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EDUARD HARTMANN / DIE GROSSE ERBSCHAFT

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„So schwer es für uns alle tuar, Dipl.-Ing. Hartmann aus dem Amt des Landwirtschaftsministers scheiden zu sehen, so sehr begrüßten wir seine Rückkehr in die Direktion des Niederösterreichischen Bauernbundes, der er ja in den Jahren seiner Ministerschaft die Treue gehalten hatte.“ Mit diesen Worten gratulierte Bauernbundobmanm Abgeordneter Alois Schieibenreif dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Eduard Hartmann. Er drückte damit das aus, was das Präsidium des Niederöstetreichi-schen Bauernbundes schließlich bewogen hatte, den bewährten

Agrarpolitiker einstimmig als neuen Landeshauptmann von Niederösterreich zu nominieren.

Der neue „Landesvater“ Niederösterreichs wurde am 3. September 1904 in Laxenburg als Sohn eines Wirtschaftsbesitzers und nachmaligen Güterdirektors geboren. Schon in früher Jugend mit den Problemen der Landwirtschaft konfrontiert, wandte er ihr schließlich durch sein Studium an der Wiener Hochschule für Bodenkultur sein ungeteiltes Interesse zu. 1927 fand der junge Diplomingenieur in der österreichischen Land- und Forstwirtschaftsgesellschaft ein fruchtbares Betätigungsfeld.

Als im Jahre 1945 der Kriegslärm noch kaum verstummt war, ging Hartmann als einer der ersten daran, den niederösterreichischen Bauern ihre Landwirtschaftskammer wieder aufzubauen und damit ihre berufliche Interessenvertretung zu sichern. Am 6. Dezember 1946 wurde Dipl.-Ing. Hartmann als Nachfolger des zum Bundeskanzler bestellten Ing. Leopold Figl mit der Leitung des Niederösterreichischen Bauernbundes betraut. 1949 brachte das Vertrauen der bäuerlichen Bevölkerung Ing. Hartmann ein Nationalratsmandat, wo er vielseitige parlamentarische Tätigkeit entfaltete. Nie betrieb er eine einseitige „Interessenpolitik“, stets sah er Leben und

Wirtschaft als Ganzes, neben dem Erzeuger auch den Verbraucher.

Schon vor seiner Tätigkeit als Minister konnte ich Ing. Hartmann internationalen Ruf alt Fachmann erwerben, den führenden Agrarvertretern des Ausländers gilt das Wort des Österreichers stets als gewichtig und bedeutsam: etwa anläßlich der Generalversammlung des Verbandes der europäischen Landwirtschaft.

Am 16. Juli 1959 wurde Eduard Hartmann vom Bundespräsidenten als Bundesminister für Land-und Forstwirtschaft angelobt. Jahre unermüdlicher Arbeit, aber auch erfreulicher Erfolge sind seither vergangen: Durch das Landwirtschaftsgesetz hat die österreichische Landwirtschaft jenes Rüstzeug in die Hand bekommen, dessen sie zur Vorbereitung auf den Europamarkt dringend bedarf. Eduard Hartmann hat maßgeblich dazu beigetragen, den vorwiegend kleinen und mittleren landwirtschaftWchen Betrieben Österreichs den Weg in die Zukunft zu ebnen und zu sichern.

Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung hat Eduard Hartmann große Aufgaben als Generalanwalt des österreichischen Raiffeisenverbandes und damit als oberster Verantwortlicher für das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen übernommen.

Anläßlich seines 60. Geburtstages im vergangenen Jahr

schrieb Bauernbundobmann Nationalrat Alois Scheibenreif über Eduard Hartmann, der damals erst vor kurzem von seinem Posten als Landwirtschaftsminister zurückgetreten war: „Das Leben und der politische Werdegang Hartmanns sind gekennzeichnet durch unermüdliche Arbeit im Dienste der Bauernschaft und durch ein geradliniges Hinein-und Hinaufwachsen bis zu den höchsten und verantwortungsvollsten Positionen der österreichischen Land- und Forstwirtschaft. Niemals war persönlicher Ehrgeiz Triebfeder seines Wirkens und nie haben Zufallserfolge seinen Werdegang bestimmt. Seine Arbeit galt und gilt stets in uneigennützigster Weise der Bauernschaft und ihrem Wohle im Rahmen der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft. Zu führenden Positionen hat er sich nie gedrängt, er mußte vielmehr stets dazu gedrängt werden — immer wieder durch das Vertrauen der gesamten Bauernschaft.“

Und nun der Nachfolger Leopold Figls in der höchsten Position seiner niederösterreichischen Heimat. Es gilt, eine große Erbschaft zu verwalten, ein Erbe, das zugleich die große Kraftreserve der Bauernschaft bildet, ein Erbe nicht zuletzt, das von Männern, übernommen wurde, die zeitlebens dem Land unter der Enns dienten.

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