Menschenrechte waren nicht immer christlich

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Am 10. Dezember begehen wir den Tag der Menschenrechte. Auf den Tag genau vor 52 Jahren verabschiedete die in Paris zusammengetretene Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. An ihrer Erarbeitung haben seinerzeit auch Vertreter der Kirchen mitgewirkt. Seither gehört der Einsatz für die Menschenrechte zu den zentralen Themen der Ökumene.

Das war nicht immer so. Auch wenn die Menschenrechtsidee vom Christentum beeinflusst wurde, haben die Kirchen sie doch in der Vergangenheit weithin als antichristlich bekämpft. Sie vertraten die Überzeugung, dass der sündige Mensch vor Gott allenfalls Pflichten, aber keine natürlichen Rechte hätte und sich der Autorität von Kirche und Staat unterwerfen müsste.

Tatsächlich liegen die Wurzeln des neuzeitlichen Menschenrechtsgedankens unmittelbar im Humanismus der Renaissance, der auf vorchristliche antike Wurzeln zurück reicht. Im christlichen Kreisen waren es zunächst vor allem verfolgte Minderheiten, welche aus christlichen Motiven für die Religions- und Gewissensfreiheit kämpften.

Es hat lange gedauert, bis die Kirchen endlich erkannten, dass Menschenrechte eine Konsequenz der Menschenwürde sind, die alle Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes haben. In den Geschundenen dieser Erde, deren Rechte mit Füßen getreten wird, erkennen wir das Antlitz des Gekreuzigten. Die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte gründet in der bedingungslosen Rechtfertigung des Sünders.

Die Glaubwürdigkeit des christlichen Engagements für die Menschenrechte wird allerdings daran gemessen, wie es um ihre Einhaltung in den Kirchen selbst bestellt ist. Neben der Aufarbeitung kirchlicher Schuldgeschichte ist zum Beispiel auch über kirchliche Grundrechte zu diskutieren. Ökumenische Selbstzufriedenheit wäre also fehl am Platze.

Ulrich H. J. Körtner ist Professor für Systematische Theologie H.B. an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien.

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