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Körberlgeld für die Bundesbahn

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Seit Jahren kritisiert der Rechnungshof, daß es nicht Aufgabe des Familienlastenausgleichsfonds sein kann, indirekt defizitäre Linienverkehrsunternehmen zu sanieren. Gemeint damit ist in erster Linie die ÖBB. Denn auf Kosten des FLAF ist unserer Bahn nichts zu teuer: Der Fonds muß für gleiche Leistungen mehr bezahlen als „normale” Bahnkunden.

Ein Rechenbeispiel illustriert diese Kuriosität:

□ Eine Einzelfahrt von A nach B kostet 50 Schilling.

□ Eine Monatsstreckenkarte für Schüler von A nach B kostet 240 Schilling.

Unter der Annahme von 60 Fahrten pro Monat ist diese Schüler-Monatskarte gegenüber dem Regeltarif (60 Fahrten mal 50 Schilling = 3.000 Schilling) um 92 (!) Prozent verbilligt. Die Preise gegenüber dem FLAF sind aber nur um 50 Prozent verbilligt. Denn seit 1990 zahlt der FLAF 50 Prozent des Regeltarifes für 60 Fahrten pro

Monat. Für die Strecke von A nach B zahlt der FLAF also 1.500 Schilling monatlich für die Schüler-Monatskarte, die Eltern des Schülers erhielten die Karte bereits um 240 Schilling.

Unter der Annahme von zehn Schulmonaten zahlt der FLAF 15.000 Schilling, die Eltern 2.400 Schilling.

Bekämen die Eltern diesen Betrag (15.000 Schilling), so blieben ihnen nach Abzug der zehn Monatsnetzkarten (2.400 Schilling) noch immer 12.600 Schilling im Jahr. Für die zehn Schulmonate hätten die Eltern monatlich 1.260 Schilling mehr für den Schulaufwand zur Verfügung.

Diese Regelung der Sehüler/re/-fahrt haben sowohl der Katholische Familienverband als auch der Familienpolitische Beirat heftigst kritisiert. 1991 wurden 3,7 Milliarden für die Schüler/rafahrten ausgegeben. Für 1992 beläuft sich der Budgetvoranschlag auf rund 3,3 Milliarden Schilling.

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