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Weltfremde Auflagen

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Mit 1. Juli wird das neue Aufenthaltsgesetz wirksam. Zusammen mit dem seit Jahresbeginn geltenden Fremdengesetz wird es dann für Studenten, die aus Ländern der Dritten Welt nach Österreich kommen (wollen), schwierig.

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Mit 1. Juli wird das neue Aufenthaltsgesetz wirksam. Zusammen mit dem seit Jahresbeginn geltenden Fremdengesetz wird es dann für Studenten, die aus Ländern der Dritten Welt nach Österreich kommen (wollen), schwierig.

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Rund 3.700 Studierende aus Nicht-EWR-Staaten, darunter etwa 1.700 aus Ländern der Ditten Welt, haben 1992 neu mit einem Studium begonnen. Großzügig wurde für die Zukunft sogar ein jährliches Kontingent für 5.000 Niederlassungsbewilligungen ins Auge gefaßt. Aber durch gesetzliche und bürokratische Restriktionen ist auch bereits „vorgesorgt”, daß das schöne Theorie bleibt.

Denn wer sich - aus Nicht-EWR-Staaten - künftig länger als sechs Monate in Österreich aufhalten will, braucht eine (später verlängerbare) Bewilligung”. Dafür muß er nicht nur nachweisen, daß sein Lebensunterhalt durch ausreichende finanzielle Mittel und eine für Inländer „ortsübliche” Unterkunft gesichert ist, das muß vielmehr sogar vor der Einreise bei den zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde beantragt und nachgewiesen werden.

Sieht niemand die Realität?

Abgesehen davon, daß Österreich in zahlreichen Ländern der Dritten Welt ja ohnehin über kein dichtes Netz von Auslandsvertretungen verfügt, wird der Nachweis der Finanzen überhaupt zur schier unüberwindba-ren Hürde. Nicolai Wochinz vom „Kontaktkomitee Studienförderung Dritte Welt”: „Der für die Niederlassungsbewilligung erforderliche Nachweis von finanziellen Mitteln im Ausmaß von 70.000 Schilling pro Studienjahr ist für Studierende aus der

Dritten Welt unter den äußerst schwierigen Bedingungen der Vermögensbildung in diesen Ländern beinahe unmöglich. In den meisten dieser Länder existieren darüber hinaus devisenrechtliche Bestimmungen, die es gar nicht erlauben, Geldmittel in dieser Höhe auszuführen, ohne nach dortigen gesetzlichen Bestimmungen kriminell zu werden.”

Daher fordert das Kontaktkomitee, diese Studentengruppe von den gesetzlichen Bestimmungen auszunehmen. Die geplanten und zum Teil schon angewendeten Maßnahmen würden nämlich auch aus entwicklungspolitischer Sicht einen Rückschlag bedeutten und eine langjährige Aufbauarbeit gefährden. Gerade auf diesen Beitrag im Bildungsbereich hat Österreich immer stolz verwiesen.

Dabei geht es auch um Österreichs Ruf in der Dritten Welt: „In Österreich ausgebildete Akademiker”, so Wochinz, „werden zurecht als .Botschafterösterreichs' bezeichnet.” Sie sindja später die künftigen Ansprechpartner für Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Und keine noch so rege „Staatsbesuchsdiplomatie” kann dann wettmachen, was jetzt dabei an Chancen bürokratisch verspielt wird.

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