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Vorrang hat die Familie

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Infolge des begrenzten Umfan-ges dieser Zeilen müssen die Ausführungen unvollständig sein, und es mag manches der knappen Formulierung wegen vielleicht mißverständlich erscheinen.

In „Familiaris consortio” redet der Papst dem Bischof ins Gewissen: „Als Vater und Hirt muß er in besonderer Weise Sorge tragen für diesen Bereich der Pastoral, der ohne Zweifel vorrangig ist.

Dafür muß er Interesse, Fürsorge und Zeit aufbringen sowie Personal und Sachmittel einsetzen.”

Ein bisher stiefmütterlich behandelter Bereich der Seelsorge — man denke nur an die geringe Zahl von Pfarrgemeinderäten, die einen Fachausschuß Ehe und Familie errichtet haben — wird damit also offiziell aufgewertet. Die Familie ist in Zukunft nicht nur als Objekt, sondern in erster Linie als Subjekt der Seelsorge zu sehen. Die Funktion der Familie als Hauskirche muß gestärkt werden; die Kirche muß mithelfen, Diskriminierungen zu beseitigen — Witwen, getrennte, geschiedene, ledige Mütter —, damit das Leben in unvollständigen Familien nicht behindert wird. Die Strukturen der Gesellschaft müssen so beeinflußt werden, daß Mütter nicht gezwungen sind, außer Haus zu arbeiten — wobei aber der Zugang der Frau zu öffentlichen Aufgaben nicht behindert werden darf.

In der Diskussion über die Zulassung zur kirchlichen Trauung vertritt „Familiaris consortio” eher die laxe Position: Eine Ablehnung ist nur dann gerechtfertigt, wenn Brautleute ausdrücklich und formell zurückweisen, was die Kirche unter Ehe versteht. Viele hätten sich eine Öffnung für strengere Maßstäbe gewünscht, weil sie überzeugt sind, daß ein sakramentales Verständnis der Ehe am Glauben der Partner hängt.

Das Apostolische Schreiben nennt konkrete Problemfälle: „Ehe auf Probe”; freie Verbindungen; Katholiken, die nur zivil getraut sind; wiederverheiratete Geschiedene. Dabei ist bemerkenswert, daß neben der traditionell negativen Bewertung solcher Lebensverhältnisse hier die Mahnung ausgesprochen wird, Ursachen zu erforschen, psychologische und soziologische Aspekte zu berücksichtigen, angemessene Therapien zu suchen, diskret und taktvoll vorzugehen, entsprechende soziale und politische Maßnahmen zu fördern — kurz: jenen Menschen, die in ihrer Lebenssituation den kirchlichen Idealvorstellungen nicht entsprechen, sollen Christen in Liebe und verständnisvoll begegnen, und man soll sie zur Teilnahme am Leben der Gemeinden einladen.

Damit haben solche Katholiken einen sicheren Platz in der Kirche, was bis jetzt — zumindest vom Gefühl vieler Kirchenbesucher her -nicht der Fall war. Die Konsequenzen dieser neuen Sicht müssen im Laufe der Zeit erst in vollem Umfang bewußtgemacht werden. (Wird es etwa beim österreichischen Katholikentag 1983 eine Veranstaltung „Für Partner ohne kirchlichen Trauschein” geben?)

Für wiederverheiratete Geschiedene verlangt das Schreiben außerdem „um der Liebe zur Wahrheit willen”, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden: ob jemand trotz vieler Bemühungen um die Ehe vom Partner verlassen wurde; ob Partner eine Ehe durch schwere Schuld zerstört haben; ob standesamtlich geheiratet wird, um die Erziehung der Kinder möglichst gut zu sichern; oder ob jemand standesamtlich heiratet und dabei überzeugt ist, daß die gescheiterte Ehe eigentlich nicht gültig war; also eine Pastoral, die viel persönlichen Einsatz verlangt.

„Familiaris consortio” wiederholt und verstärkt den Vorrang der Zeitwahl vor anderen Methoden der Empfängnisregelung, den Aussagen von „Humanae vitae” entsprechend. Ja, es wird ein anthropologischer und moralischer Unterschied zwischen „Empfängnisverhütung” und „Rückgriff auf die Zeitwahl” behauptet. Dem Anliegen, über die Zeitwahlmethoden zu informieren, wird in allen österreichischen Diözesen durch kirchliche Institutionen Rechnung getragen.

Der Vorwurf an jene Ehepaare, die andere Methoden verwenden, „sie manipulieren und erniedrigen die menschliche Sexualität”, wird von den meisten—wie die Erfahrung zeigt — mit guten Argumenten zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang fällt auf, daß die grundsätzliche Aussage über die Berufung der Laien (Art. 5) bei den konkreten Problemen vergessen wurde. So wird bei der Empfängnisregelung nur die Erfahrung jener Minderheit von Eheleuten erwähnt, die periodische Enthaltsamkeit praktizieren.

Unangebracht wirkt, wenn in „Familiaris consortio” Empfängnisverhütung, Sterilisation und Abtreibung in einem Atemzug genannt werden. Der Kampf der Katholiken für die Ehrfurcht vor dem Leben und gegen die Tötung der Ungeborenen wird durch einen solchen Mangel an Unterscheidung erschwert.

Aus der Sicht der Seelsorge hätte ich mir in einem päpstlichen Schreiben, das in der gegenwärtigen Situation auf dem Gebiet der Famüienplanung hilfreich sein soll, stärkere Aussagen über die Grundsätze einer lebensfreundlichen Mentalität erwartet und außerdem praktikable Hilfen für die Gewissensbildung der Menschen, wobei die Linie des Vatikanischen Konzils wegweisend sein könnte: Großzügige, aber eigenständige Entscheidung der Ehepartner über die Kinderzahl, Warnung vor totaler Enthaltsamkeit und eine Sicht der Sexualität, die Liebesausdruck und Bereitschaft zur Weitergabe des Lebens als einen Zusammenhang betrachtet, der die Gesamtheit des Ehelebens betrifft.

Der Autor ist Leiter des Referates für Ehe-und Familienpastoral in der Diözese Linz.

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