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Die Schwierigkeiten sind nicht groß

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Sehr geehrte Redaktion!

Zu dem in der Nummer 1 der „Furche“ vom 5. Jänner 1963 erschienenen Artikel mit dem Titel „Ende der Kirchenbeiträge“ erlaubt sich der Unterzeichnete folgendes zu sagen:

Die „Schwierigkeit der Eintreibung“ wurde übertrieben dargestellt. 95 Prozent der Kirchenbeiträge kommen rechtzeitig bei den zuständigen Kirchenbeitragsstellen ein, rund fünf Prozent durch den Rechtsanwalt, nur rund fünf Promille werden gerichtlich gepfändet. Es dürfte kaum irgendwo günstigere Zahlungserfolge geben.

Die angeblichen Vorteile einer staatlichen Einhebung erweisen sich als Irrtum. Schon die Spesendifferenz zur kirchlichen Einhebung ist wesentlich geringer als angeführt und für eine Senkung der Kirchenbeiträge unzureichend.

Die Kirchenbeiträge würden sich eher erhöhen, und zwar aus Gründen, die nur den Experten bekannt sind, nun aber einem interessierten Kreis eröffnet werden sollen.

Rund 30 Prozent aller Kirchenbeitragszahler gelten staatlich als steuerfrei, so daß ihre gegenwärtigen Kirchenbeiträge entfallen, und durch eine Mehrzahlung der anderen Kirchenbeitragspflichtigen wettgemacht werden müßten.

Die bessere Erfassung der Einkommen durch den Staat stellt sich leider sehr oft als Enttäuschung dar. Die vielen Steuerabsetzungen und Pauschalierungen lassen oft nur ein ganz ungenügendes steuerbares Einkommen Zustandekommen. Gerade deshalb waren die einzelnen Diözesen gezwungen, einen Mindestkirchenbeitrag von rund drei Promille des Einheitswertes festzulegen, weil sonst viele Arbeiter und Angestellte einen höheren Kirchenbeitrag entrichten müßten als ihre Arbeitgeber. Besonders die Landwirtschaft würde auf Grund des steuerbaren Einkommens einen wesentlich geringeren Kirchenbeitrag zahlen.

Der Einbehalt der Kirchenbeiträge vom Gehalt war wohl schon oft und auch schon lange gewünscht worden. Doch die Kirche mußte damit eine Ablehnung erfahren, „da niemand zu wissen braucht, welchem Religionsbekenntnis ein Arbeitnehmer angehört“. Außerdem aber hat sich der Einbehalt als Bumerang erwiesen, da der Be-triebsterror den massenweisen Kir-chenaustritt sehr wohl zu betreiben weiß. Hingegen rettet der persönliche Kontakt zwischen Kirche und Pflichtigen dessen Kirchentreue und Zahlungswillen.

Der Kirchenbeitrag hat erfreulicherweise sowohl die Kirche wie die allermeisten Katholiken wieder auf ihre eigenen Füße gestellt. Der überragende Zahlungswille muß als mächtiger Anfang einer katholischen Aktivierung unseres Volkes bezeichnet werden, das damit einen unschätzbaren Beweis seiner innersten Kirchentreue erbrachte. Der geringe Prozentsatz der Schwierigen, der wegen Zivilehe und anderem auch im Seelsorgebereich besteht, muß gewonnen oder ertragen werden.

Die Wünsche der ewigen Nörgler und“ unwirklichen Träumer könnten die günstige Lage der Kirche in Österreich verschlechtern. Wer wollte Jas?

Der Zahlungswille des überragenden Teiles unseres Volkes muß wohl als größtes Kapital unserer Kirche in Österreich gewertet werden, das weder mißachtet noch vergeudet werden darf, aber alle Förderung durch religiöse Untermauerung und Sinngebung sowie herzliche Anerkennung und warmen Dank verdient. Unser österreichisches Volk in seiner überwiegenden Mehrheit trotz seiner großartigen Leistungen für die Kirche in der Heimat und in den Missionen noch josefinischer Passivität zu zeihen, mag ein böser Traum gewesen sein, möge uns aber ferne bleiben ...

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