„Wenig Grund zum Feiern“

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Am Freitag, den 20. November, wird der 20. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention gefeiert. Und in Österreich greifen die Koalitionspartner endlich die Forderung auf, die 1992 ratifizierte Konvention in den Verfassungsrang zu heben. Grund zum Feiern?

Nur beschränkt, denn der Entwurf von SPÖ und ÖVP ist nach Einschätzung des Netzwerkes „Kinderrechte“ „mangelhaft und kein Fortschritt“, so die Kritik am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Wien: Der Entwurf solle in dieser Form nicht im Parlament beschlossen werden.

Die Kritik: Zunächst wurden nicht alle Artikel der Kinderrechtskonvention übernommen. Für Helmut Sax vom Ludwig Bolzmann Institut für Menschenrechte unverständlich: So sind zwar folgende Rechte garantiert: Der Anspruch auf Schutz und Fürsorge, Entwicklung und Entfaltung des Kindes, eine umfassende Kindeswohlprüfung, Kontaktrechte des Kindes zu beiden Elternteilen, die besondere staatliche Verantwortung für Kinder außerhalb der Familie, das Verbot von Kinderarbeit, der Schutz vor Gewalt, das Recht auf Partizipation und Rehabilitation sowie Rechte von Kindern mit Behinderung.

Andere Themen wie Gesundheit, Freizeit, Bildung und der Lebensstandard wurden nicht einbezogen. Besonders kritisiert Sax, dass den Artikeln ein sogenannter Gesetzesvorbehalt hinzugefügt wurde. Dieser relativiert laut Sax die vorhergehenden Rechte, indem darauf hingewiesen wird, dass die Rechte aus Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung eingeschränkt werden könnten. Das sei bei Grundprinzipien wie Kindeswohl oder Partizipation nicht legitim, so Sax. Er fürchtet eine Anwendung dieses Vorbehalts vor allem im Bereich Fremdenrecht.

Es fehle zudem ein „begleitender Maßnahmenplan“, betont Benedikt Walzel, Geschäftsführer der Bundesjugendvertretung. Es sei daher fraglich, ob die Kinderrechte in der Verfassung überhaupt konkrete Auswirkungen hätten, wenn nicht etwa bestehende Gesetze überprüft würden, ob sie mit den Kinderrechten konform gingen. Walzel kritisiert vor allem, dass die Bundesjugendvertretung bei der Erstellung des Entwurfes nicht einbezogen wurde.

Die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits weist auf Bereiche hin, in denen Kinderrechte verletzt würden: Die Jugendwohlfahrt sei am Limit, das Fremdenrecht verstoße gegen die Kinderrechtskonvention. Auch gebe es nicht ausreichend Kinderbeistände für Kinder in strittigen Scheidungsfällen. Die Notrufnummer „Rat auf Draht“ sei finanziell nicht gesichert, das „Österreichische Institut für Jugendforschung“ muss mangels Finanzierung schließen.

Als konkreten Anwendungsfall nannten die Experten den Fall Arigona Zogaj. Würde die Kinderrechtskonvention schon in der Verfassung verankert sein, hätte das Auswirkungen auf diesen Fall, sagt Helmut Sax. Minderjährige Asylsuchende könnten sich dann auf die Kinderrechtskonvention berufen. (bog)

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