Wer wie leben dürfen soll

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Die Debatte um eine Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare polarisiert zwischen Ländern und Parteien - und auch innerhalb derer. Eine Zusammenschau.

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Die Debatte um eine Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare polarisiert zwischen Ländern und Parteien - und auch innerhalb derer. Eine Zusammenschau.

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Sollen homosexuelle Paare sich am Standesamt verpartnern, gar heiraten oder Kinder adoptieren dürfen? Das Recht sieht in Österreich seit 2010 eine eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vor, allerdings nicht am Standesamt, sondern beim Bezirksgericht oder Magistrat. Erst 1991 wurde die Krankheit "Homosexualität" aus dem österreichischen Diagnoseschlüssel gestrichen. Gesellschaftspolitisch hat sich vieles getan seit 1972, als gleichgeschlechtliche Verbindungen hierzulande legalisiert wurden.

In Frankreich geschah das bereits 1791 im Zuge der Französischen Revolution. Die erste eingetragene Partnerschaft wurde fast 200 Jahre später - 1989 - in Dänemark möglich. Inzwischen dürfen gleichgeschlechtliche Paare in den meisten Ländern Nord- und Westeuropas heiraten. Die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft besteht außerhalb von Österreich in Deutschland, Ungarn, der Schweiz, Finnland, Großbritannien, Irland und Liechtenstein.

Eingetragene Partnerschaften

Die Unterschiede zwischen eingetragener Partnerschaft und Zivilehe betreffen vor allem die Rechte in den Bereichen Adoption, künstliche Befruchtung, Familiennamen, Scheidung und Unterhalt, Hinterbliebenenpension und Altersgrenze. Die österreichische Version der eingetragenen Partnerschaft ohne Standesamt ist Ergebnis eines Kompromisses zwischen SPÖ und ÖVP. Durch neue Töne aus der ÖVP kam im Vorjahr wieder Bewegung in die Debatte um die Gleichstellung Homosexueller. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter sprach sich für eine Adoptionsmöglichkeit aus - der damalige Parteichef Michael Spindelegger verwies das Thema in den Programmprozess der ÖVP. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder forderte Gespräche über das Adoptionsrecht, das Recht auf künstliche Befruchtung und auf komplette Gleichstellung im Eherecht.

Schließlich luden Familienministerin Sophie Karmasin, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizminister Wolfgang Brandstetter (alle ÖVP) Vertreter von Homosexuellen-NGOs ein. "Es wurde die Durchforstung der 40 Ungleichbehandlungen von Ehe und eingetragener Partnerschaft zugesagt und als Sofortmaßnahmen die Öffnung der Standesämter vor dem Sommer 2014 versprochen", kritisiert Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL). Seither sei nichts passiert.

"Wir fordern die Ausweitung der mit der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft verbundenen Privilegien auf die Lebensgemeinschaft sowie die Beseitigung von Benachteiligungen der eingetragenen Partnerschaft gegenüber der Ehe", sagt Christian Högl, Obmann der Homosexuellen-Initiative Wien (Hosi). Högl wolle aber vor der Öffnung der Ehe eine Reform dieser sehen, denn in einigen Punkten sei die eingetragene Partnerschaft zeitgemäßer.

Der neue ÖVP-Parteichef Reinhold Mitterlehner forderte in der Frage gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu Jahresbeginn einen neuen ÖVP-Kurs. "Wer nicht gestaltet, wird gestaltet", meinte Mitterlehner zur StandesamtFrage. Entweder gab es bisher in der ÖVP "in unseren Gedanken Über- und Unterordnung - und die sollte da nicht sein", oder man habe einen Wettbewerb gesehen, aber: "Es gibt keinen Wettbewerb der Neigungen, jemand ist entweder so, wie er ist, oder er ist es nicht". Klar sei aber, dass die ÖVP weiter die traditionelle Familie mit Vater, Mutter und Kind forcieren will. "Aber das lässt sich beides vereinbaren", so Mitterlehner.

Umstrittenes Adoptionsrecht

Indessen spricht sich Familienministerin Karmasin dafür aus, dass eingetragene Partner einen Familiennamen führen und homosexuelle Paare mit Pflegekind in Karenz gehen dürfen. Der ÖVP-Linie treu bleibt sie bei der Ablehnung der Fremdkind-Adoption, was der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser kritisiert: "Die ÖVP ist noch nicht soweit, anzuerkennen, dass die sexuelle Neigung von Eltern nicht entscheidend dafür ist, ob ein Kind ein geborgenes Zuhause findet oder nicht." Auch die bürgerlich-liberalen NEOS befürworten eine Öffnung der Zivilehe und ein Adoptionsrecht.

Homosexuelle dürfen seit 2013 die leiblichen Kinder des Partners adoptieren. Das Adoptionsverbot für fremde Kinder hat der Verfassungsgerichtshof Anfang 2015 aufgehoben. Nun steht eine Neuregelung aus. ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka kann sich in Fragen der künstlichen Befruchtung eine Lockerung für homosexuelle Paare vorstellen, "eine Leihmutterschaft komme aber nicht in Frage. Die allgemeine Adoption solle weiter heterosexuellen Eltern vorbehalten sein, "wenn es seitens der Paare, die zur Adoption bereit sind, zehn Mal öfter den Idealfall Vater-Mutter gibt als Kinder, die adoptiert werden sollen.

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