Religiöse Integration im Betrieb

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Den vielen kleinen Unterschieden des Religiösen im Alltag der Unternehmen stellten sich der | Integrationsfonds und die Industriellenvereinigung. Integration von Muslimen kann gelingen.

Einige islamische Glaubensvorschriften können zu Konflikten am Arbeitsplatz führen - wenn es im Betrieb am interkulturellen oder interreligiösen Dialog fehlt. Denn zumindest zwei Gebetszeiten sowie das Freitagsgebet fallen für praktizierende Muslime in die Arbeitszeit. Im Ramadan - der heuer in den August fällt - haben sie von Sonnenauf- bis -untergang auf Speisen und Getränke zu verzichten. Und viele Frauen bestehen im Job darauf, das Kopftuch zu tragen. Anlass und Ursache für Konflikte und Missverständnisse Sonderzahl also, immerhin leben in Österreich rund 500.000 Muslime.

Zum gegenseitigen Verständnis unterschiedlich Gläubiger genügen kleine Schritte. Dies zeigt die bei einer Podiumsdiskussion präsentierte Broschüre "Anregungen für den interkulturellen Dialog im Unternehmen“, ein Projekt des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und der Industriellenvereinigung Niederösterreich.

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Gebetsräume zur Verfügung zu stellen oder Religionsausübung während der Arbeitszeit zu gewähren. Allerdings empfiehlt es sich, den Arbeitnehmern durch individuell vereinbarte Pausenregelungen für Gebete oder durch Gleitzeitmodelle entgegenzukommen. Das bietet der Metallverarbeiter Berndorf AG seinen praktizierenden Moslems an. Für das Freitagsgebet stempeln die Mitarbeiter aus und holen die Arbeit nach.

Religiöse Vielfalt bis in die Kantine

"Wir akzeptieren kulturelle Vielfalt nicht nur, sondern wir müssen sie stärken“, betont Finanzvorstand Dietmar Müller und verweist auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter. Es sei nahezu eine Kunst, diese zu erkennen. Auch beim Essen können Missverständnisse vermieden werden: durch klare Kennzeichnung von Produkten in der Kantine oder "Halal“-zertifizierte Produkte, also erlaubte Speisen.

Rund drei Viertel der Muslime fasten im Ramadan, berichtet der islamische Religionspädagoge Ednan Aslan. Allerdings könnten nicht alle von ihnen dieses Fastengebot einhalten, etwa Arbeiter an einem Hochofen. Der Islam könne aber in konkreten Fällen durchaus flexibel reagieren, ist Aslan überzeugt.

Bei der Reinigungsfirma Simacek gehört der Ramadan zum Betriebsleben. Rund 70 Prozent der 1500 Mitarbeiter in Wien haben Migrationshintergrund. Viele Frauen tragen ein Kopftuch. Zu Ramadan werde bei der Personaleinteilung Rücksicht auf die geringere körperliche Belastbarkeit genommen, so Ina Pfneiszl, Verantwortliche für Corporate Social Responsibility.

Muslime als Signal an muslimische Kunden

Religionsfreiheit zählt zu den Grundrechten und muss daher auch am Arbeitsplatz gewahrt werden. Unternehmen, die es verbieten, Kopftücher als religiöses Symbol zu tragen, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot. Lediglich bei Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit kann das Tragen von Kopftüchern oder faltenreich umhüllenden Gewändern beschränkt werden. Neben dem weit gefassten Diskriminierungsverbot gelten für Arbeitgeber hinsichtlich des Religiösen nur wenige gesetzliche Vorschriften.

Überwiegend positive Erfahrungen machte Hagar Hussein in ihrem bisherigen Berufsleben: Die Werbefachfrau trägt Kopftuch. Sie will wegen ihrer Qualifikation und "nicht wegen oder trotz ihres religiösen Bekenntnisses“ angestellt werden. Befürchtungen, Geschäftspartner würden eine Kopftuchträgerin als geschäftsschädigend empfinden, kann sie durch positives Kundenecho entkräften. Vorurteile lassen sich abbauen. Ist das gelungen, steige nicht nur die Loyalität der Mitarbeiter sondern auch ihre Produktivität. Muslimische Mitarbeiter könnten ein positives Signal an muslimische Kunden sein. Derzeit klafft aber noch eine Lücke. So wollen einige Betriebe zwar Muslime und Muslima als Kunden, aber noch nicht auf der Managementebene.

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