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Feiertage nur für Kirchenbeitragszahler

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Sie geben keine Ruh, die Herren und Damen von der Wirtschaft. Maria Empfängnis ist vorbei, es lebe Christi Himmelfahrt und Fronleichnam! Wenn man mindestens einen von diesen beiden Feiertagen abschaffen könnte, dann würde sich die Wirtschaft einen Verlust von 6,5 Milliarden Schilling ersparen. Nun hat zwar die „notleidende“ Wirtschaft noch nicht verraten, wie sie diesen hohen Verlust berechnet hat, aber warum sollte man den Herren im Nadelstreif nicht glauben?

Das Ritual ist immer das gleiche. Die Wirtschaft reitet - brav dem Kirchenjahr entsprechend - ihre Attacke gegen einen kirchlichen

Feiertag, der zugleich auch ein staatlicher Feiertag ist, und die Kirchen, allen voran natürlich die Römisch-katholische Kirche, lassen sich bereitwillig in eine Position der Verteidigung drängen. Als ob die Kirchen etwas zu verlieren hätten, wenn einige ihrer Feiertage nicht mehr staatlich wären. Ihre überzeugten Mitglieder sind selbstverständlich auch nach Arbeitsschluß zum Gottesdienstbesuch bereit.

Sollen doch endlich einmal diejenigen die kirchlichen Staatsfeiertage verteidigen, die sie auf gar keinen Fall aufgeben wollen. Und das ist die gar nicht kleine Schar jener Österreicherinnen und Österreicher,

denen der Inhalt dieser Feiertage völlig egal ist, die aber einfach arbeitsfrei haben wollen. Aus der katholischen Kirche austreten, aber ihre Feiertage weiter „feiern“ - das ist „Glauben“ auf österreichisch! Also soll doch endlich die für diese Wohltat zuständige Interessenvertretung kämpfen, nämlich die Gewerkschaft.

Wie eine ehrliche Neuregelung aussehen könnte? Hier hat ja der Staat mit der „Karfreitagsregelung“ für die evangelischen Christen bereits ein anderes Modell gefunden: Wer evangelisch ist, für den ist der Karfreitag Staatsfeiertag.

Das ließe sich doch leicht auf alle Feiertage anerkannter Religionsgemeinschaften ausdehnen. Wer katholisch ist, für den sind die (bisherigen) katholischen Feiertage Staatsfeiertage. Analog könnte man hinsichtlich der Feiertage für Protestanten, Altkatholiken, Juden, Moslems und so weiter Vorgehen. Wer konfessionslos ist, soll fairerweise nur den 1. Mai und den 26. Oktober „feiern“!

Und nach dem Selbstverständnis’ aller Religionsgemeinschaften gehört ihnen nur der wirklich an, der ordnungsgemäß seinen Beitrag leistet oder ausdrücklich davon befreit worden ist.

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