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Sie sind in vielen Fällen gut gehütete Geheimnisse: Die Gehaltszettel der Top-Manager gehen niemanden etwas an. Oder doch?

Einige deutsche Spitzenmanager können ihr Gehalt derzeit fast täglich in der Zeitung nachlesen, denn im Zuge der Debatte über Offenlegung und Senkung der Einkommen von Vorstandsmitgliedern in der Bundesrepublik werden diese gern genannt. Aber die Gagen der meisten Manager sind der Öffentlichkeit nicht im Detail bekannt. Jetzt wird diesen mit neuen Gesetzen gedroht, wenn sie ihren Verdienst nicht freiwillig ausweisen. Und sogar bei der Festsetzung der Saläre werden gesetzliche Eingriffe in Erwägung gezogen.

(K)eine Million Euro im Jahr

Mittlerweile wird die Debatte über Bekanntgabe und Höhe - wenn auch nicht ganz so hitzig - in Österreich ebenfalls geführt. Zwar sind die Vorstandsgehälter geringer: Während laut einer Studie des Manager Magazins die Chefs der im deutschen Aktienindex DAX gelisteten Unternehmen im Vorjahr durchschnittlich 2,5 Millionen Euro kassierten, erhält einer Gehaltsstudie der Unternehmensberatung Kienbaum zufolge kaum einer ihrer österreichischen Kollegen eine Million Euro jährlich, international liegen die Gehälter der heimischen Top-Führungskräfte aber im guten Mittelfeld. Trotzdem fordert der steirische VP-Klubobmann Christoph Drexler eine Obergrenze von 20.000 Euro Monatslohn. Und beginnen würde er damit am liebsten bei der EStAG (Energie Steiermark Holding AG), deren neue Vorstandsmitglieder Karl-Franz Maier und Franz Kailbauer angeblich 405.000 beziehungsweise 375.000 Euro jährlich verdienen sollen, was kommenden Montag in einer Sondersitzung der steirischen Landesregierung diskutiert werden wird.

Was die Gagen der Führungskräfte angeht, herrscht aber auch hierzulande in der Regel Schweigen. Zwar empfiehlt der österreichische Corporate Governance Kodex, eine freiwillige Selbstregulierung der börsenotierten Unternehmen, eine solche Offenlegung, bei der das Einkommen jedes Vorstandsmitgliedes einzeln ausgewiesen werden soll. Eine Umfrage vom Oktober des Vorjahres ergab aber, dass sich damals erst 24 Prozent aller an der Wiener Börse gelisteten Unternehmen zur Einhaltung des Kodex verpflichtet hatten. Und auch bei ihnen "ist die Offenlegung der Managergehälter ein wunder Punkt" für den Vorsitzenden des Arbeitskreises für Corporate Governance, Richard Schenz: "Es halten sich leider nur ganz wenige daran." Vor allem die Kleinaktionärs-Vertreter hätten im Arbeitskreis die Offenlegung gefordert, um die Arbeit der Manager besser beurteilen zu können. Die EU-Kommission wird ihnen vermutlich im Herbst zu Hilfe kommen, wenn über eine europäische Regelung zur Offenlegung beraten wird.

Dennoch sind die meisten Vertreter der Wirtschaft gegen eine verpflichtende Bekanntgabe ihrer Einkommen. Aus Angst vor Neid, heißt es. Dabei sei doch die Entlohnung der Manager in den meisten Fällen angemessen, wenn man die mit der Funktion verbundene Verantwortung berücksichtige, meint etwa der Vorstandsdirektor der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft, Christian Kehrer (siehe Kasten rechts). Und tatsächlich kann die Haftung eines Vorstandsmitgliedes theoretisch in die Millionen gehen. Sie tut es nur in der Praxis nicht.

Manfred Büchele vom Institut für Handels- und Unternehmensrecht der Universität Innsbruck erklärt die entsprechende Regelung im Aktiengesetz: "Jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied haftet für den Schaden, der durch sein Fehlverhalten entstanden ist." Auch eine wirtschaftliche Fehlentscheidung kann ein solches sein. Allerdings nur, wenn das Gericht in einem Schadenersatzprozesses zu dem Schluss komme, dass schon zum Zeitpunkt der betreffenden Entscheidung zu erkennen war, dass sie falsch ist. Dann heißt es zahlen. "Allerdings wird das in der Praxis leider nur ganz, ganz selten exekutiert", ergänzt Büchele.

Zudem werden oft Versicherungen abgeschlossen, die den Schadenersatz je nach Höhe des Selbstbehaltes übernehmen. Und die Prämien? "Die zahlen meistens die Gesellschaften. Den Selbstbehalt übrigens auch."

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