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Der ausgeräumte Fonds

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Am Mittwoch beriet der Finanzausschuß des Nationalrates gemeinsam mit dem Familienausschuß das „Familienpaket". Dies ist Anlaß, auf zwei Aspekte des Paketes näher einzugehen.

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Am Mittwoch beriet der Finanzausschuß des Nationalrates gemeinsam mit dem Familienausschuß das „Familienpaket". Dies ist Anlaß, auf zwei Aspekte des Paketes näher einzugehen.

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Eine Teilmaßnahme ist die „Frei"-Fahrt für Lehrlinge, für die der Fami-lienlastenausgleichsfonds (FLAF) in Hinkunft rund 400 Millionen Schilling jährlich aufwenden muß.

„Da der FLAF nicht mehr belastet werden soll, als es dem derzeitigen Verhältnis der günstigen Lehrlingstarife zu den maßgebenden Tarifgrößen Einzelfahrschein und Schülerzeitkarte entspricht", so die Erläuterungen zum Gesetz, ist eine spezielle Bestimmung vorgesehen. Der Familienminister darf nur dann mit den Verkehrsunternehmen abschließen, „wenn sich diese zur freien Beförderung der Lehrlinge unter der Voraussetzung verpflichten, daß die am 1. Mai 1992 geltenden Lehrlingstarife prozentuell nur in dem Verhältnis geändert werden wie der Preis für den Einzelfahrschein geändert wird, höchstens jedoch im Ausmaß der prozentuellen Fahrpreisänderung für die Schülerzeitkarte". Ein wichtiger Versuch, unverhältnismäßige Belastungen des Fonds, der den Lastenausgleich für die Familien leisten soll, zu ersparen.

Eine andere Belastung wurde dafür entgegen allen Versprechungen und Beteuerungen erneut dem FLAF aufgebürdet. Er wird gezwungen, 1993 58 Prozent, 1994 und in den Folgejahren 70 Prozent des Gesamtaufwandes für das Karenzurlaubsgeld der Arbeitslosenversicherung zu ersetzen, ohne daß die Familien auch nur einen Groschen mehr erhalten. Dem FLAF kostet dies 1993 etwa 735 Millionen und ab 1994 2,3 Milliarden Schilling. Als Begründung werden in den Erläuterungen „Budgetkonsolidierungsmaßnahmen" angeführt. Wer leistet sonst einen vergleichbaren Beitrag?

Als 1992 der Beitrag des FLAF zum Karenzurlaubsgeld mit 100 Prozent bestimmt wurde, beteuerten ÖVP-Familienpolitiker, man sei dagegen, aber es sei versprochen worden, daß dies das letzte Mal sei. Dies alles zu einem Zeitpunkt, wo mit dem gleichen Gesetz Maßnahmen „zurückgenommen" beziehungsweise „aufgelassen", also gestrichen werden, weil das Geld für die Finanzierung des Paketes benötigt wird.

Der Kinderabsetzbetrag kostet laut Gesetzesentwurf 9,5 Milliarden Schilling. Durch die Streichung der Kinderzuschläge beim Alleinverdiener/ Alleinerhalterabsetzbetrag, der Kinderstaffel beim 13. und 14. Gehalt, der Erhöhungsbeträge für Kinder bei den Sonderausgaben erspart man sich 4,7 Milliarden Schilling, das heißt: es sind noch 4,8 Milliarden Schilling offen.

Die Streichung der Familienbeihil-fenerhöhung erspart 1992 mehr als eine halbe Milliarde und ab 1993 jährlich 1,1 Milliarden Schilling, die Streichung des Zuschlages 750 Millionenjährlich. Es sind also nur mehr drei Milliarden Schilling offen, die aus dem allgemeinen Budget finanziert werden müßten. Zur Budgetentlastung muß der FLAF 0,7 Milliarden Schilling beitragen, die echte Mehrbelastung des Budgets beträgt demnach 1993 2,3 Milliarden Schilling, also etwa 100 Schilling pro Kind und Monat.

Noch magerer wird es dann ab 1994. Durch die Übernahme von 70 Prozent des Gesamtaufwandes für das Karenzurlaubsgeld, das macht etwa 2,3 Milliarden Schilling aus, reduziert sich der Beitrag aus dem Budget zum Familienpaket auf stolze 800 Millionen Schilling. Da überdies die Dynamisierung der Kinderberücksichtigung beim 13. und 14. Gehalt nicht mehr gegeben ist, kann man durchaus mit Recht sagen, daß sich die Familien die neue Kinderberücksichtigung selber zahlen.

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