Eine Auseinandersetzung, die sich im Kreis dreht

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Die öffentliche Diskussion rund um die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich kreist auch um die Frage einer neuen Verfassung und daraus folgend der Neuwahl der Gremien, nicht zuletzt des Präsidenten. Ein Gutteil der veröffentlichten Auseinandersetzung dreht sich zur Zeit allerdings im Kreis: So wird kritisiert, dass es keine – längst fälligen – Neuwahlen in der IGGiÖ gibt. Und gleichzeitig gibt es Kritik an der Verfassung, ohne die eben diese Neuwahl nicht stattfinden kann.

Für den Beobachter ist es in der Tat unverständlich, dass ein Regelwerk wie das in obiger Selbstdarstellung skizzierte nicht in Kraft treten kann. Denn auch in Österreich darf sich der Staat nicht in die inneren Angelegenheiten seiner Religionsgemeinschaften einmischen – es sei denn, es würden die Bundesverfassung oder das Strafrecht verletzt. Man stelle sich etwa den Aufschrei der katholischen Kirche vor, würde der Staat beim Modus der Bischofsbestellungen oder auch nur der Pfarrgemeinderatsordnungen mitreden wollen.

Schwerfälligkeit vorprogrammiert

Gleichzeitig liegt es im ureigensten Interesse der Islamischen Glaubensgemeinschaft, der österreichischen Gesellschaft größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihrer Entscheidungsprozesse zu signalisieren. Wie sehr das die vorliegende neue Verfassung leisten kann, wird im Grund erst die Praxis weisen. Man mag den Eindruck gewinnen, die Art und Weise der Repräsentanz innerhalb der neuen Verfassung und vor allem der künftige Wahlmodus seien gar schwerfällig geraten.

Dem ist aber entgegenzuhalten, dass die Anforderungen, die an die neuen Spielregeln für die IGGiÖ gestellt wurden und werden, kaum unter einen Hut zu bringen sind: Es sollen sich die einzelnen Muslime darin repräsentiert wissen, aber auch die mitunter recht einflussreichen Verbände; es sollen die ethnischen Verhältnisse ausgewogen wiedergegeben werden, ebenso die einzelnen Glaubens(aus)richtungen. Und jedenfalls sollte nicht eine einzelne Gruppe die anderen dominieren.

Bei solchen Anforderungen ist eine Schwerfälligkeit der Organisationsform vorprogrammiert. Man wird, wie man die Verfassung auch anlegt, kaum zu einer perfekten Lösung kommen. Auch von daher ist zu hoffen, dass das zuständige Kultusamt die IGGiÖ in die Lage versetzt, es mit diesen neuen Regeln zu versuchen.

Der gelernte Österreicher erinnert sich an ein böses Szenario: Schon das Werden der noch geltenden Verfassung der IGGiÖ war eine langwierige Prozedur, die sich etwa zehn Jahre lang hinzog, bis die Verfassung 1988 in Kraft treten konnte. Man sollte doch erwarten dürfen, dass solch absurd lange Zeitdimension diesmal nicht nötig sein wird.

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