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Mit Verlautbarung der Enzyklika „Rerum Novarum” am 15. Mai 1891 präsentiert sich keineswegs ein kompletter Katalog von Lehrsätzen, den man mit „Katholischer Soziallehre” kennzeichnet. Worum es in „Rerum Novarum” geht, ist die erstmalige systematische Zusammenfassung von der Kirche gesellschaftspolitisch relevant scheinenden Grundwerten der christlichen Heilslehre.

Der Proklamation der ersten sogenannten Sozialenzyklika gehen Untersuchungen in Arbeitskreisen voraus, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Europa tätig gewesen sind.

Die besonderen Anlässe für die Proklamation der ersten Sozialenzyklika nach fast zweitausend Jahren Heilsver-kündung waren offenkundig

• das Sichtbarwerden skandalöser sozialer Mißstände, die man insgesamt -sprachlogisch ungenau - mit „Sozialer Frage” bezeichnete, welche sich alseine Knechtung und Ausbeutung so gut wie aller Arbeitnehmer, vor allem in den Industrieregionen, vergegenständlich te;

• die offenkundige Notwendigkeit, die soziale Unordnung nicht allein durch Proklamation festzuhalten, ondern sie über neue Normen und eine Umverteilung von Einkommen, wenn nicht von Vermögen, zu sanieren.

Kernsatz der Enzyklika war der Hinweis auf den unverantwortlich gewordenen Mißbrauch der im Eigentum an Produktionsmittel angelegten Rechte, der besonders drastische und sachlich nicht gerechtfertigte Widerspruch zwischen einem Naturgesetz, das die Ungleichheit der Menschen auch im Eigentumsbereich begünstigt, und dem katholischen Naturrecht, das hypothetisch eine - wenn auch nur tendenzielle

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