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Wir können wählen - das steht auf den Plakaten, die jetzt überall in den evangelischen Pfarrgemeinden aufgehängt werden.

Es ist Vorwahlzeit. Nicht nur der Nationalrat, nein auch die demokratischen Vertretungsorgane in unseren Pfarrgemeinden werden gewählt.

Wir können wählen - für jeden Staatsbürger eine Selbstverständlichkeit. Und so wählen wir auch als Kirchenmitglieder alle sechs Jahre unsere Parlamente: in den Gemeinden, in den Diözesen, in der Gesamtkirche.

Doch damit hat die Kirchendemokratie noch kein Ende. Auch die hauptamtlichen Geistlichen werden bei uns gewählt. Auf der Gemeindeebene der Pfarrer, die Pfarrerin, auf der Diözesanebene der Superintendent oder die Superintendentin, auf der gesamtkirchlichen Ebene zum Beispiel der Bischof, die Bischöfin.

Vor kurzem hat die Synode das Wahlrecht geändert und das Wahlalter herabgesetzt. Wählen darf jetzt jede und jeder, die 14 Jahre alt sind und konfirmiert. Das Alter der Religionsmündigkeit wird ernst genommen. Wem vom Staat das Recht gegeben ist, aus einer Kirche auszutreten, der solle auch in ihr mitbestimmen dürfen, meinen wir.

In vielen unserer Gemeinden wird um den 31. Oktober, dem Reformationsfest, herum gewählt. Der demokratische Aufbau ist ein Kennzeichen der reformatorischen Kirche. Es ist eine gute Entscheidung gewesen, Kirchen so zu organisieren.

Sie hängt ganz wesentlich mit dem Prinzip des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen zusammen. Ein Grundsatz, der besagt, daß alle Christen - Theologen und Nichttheologen, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - von Gott begabt sind und daher Verantwortung zu tragen imstande sind.

Was ich mir wünsche für unsere evangelische Kirche: daß durch diese Wahlen wieder einmal klar wird, als was wir uns sehen: Menschen in vielen unterschiedlichen Funktionen mit vielen unterschiedlichen Begabungen alle miteinander unterwegs: mitdenkend, mitarbeitend, mitbestimmend.

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