Familienministerin Maria Rauch-Kallat spricht sich im FüRCHE-In-terview (dazu auch Seite 3) für die Aufhebung der Selbstträgerschaft von Bund und Ländern im Familienlasten-ausgleichsfonds (FLAF) aus.
Bisher waren Bund, Länder und Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern als Beamten-Arbeitgeber vom Dienstgeberbeitrag für den FLAF ausgenommen, obwohl deren Dienstnehmer sehr wohl die Leistungen des FLAF in Anspruch nehmen (Familien- und Geburtenbeihilfe, Schülerfreifahrt, Schulbücher, Karenzurlaubsgeld et cetera).
Eine Aufhebung der Selbstträgerschaft würde bedeuten, daß die genannten Gebietskörperschaften - ebenso wie alle anderen Arbeitgeber - einen finanziellen Beitrag zum FLAF leisten müßten, was allerdings wiederum deren Budgets belasten würde.
Laut Rauch-Kallat brächte die Aufhebung der „Selbstträgerschaft" dem FLAF jährliche Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Schilling. Für 1994 werden dem FLAF knapp fünf Milliarden Schilling Defizit prognostiziert.