Noch viele Berge vorm Horizont

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Die Debatte. Kirchlicher Segen für Homosexuelle?

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Die Debatte. Kirchlicher Segen für Homosexuelle?

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Zum Thema: Erlaubter Segen? Einstimmig war der Beschluß der Evangelischen Kirche Helvetischen Bekenntnisses in Österreich, Segnungsgottesdienste für Partnerschaften, die nicht standesamtlich geschlossen worden sind, zu empfehlen. Die Durchführung dieser Gottesdienste hängt in Zukunft von der Gemeindevertretung und der Zustimmung des Gemeindepfarrers oder der Pfarrerin ab. Die Segnung soll im öffentlichen Gottesdienst geschehen, der in seiner Wertigkeit einer kirchlichen Trauung entspricht. Voraussetzung dafür ist das evangelische Bekenntnis eines der beiden Partner. Seit 1997 sind in der Altkatholischen Kirche gleichgeschlechtliche Segnungen möglich. Paul Zulehners Kolumne zu diesem Thema in der letztwöchigen Furche löste teils heftige Reaktionen und eine Debatte über die Auswirkungen der Entscheidung für die katholische Kirche aus, die wir in dieser Ausgabe mit den Meinungen zweier Moraltheologen fortsetzen wollen. WM

AUGUSTIN M. PÖTSCHER: In der römisch-katholischen Kirche steht diese Frage unter ganz anderen Voraussetzungen.

Was schon seit langem in der Luft lag, hat nun eine christliche Kirche für sich geklärt und entschieden: gleichgeschlechtlichen Partnerschaften den kirchlichen Segen zu erteilen. Ein mutiger Schritt auch für eine reformierte Kirche, dem zolle ich Bewunderung. Wichtig ist, die Entscheidung der Evangelischen Kirche H.B. in ökumenischer Achtung als die Entscheidung der Synode einer christlichen Kirche zur Kenntnis zu nehmen. Dennoch gilt im Dialog die Notwendigkeit, Unterschiede festzuhalten.

Erste Reaktionen aus meiner römisch-katholischen Kirche zeigen, daß die Art, wie berichtet wurde, eher Mißverständnisse ausgelöst hat. Der Synode ging es um die Ermöglichung der Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, also nicht um Trauung oder Ehe und letztlich um die autonome, von der einzelnen Gemeinde zu treffende Entscheidung, solche Segnungsgottesdienste feiern zu können. Es ist also kein "Dogma", sondern obliegt der Entscheidung des Gemeindeparlaments, den Synodenbeschluß zu ratifizieren oder nicht.

In der römisch-katholischen Kirche indes steht die Frage unter ganz anderen Voraussetzungen: Im Unterschied zu den Kirchen der Reformation ist die Ehe ein Sakrament, das sich die Eheleute gegenseitig spenden. Hier gibt es einen Trauungsgottesdienst, in dessen Rahmen das Sakrament geschlossen wird. Im Rahmen des Gottesdienstes gibt es zwei große Segensgebete für die Neuvermählten. Die Ehe wird aber durch das Ja-Wort, nicht durch den Segen geschlossen.

Das ist eine unterschiedliche Sichtweise, aber keine Abwertung des Eheverständnisses anderer christlicher Kirchen. Aufgrund dieses sakramentalen Verständnisses sind der römisch-katholischen Kirche hier Grenzen gesetzt. Die Ehe wurde, wurzelnd in der Heiligen Schrift, immer als Bund zwischen Mann und Frau gesehen. Eine gleichgeschlechtliche "Ehe" kennt weder die Schrift, noch die Tradition. An diese Vorgabe fühlt sich die Kirche gebunden. Zudem gehört das Ja zu Kindern wesentlich zum katholischen Eheverständnis, ohne das jede Ehe nichtig ist, also gar nicht zustande kommt. Für mich heißt diese Ausgangslage freilich nicht Stillstand: Ich würde es sehr spannend finden, in einer ökumenischen Dialoggruppe die Erfahrungen zu teilen und so einander besser zu verstehen.

Man kann hier in versöhnter Verschiedenheit leben, aufeinander hören, Erfahrungen, die gleichgeschlechtliche Paare mit dem Segen in anderen Kirchen machen, ernst nehmen, ohne schon die eigene Tradition aufgeben zu müssen. Mir geht es ein wenig so, als öffne sich ein neuer Horizont, vor dem in meiner Tradition noch viele Berge stehen. Aber auch das römisch-katholische Eheverständnis ist im Laufe der Jahrhunderte zu dem geworden, was es jetzt ist - und es wird sich weiterentwickeln.

Der Autor ist Professor für Moraltheologie an der Servitenhochschule Marianum in Rom.

HANS ROTTER: Gleichgeschlechtliche Paare, die sich um eine Segnung bemühen, suchen die kirchliche Anerkennung ihrer Lebensgemeinschaft.

Seit einigen Jahren flackert immer wieder die Diskussion um die Segnung homosexueller Paare auf. 1996 kam es zu solchen Segnungen in der evangelischen Kirche in Österreich, was dann auch zu entsprechenden Auseinandersetzungen auf der Synode führte. Jetzt hat die Evangelische Kirche Helvetischen Bekenntnisses neuerdings einen Vorstoß in diese Richtung gemacht. Wie ist das aus katholischer Sicht zu beurteilen?

Zunächst ist ein Segen ein Gebet um Gottes Gnade. Davon soll und darf man letztlich niemanden ausschließen. Wenn ein Priester in der Liturgie die Gemeinde segnet, dann nimmt er niemanden davon aus, auch nicht anwesende Homosexuelle. Der Segen kann auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob man jemanden für einen sündigen oder für einen unschuldigen Menschen hält.

In der aktuellen Diskussion ist allerdings ein Gebet gemeint, das sich bewußt und ausdrücklich auf ein homosexuelles Paar richtet, das also auch ihrer Art des Zusammenlebens gilt und insofern in Parallele zur Segnung einer Ehe bei der Trauung gesetzt wird. Unter Ehe versteht man aber in unserer Tradition eine Gemeinschaft von Mann und Frau. Ein so definierter Begriff ist also auf ein homosexuelles Paar nicht anwendbar.

Die Argumente für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare beziehen sich zunächst darauf, daß Homosexuelle die Zuerkennung von Rechten verlangen, die sonst Ehepaaren vorbehalten sind. Hier nennt man das Recht, in einer Wohnung zu bleiben, die auf den Namen eines dann verstorbenen Partners gemietet wurde; entsprechende Regelungen im Erbrecht, wenn etwa jemand für seinen verstorbenen Partner über längere Zeit den Haushalt geführt hat und jetzt wie ein nicht verwandter Fremder behandelt wird; das Recht eines Partners auf Auskunft über einen Verunglückten im Krankenhaus ...

Das sind Rechte, die einem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden entsprechen und deren Verweigerung schlechthin ungerecht und diskriminierend ist. Man könnte sie zwar zum Teil auch durch Verträge sicherstellen. Dennoch wäre es fairer, wenn entsprechende Regelungen schon von Gesetzes wegen festgelegt würden. Man diskutiert ja heute ähnliche rechtliche Maßnahmen zugunsten nicht verheirateter heterosexueller Lebensgemeinschaften. Auch wenn man ethische Bedenken gegen ein solches Zusammenleben hat, rechtfertigt das nicht die Verweigerung von Rechten, die auf einer anderen Ebene begründet sind.

Wenn sich gleichgeschlechtliche Paare um eine Segnung bemühen, dann geht es ihnen freilich um mehr als solche Rechte. Sie suchen auch die kirchliche Anerkennung ihrer Lebensgemeinschaft. Die katholische Kirche betrachtet die Ehe als Sakrament und ist deshalb besonders daran interessiert, daß eine Segnung von Homosexuellen nicht mit einer Trauung verwechselt wird. Wenn das deutlich genug sichergestellt ist, sehe ich kein entscheidendes grundsätzliches Argument gegen einen solchen Segen. Wie der amerikanische Historiker John Boswell nachgewiesen hat, gab es derartige kirchliche Segnungen von Gleichgeschlechtlichen über viele Jahrhunderte besonders - aber nicht nur - in der Ostkirche.

In der Einstellung zur gleichgeschlechtlichen Liebe gibt es in der katholischen Kirche eine bemerkenswerte Entwicklung. Zunächst hat der Vatikan in mehreren Dokumenten das Thema angesprochen und es dadurch aus einem bloßen Verschweigen und Tabuisieren herausgehoben. Dann wurde wiederholt gefordert, Homosexuelle nicht wegen ihrer geschlechtlichen Ausrichtung zu diskriminieren.

Es bleiben in konkreteren Fragen noch große Meinungsverschiedenheiten. Immerhin ist festzuhalten, daß man auch von seiten der katholischen Kirche bemüht ist, die Schwulen und Lesben nicht auszugrenzen, sondern sich seelsorglich ihrer speziellen Situation anzunehmen.

Der Autor ist Professor für Moraltheologie an der Theologischen Fakultät Innsbruck.

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