Schutz der Schwächsten

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Die politische Hoffnung auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Dort sieht man sich mit unwilligen Ländern konfrontiert.

Der Tod des dreijährigen Cain in Bregenz am 8. Jänner mache deutlich, "dass aus dem Fall Luca keine ausreichenden Lehren gezogen worden sind“. Wie Cain war Luca, damals eineinhalb Jahre alt, nach Misshandlungen durch den Lebensgefährten seiner Mutter gewaltsam zu Tode gekommen. Die beiden Fälle trennen wenig mehr als drei Jahre, weshalb das BZÖ, namentlich fünf Nationalratsabgeordnete, unter der zitierten Annahme einen parlamentarischen Entschließungsantrag einbrachte.

Bis spätestens Ende April dieses Jahres solle die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorlegen, durch den ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt werde. Darin soll etwa das "Vier-Augen-Prinzip“ festgeschrieben werden, das "für Fälle von Kindeswohlgefährdung eine Bearbeitung durch mindestens zwei Sozialarbeiter“ vorsieht sowie "eine Mindestanzahl von Kontrollbesuchen bzw. grundsätzlich automatisierte Abläufe bei Verdachtsmomenten“. Diese Notwendigkeiten werden durch Expertenmeinungen aus dem Bereich der Sozialarbeit und der Kinder- und Jugendwohlfahrt bestätigt.

Gesetzesentwurf liegt seit 2008 vor

Die besorgten Parlamentarier wiesen mit ihrem Antrag vom 20. Jänner auf einen bereits vorliegenden Gesetzestext aus dem Jahr 2008 hin, der als "Bundesgesetz über die Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche“ ausgewiesen ist. Dieser Entwurf sei "noch immer nicht umgesetzt“ und mittlerweile "sehr verwässert“. Nicht zuletzt werde damit der Reformunwillen der Bundesregierung belegt, der in diesem Zusammenhang besonders schwer wiege, denn, so die Antragsteller: "Alles in allem drängt sich die Frage auf, ob der Tod von Cain in Hinblick auf die scheinbare Kenntnis der Behörden durch klare Gefährdungsabklärungsregelungen vermeidbar gewesen wäre.“

Konkret auf die fachmännische Wahrnehmung des jüngsten Unglücksfalls lässt sich etwa im Nachhinein die Frage stellen, warum scheinbar niemand auf die Idee gekommen ist, Cains sechsjährigen Bruder zur familiären Situation zu befragen. Dieser war, wie nach der Tat bekannt wurde, bereits im Juli des Vorjahrs auf das Dach des Wohnhauses geklettert. Da hätte man schon untersuchen sollen, stellten etwa die Experten der FURCHE-Diskussionsrunde fest (siehe Artikel links), warum ein kleiner Bub das macht: "Hatte er Angst, war er vielleicht auf der Flucht?“ Nur Spaß oder Neugier zu vermuten wäre zu einfach - und belege zudem, wie überlastet das System der Kinder- und Jugendwohlfahrt bzw. die handelnden Personen seien.

Neben der Kinder- und Jugendhilfe ist der Kinder- und Jugendschutz ein immer wieder diskutiertes Politikum. Die frühere Familien-Staatssekretärin Christine Marek zeigte sich im Frühjahr 2010 ernüchtert, was die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Ländergesetze betrifft. In der Kritik stehen unter anderem die unterschiedlichen Regelungen bezüglich Alkoholkonsum (Stichwort: Alkopops) und Ausgehzeiten, die sich die Landeshauptleute nur ungern nehmen lassen. Insbesondere Vorarlberg und Tirol gelten als hartnäckige Hüter ihrer Regelungen.

Entsprechend sagte Marek im März, dass eine Vereinheitlichung "unrealistisch“ sei. Im Büro ihrer Nachfolgerin Verena Remler (Bild unten), die seit November im Amt ist, verweist man auf die Zuständigkeit des Wirtschaftsministers Reinhold Mitterlehner (o.), der mitteilen lässt, dass am Kinder- und Jugendschutz gearbeitet werde.

Vor gut einem Jahr meinte er, dass einheitliche Jugendschutzbestimmungen "stärker akzeptiert und gelebt“ würden, "weil sie den Jugendlichen eine bessere Orientierung geben. Gerade beim Alkohol- und Tabakkonsum ist es notwendig, ein stärkeres Bewusstsein zu schaffen“.

Vor zwei Wochen stellte Mitterlehner in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Nationalratsabgeordneten Hermann Lipitsch (SPÖ) bezüglich der Verhandlungen mit den Bundesländern das hinlänglich Bekannte fest: "Auffassungsunterschiede bestehen primär hinsichtlich der Regelung des Erwerbs und Konsums von Alkohol durch 16- bis 18-jährige Jugendliche.“ Inzwischen sei man "auf gutem Weg“ zu einer Einigung. Fraglich sei aber, ob es tatsächlich ein Bundesgesetz geben werde, oder ob eine sogenannte 15a-Vereinbarung zwischen Ländern und Bund herauskommt.

Familien-Staatssekretärin Remler (l.) war vor wenigen Tagen in ihrem Heimatland Tirol zu Gast, wo sie den Startschuss für einen "Familiendialog“ setzte. Sie betonte "die Wahlfreiheit der Eltern“ als "wesentlichen Faktor in der Kinderbetreuung“ und zeigte sich gewillt, politisch zur Schaffung eines entsprechenden Angebots beizutragen. "Kinder aller Altersstufen“ sollten bei der Verbesserung der Betreuungssituation berücksichtigt werden.

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