Kinderrechte und Kinderschutz sind gerne in aller Munde, in der Umsetzung hapert es. Beispiel: Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz sei "kein großer Wurf", so Experten.
Kindheit kann man auch mit der Reifung von Germteig und Käse vergleichen - zumindest, wenn es nach dem Reformpädagogen und Lebensberater Karlheinz Benke geht, der folgendes Bild zeichnet: Demnach ist der Germteig vergleichbar mit dem Entwicklungsdrang der Kinder. Wird aber am Teig gezogen, entstehen "emotionale Luftlöcher" wie im Emmentaler, die Verunsicherung symbolisieren. Die postmoderne Gesellschaft würde zu wenig Augenmerk auf eine kindgerechte Entwicklung legen, befürchtet Benke (siehe Seite 23). Je größer diese emotionalen Lufträume, umso größer der Nährboden für Stressmomente, die Kinder, Jugendliche und deren Familien bewältigen müssen. Eine grundlegende Antwort, so einige Fachleute, ist daher die Stärkung der Kinderrechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten und von Österreich 1992 ratifiziert wurde. Die Grundlagen der Konvention drücken sich in den "Drei Ps" aus: "Provision, participation, protection", also Grundversorgung, Mitsprache und Schutz.
Dass die Umsetzung der Konvention auch in einem wohlhabenden Land wie Österreich nur schleppend vor sich geht, machen Experten an einigen Beispielen deutlich. Zunächst im Bereich Grundversorgung und Armutsgefährdung. Ist zwar die generelle Armut in Österreich vergleichsweise gering, so sticht vor allem die relativ hohe Armutsgefährdung von Alleinerziehenden, also von Familien nach Trennung und Scheidung, hervor, wie eine jüngste Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aufzeigt. Doch auch in Bezug auf Mitsprache oder Schutz vor Gewalt und Missbrauch besteht Handlungsbedarf, vor allem in puncto Prävention, wie Fachleute immer wieder betonen. Um diesen Bereich neu aufzustellen und den heutigen Gegebenheiten komplexer Familiensituationen anzupassen, wurde eine "umfassende Reform" des geltenden Jugendwohlfahrtgesetzes angegangen. Anfang Oktober konnte die scheidende Familienministerin Andrea Kdolsky "ihr Kind", den Entwurf für ein neues "Kinder und Jugendhilfegesetz", in Begutachtung schicken. Bis Mitte November können Änderungen eingefordert werden. Das Gesetz ist ein Bundesrahmengesetz, die Länder sind weiterhin für die Ausführung verantwortlich. Die ÖVP-Ministerin erwartet wenig Kritik: "Ich bin mir sicher, dass es durchgeht, weil es wenige Kritiker gibt", betont sie gegenüber der APA. "Es gibt keine NGO, Koalitions- oder Oppositionspartei, die hier nicht mit dabei war. Ich bin stolz darauf - es ist mein Kind."
"Ich bin stolz darauf - das ist mein Kind"
"Das Kind", das die Ministerin, die der neuen Regierung nicht mehr angehören wird, ihrem Nachfolger oder ihrer Nachfolgerin hinterlassen wird, ist aber bei Experten nicht so unumstritten, wie es Kdolsky gerne hätte. Zwar wird von diesen der Arbeitsprozess gelobt, und der Entwurf grundsätzlich als "Schritt in die richtige Richtung" und als Gesetz in moderner Sprache bezeichnet, aber "ein großer Wurf" sei es nicht. Im Detail: "Der Entwurf ist auf halbem Weg stehen geblieben", urteilt etwa Georg Dimitz, der für den ÖGB und den Berufsverband der Sozialarbeiter an einer Stellungnahme zum Entwurf schreibt. Er kritisiert vor allem drei Punkte: Die fachlichen Standards müssten klarer definiert und verbindlich sein. Gewisse Kernelemente müssten für alle Länder verpflichtend sein. Und es sollte ein Kinder- und Jugendbeauftragter geschaffen werden, der dem Parlament über Schwächen und Stärken des Jugendwohlfahrtsbereiches Auskunft erteilt. "Wenn diese drei Punkte noch berücksichtigt werden, dann könnte man von einer echten Verbesserung reden. Wenn nicht, dann bleibt es eben ein halber Schritt in die richtige Richtung, der aber keine unmittelbare Verbesserung der erkannten Schwächen bringt", so das Urteil des Diplomsozialarbeiters Dimitz. Dann wäre der Reformwille nach tragischen Fällen wie dem Tod des kleinen Luca "nur ein Lippenbekenntnis".
Auch die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits kritisiert, dass Standards zu vage formuliert wurden; so ist etwa zu lesen: "Unter Berücksichtigung der Grundsätze der UN-Konvention …". Es sollte aber heißen: "Die Kinderrechtskonvention ist einzuhalten." "Ich habe das Gefühl, es musste dann sehr schnell gehen. So gingen viele Teile, die in den Arbeitsgruppen eingebracht wurden, verloren. Ich sage nicht, dass es das allerschlechteste Gesetz ist, aber wir sind traurig, dass es zu wenig kindgerecht ist. Es ist viel zu sehr auf die Notwendigkeit der Jugendwohlfahrt abgestimmt." Etwas anderer Meinung ist hingegen Roswitha Laminger-Purgstaller. Die Pädagogin betreibt im Namen des SOS-Kinderdorfes Lobbying für das Chancengesetz, einer Interessensgemeinschaft zur Umsetzung mehrerer Forderungen im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte. (siehe Die FURCHE Ausgabe 19/08).
"Es musste dann wohl sehr schnell gehen"
Ihr Resümee: Standards seien klar beschrieben, entscheidend sei nun aber die Umsetzung der Länder. Positiv sei auch die Berücksichtigung der Kinderrechtskonvention und die Verankerung der Prävention. Kritik übt Laminger-Purgstaller aber dennoch: Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendwohlfahrt sei nicht dezidiert ausformuliert. Die Forderung, dass junge Erwachsene, die nicht in ihrer Familie groß wurden, bis maximal 27 Jahren Hilfe der Jugendwohlfahrt beanspruchen können, sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.
"Es ist leider nicht der große Wurf, den wir uns gewünscht hätten", meint auch Andrea Holz-Dahrenstaedt. Die Kinder- und Jugendanwältin in Salzburg verweist darauf, dass sie in Kürze gemeinsam mit Kollegen und Kolleginnen eine Stellungnahme abgeben würde. Hier nur ein erstes Resümee: "Es gibt so viele Zahnräder, die nicht gut verzahnt sind. Es müsste mehr Augenmerk auf diese Schnittstellen gerichtet werden, das wurde aber unzureichend geregelt", meint sie. Es brauche noch mehr an präventiven Maßnahmen. Hier sei noch viel zu tun, etwa fehle es an niederschwelligen, flächendeckenden Angeboten. "Wir hätten uns ein Ministerien-übergreifendes Chancen- oder Kinderrechtsgesetz gewünscht", meint die Juristin, und verweist auf Schätzungen aus Salzburg: Ein Viertel aller Kinder ist von Armut gefährdet, ein Viertel von Gewalt betroffen, ein Viertel lebt in veränderten Familienverhältnissen, und ebenso viele sind psychisch krank oder gefährdet, es zu werden. Wiederum ein Viertel haben mehrere Risikofaktoren. Trotzdem: Einige positive Schritte seien gemacht. "Früher meinten viele, Kinderrechte würden nur die Entwicklungsländer betreffen. Aber das Bewusstsein hat sich geändert, auch bei uns werden Kinderrechte missachtet."
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