, aus dem umschwiegenen und überherrschten Reiche des Untergrundes der Person“. — „Der Mann und die Frau, die sich nicht .erkennen' in einer lebenslangen Arbeit des Bekennens, des Sich-einander-Er-schließens, betrügen sich um ihr Glück, um ihre Berufung, bisweilen sogar um ihr Seelenheil!“ (S. 19). „Die Krisis der Ehe und die Krisis des Christentums sind also eines Ursprungs: in beiden wird nicht mehr gewagt die Hingabe bis an den letzten Grund“ (S. 19). Und Heer versteht das durchaus nicht als symbolhafte Parallele, sondern in kausaler Abhängigst. ,',Eine christliche Liebe zu Gott und zum Menschen, die sich jenseits der Geschlechtlichkeit, also der Vollpersönlichkeit des Menschen, entfalten will, bleibt eine Illusion, eine Anempfindung: eine Tatsache, in der unter anderem die geringe Strahlkraft der Caritas und der dünnen christlichen Ideologien der Feindesliebe basieren“ (S. 20). „Der laikale Mensch verliert nur dann die Lust und Liebe an seiner Kirche und an der Arbeit für seine Kirche, wenn seine Liebeskraft gebrochen ist“ (S. 27).

Friedrich Heer wird noch deutlicher.■ „Die Ehe als Raum der Liebe, der Reifung zum Vollalter des Christen, ist ein Sakrament, das sich die Gatten selbst spenden und das, weil es zeitlebens vollzogen wird, die erkaltende Welt mit Lebens-* mit Liebeskräften durchströmen kann“ (S. 21). „Sexualität, Geschlechtlichkeit, Liebe I Eine Dreieinigkeit, die nicht aufgelöst, die nicht zerspalten werden kann ohne schwerwiegende Folgen“ (ebenda). „Die Sexualität unserer Zeit ist nicht einfach zu verwerfen, sondern will gewandelt, erlöst und befreit werden aus ihrem anonymen, apersonalen, bloß niedrig-individuellen Aggregatzustand zu einer Geschlechtlichkeit, die den ganzen Menschen durchströmt bis in die letzten Poren seines Geistes und seiner Seele hinein“ (S. 24). Es folgen Sätze, deren Symbolik wir aus dem Epheserbrief kennen Aber die Parallele und noch mehr die drastische Abhängigkeit hat in der fast 2000jährigen christlichen Betrachtung dieser Wirklichkeit keinen Anlauf und muß nach der herkömmlichen Nervenreagenz aufreizen: „Der Weg vom Lippenbekenntnis zum gekreuzigten Christus und zum Schöpfer aller Menschen, der über gute und böse seine Sonne scheinen läßt, dieser Weg von einem in Ideologien erstarrten Christentum zu einer liebenden katholischen Existenz, ist der Weg der christlichen Ehe. — Als Hilfsmittel bietet Gott den um ihre Erschließung ringenden Ehepartnern also an: die Sexualität, die reifen soll zu einer bis in die letzten Falten, Buchten, Poren und Gründe der leibseelischen Ganzheit des Ich und Du einströmenden Geschlechtskraft. Als besondere Gnade von sakramentaler Bedeutung, Gnaden, die mithelfen sollen zu dieser gegenseitigen Erschließung der Person, stellt Gott ihnen zur Verfügung die Materialität der Welt, die Kommunität der Mitmenschen, die Gnadenfülle der Zeit“ (S. 29). Die Aufgabe an diesen Mitmenschen und dieser Zeit wird dann gescheit und eindeutig genannt.

Unter solchen Aspekten erscheint die Situation der Zölibatären in der Kirche und in der Welt eine fatale. Die hierarchische Kirche und Seelsorge des Westens steht unter dem Gesetz des Zölibats um des Himmelreiches willen (1. Kor. 7, 32). Und Heer meint: „Männer, nichtehelich, unehelich, außerehelich lebende Männer, bringen es nur .zu Ideologien, zu Kurzschlußaktionen, zu niedrigen Interessenverbänden und kurzlebigen Pakten Echte Zustände müssen ausgetragen, ausgeboren werden in unendlich geduldiger Arbeit, wobei das Wartenkönnen, das Hinhorchen auf die andern, die Fähigkeit, mit Gegnern zusammenzuarbeiten, die entscheidende Rolle spielt“ (S. 39). Wer hilft mir zu einer glaubhaften und den Autor nicht verletzenden Interpretation eines Satzes wie diesen: „Wer einige Erfahrung im Umgang mit Priestern hat, spürt sehr bald jene Personen heraus, die die Ehe mit Christus und seiner Kirche praktizieren, die also mit allen Gründen ihrer Existenz und (I) also ihrer ganzen Geschlechtlichkeit ff) zur Liebe entschlossen sind“ (S. 24). Ohne jede Frage bejaht Heer den Zölibat, aber im Sinn einer Freiheit zur Totalhingabe an die heilige Kirche und Ihr Wachstum. Heer kennt diese mystische Ehe. Er preist sie an der heiligen Theresia (S. 25) und jubelt über das frauliche Wirken der heiligen Hildegard von Bingen, der Birgitta, der Katharina von Siena und der heiligen Theresia vom Kinde Jesu. Ihm ist die geistliche Hochzeit der Nonne mit dem Brautkranz die höchste Form der Ehe.-Das alles werden fromme Ohren mithören müssen, wenn sie sich, auf dem Wortlaut beharrend, an allzu griffigen Herausforderungen, die aus einer großen, die Kirche liebenden Seele kommen, stoßen.

Da werden wohl alle mitgehen können: „Es besteht ein innigster Zusammenhang zwischen dem schonenden, hegenden Umgang des ehelichen Menschen mit seiner Frau und seinem enthaltungsvollen, gelassenen, heiter-offenen Umgang mit der materiellen und technischen Welt“ (S 31). Und dieser Umgang muß „sie aus einer geschlossenen Welt, in der gestoßen, getrieben, gedrängt, verzerrt, vernichtet wird, wandeln zu einer offenen Welt, in der alle materiellen Dinge transparent sind. Diese lebenswichtige Transparenz der materiellen und technischen Welt erschließt ihre Sakramentalität. Zeichen Gottes oder des Teufels kann ja jedes Ding sein“ (S. 32).

Die letzten Seiten des schmalen Buches sind ernsteste Gewissenserforschungen für Mann und Frau. Die Väter der alten Welt sind gestorben, die Könige auch. Ihre Autorität, die immer Seinsmacht ist, die von Gottvater ausströmt, ging auf den Ehemann über. „Durch Christus, gemittelt durch unsere Mutter, die Kirche, gemittelt durch seine eigene Frau. Hinter der immer Maria steht, die gebenedeite unter den Weibern. Die Frau, die den Ehemann hineinführt in den Dienst an den großen Geheimnissen der Schöpfung und hinleitet zum Dienst an der Welt“ (S. 43)

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